Erneute Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot

Hallo!
Vielleicht kann mir ja hier jemand weiter helfen, ich habe folgende Frage:

Ich habe schon in der Schwangerschaft aufgrund meines Berufes ein volles Beschäftigungsverbot gehabt. Unsere Tochter ist jetzt 5,5 Monate alt und ich stille z.Zt. noch voll. Solange ich stille, stehe ich noch weiterhin bei vollen Gehaltsbezügen unter Beschäftigungsverbot. Wir möchten, wenn es dann klappen sollte, gern ein 2. Kind mit nur geringem Altersabstand zum 1. Kind. Wenn ich jetzt in der Stillzeit wieder schwanger werden sollte, dann müsste doch das BV weiterhin gelten, also weiter Gehalt fortgezahlt werden, oder?

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Man kann ein Beschäftigungsverbot in der Stillzeit mit Weiterzahlung der vollen Bezüge haben???? Das is mir neu!

Jetzt bin ich neugierig geworden! Klär mich mal auf, warum!?

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hi...ne bv geht bis direkt einen tag vor mutterschutz. dann muschu bis acht wochen nach geburt. bv gilt nich bei stillzeit...das wäre ja geil..
gruss andrea 37.ssw

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Selbstverständlich gibt es auch in der Stillzeit Beschäftigungsverbot!
Wenn es sich um ein betriebliches BV handelt,weil man beispielsweise mit Chemikalien arbeitet, die krebserregend sind oder der Gefahr von Infektionskrankheiten, gilt das Mutterschutzgesetz mit seinen Bestimmungen, wie der Titel auch sagt für werdende und stillende Mütter weiterhin. Daher gelten die gleichen Einschränkungen wie für die schwangerschaft auch während der Stillzeit. So hat man in der Stillzeit ein BV, wenn man in einer Tierarztpraxis arbeitet z.B.

An die TE: ja du kannst nahtlos vom still-BV ins ss-BV wechseln. Ist gar kein Problem. Prozedere ist wie bei der 1.SS. Viel Erfolg! #winke

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na was es nich alles gibt..aber wie verhält es sich denn mit der Elternzeit??
Findet die dann nich statt?

War mir bisher nur absolut unbekannt..

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Hallo,
Eigentlich hast du dann aber derzeit gar kein BV, sondern eine voll bezahlte Freistellung deines AG. Es gibt meines Wissens nach keine Konstellation, bei der nach Ablauf des Mutterschutzes noch ein volles gesetzliches BV gilt.

Ist dein Kind denn (schwer-)krank?

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Siehe mein Beitrag oben....

Tipp: MuSchuG Paragraph 6

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Es wäre mir neu, dass man in der Stillzeit ein Berufsverbot bekommt.

Ich hatte in der Schwangerschaft ein BV und bin dann nahtlos in die Elternzeit übergegangen. Du müsstest doch jetzt auch in der Elternzeit sein???

Welcher Beruf ist das denn, wo man kein Elterngeld bekommt, sondern BV und dann volles Gehalt???

Aus der Elternzeit heraus kann man natürlich sofort wieder schwanger werden und weiter in der Elternzeit bleiben.

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Vielen Dank für eure Beiträge, das hilft mir ja schon viel weiter!

Meine Süße ist zum Glück kern gesund, das ist nicht der Grund fürs BV!

Ich hab das BV in der Schwangerschaft UND solange ich stille (zum Glück klappte das von Anfang an problemlos, hatte mir da schon selber ganz schön Druck gemacht..#schwitz), weil ich in meinem Beruf ein hohes Unfall- und Infektionsrisiko habe und mit Chemiekalien und Strahlung umgehe. Das fällt voll unters Mutterschutzgesetz, so dass ich nach dem Mutterschutz wieder BV hab. Elterngeld bekomme ich selbstverständlich nicht, das hat Moonlightcat ja schon verständlich erklärt. Würde ich jetzt aber z.B. 8 Monate stillen, könnte ich noch für die restlichen 6 Monate Elterngeld beantragen.

Aber prima, wenn es denn dann mit dem schwanger werden einigermaßen schnell gehen sollte, läuft das BV weiter. Das wollte ich ja wissen! :-D