Minijob Schwangerschaft Kündigung

Ich bin seit 1.10.12 als Schreibkraft auf 400€ beschäftigt.
Heute hat mein Chef mir gesagt, dass seine Tochter meinen Job übernimmt und ich nicht mehr kommen brauche.
Ich habe keinen schriftlichen Vertrag, aber die monatlichen Lohnabrechnungen.
Wie sieht es mit meinen Rechten aus? Ich bin im 7. Monat shwanger und er weiß das auch!

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hallo,

aber ganz gewiss darf er dir in der ss nicht einfach so sagen und tschüs !!!

die kündigung muss doch auch schriftlich erfolgen und so lange das nicht passiert ist, würde ich da munter weiter aufschlagen....

das geht ja gar nicht ....

auch nicht bei einem minijob

gruß

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Normalerweise hätte er dir schon längst einen schriftlichen Arbeitsvertrag geben müssen. Allerdings ändert das nichts an der Tatsache, dass ihr einen mündlichen habt, der unbefristet ist und dass du vor allem unkündbar bist durch die Schwangerschaft! Da hat der AG Pech gehabt. Natürlich erscheinst du noch zur Arbeit, eine Kündigung bedarf übrigens der schriftform, und zeitgleich gehst du zum Anwalt. Das würde ich dem AG allerdings jetzt schon mitteilen. dir geht ja immerhin Geld flöten sonst.

lg, verena

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"Heute hat mein Chef mir gesagt, dass seine Tochter meinen Job übernimmt und ich nicht mehr kommen brauche."

Hallo,
willst du damit sagen, dass der Chef dir gar nicht schriftlich gekündigt hat, sondern echt nur mündlich gesagt, du brauchst nicht wiederkommen?

Dann bist du erstmal gar nicht gekündigt.
Eine Kündigung bedarf grundsätzlich der Schriftform!
http://dejure.org/gesetze/BGB/594f.html

Für dich gilt aber dazu noch aufgrund deiner Schwangerschaft ein Kündigungsverbot.
Ohne Zustimmung der Behörde, die er sich vor der Kündigung einholen muss, ist eine Kündigung in der Schwangerschaft unwirksam.
http://www.sozialhilfe24.de/arbeitsrecht/mutterschutz/kuendigung-schwangerschaft.html

Gehe ganz normal zur Arbeit, biete deine Arbeitskraft an und teile ihm mit dass du nicht gekündigt bist und auch nicht kündbar bist zur Zeit.

Schickt er dich nach Hause und bezahlt dich nicht, klagst du einfach dein Gehalt ein!

So einfach wie sich dein Chef das vorstellt funktioniert die rechtliche Schiene in der Arbeitswelt nicht.
Dein Chef ist ein Dilettant

Achso, einen Arbeitsvertrag hast du natürlich, einen mündlichen mit Regelungen durch das BGB.

Gruß
Demy

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Danke für die schnellen Antworten.

Hatte mir schon gedacht, dass es nicht so einfach ist mit der Kündigung. Habe auch schon einiges im Internet und in Foren gelesen.

Da es mich nun selbst trifft wollte ich lieber mal fragen. Und weil mein Chef Rechtsanwalt ist, dachte ich, er weiß schon, was er tut... #zitter

Werde Donnerstag einfach wieder hin und ihm sagen, dass das so nicht geht.

(Donnerstag erst wieder, weil ich nur dienstags und donnerstags arbeiten muss /musste und sonst auch niemand im Büro ist)

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Danke für die schnellen Antworten.

Hatte mir schon gedacht, dass es nicht so einfach ist mit der Kündigung. Habe auch schon einiges im Internet und in Foren gelesen.

Da es mich nun selbst trifft wollte ich lieber mal fragen. Und weil mein Chef Rechtsanwalt ist, dachte ich, er weiß schon, was er tut...

Werde Donnerstag einfach wieder hin und ihm sagen, dass das so nicht geht.

(Donnerstag erst wieder, weil ich nur dienstags und donnerstags arbeiten muss /musste und sonst auch niemand im Büro ist)

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1. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen, egal ob es einen schriftlichen Vertrag gibt oder nicht.
2. Er kann dich nicht ohne Zustimmung der Aufsichtsbehörde in der Schwangerschaft kündigen.

Du gehst also ganz normal weiter zu deinen Arbeitszeiten hin und bietest deine Arbeit an und teilst ihm auch mit, dass du diese natürlich bezahlt bekommen musst.

Macht er Stress, gehst du zum Anwalt oder zum Arbeitsgericht.

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Also ich werde Donnerstag ins Büro gehen und ihm sagen, dass ich weiter arbeite.
Was mache ich aber, wenn er mich dann nach Hause schickt?

Gehe ich dann oder sage ich, dass ich weiterhin meinen Lohn bekomme...

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Anwältin einschalten und gut.

Gruß

Manavgat

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Da hat er Pech. Du hast Kündigungsschutz.

Mündlich kann er sowieso nicht kündigen. Wenn du eine schriftliche Kündigung hast, dann musst du widersprechen. Ich würde das einer Anwältin überlassen.

Gruß

Manavgat

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"Wenn du eine schriftliche Kündigung hast, dann musst du widersprechen."

Gefährlicher Tipp!

Da muss man nicht widersprechen, sondern unverzüglich Kündigungsschutzklage erheben und zwar bis 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung!

Nach Ablauf der 3 Wochenfrist ist nämlich jede Kündigung wirksam, da man sie aufgrund des Fristablaufs vor Gericht nicht mehr für unwirksam erklären lassen kann.

Gruß
Demy