Einige Fragen zum Gewerbeschein / Nebengewerbe

Hallo,
ich habe ein paar Fragen zur Gewerbeanmeldung und hoffe mir kann jemand ein paar Antworten geben. Zur Sache, ich 35 Angestellter(Steuerkl.3) und meine Frau 33(Stk.5) bekommen jedes Jahr gut 1500€ Steuern wieder. Wir wollen nun ein Nebengewerbe anmelden mit dem Online-Verkauf von Textilien, zu einem bei Ebay zum anderen in einem Online-Shop. Das kostet gut 20€ bei uns. Das ganze als Kleingewerbe. Wir beabsichtigen für 2000€ Waren zu verkaufen und damit vielleicht 500€ Gewinn zu erzielen im Jahr, zu Anfang, vielleicht wird´s auch mehr.
Nun zu meinen Fragen:
1. Bekommen wir bei dieser Konstellation am Ende des Jahres noch Geld wieder bei der Steuererklärung oder muß ich mit einer Nachzahlung rechnen?
2. Auf dem Dachboden ist das Büro, im Keller die Ware, kann ich diese Räume anteilig von der Steuer absetzen? Kann das Auto anteilig abgesetzt werden wenn man Ware irgendwo abholt?
3. Was passiert wenn der Gewinn im Jahr von 500€ auf 5000€ oder noch höher steigen würde? Bei anderen Investitionskosten versteht sich.
4. Gibt es für ein Kleingewerbe vom Finanzamt auch eine Steuernummer worüber ich Jährlich meine Erklärung machen muss oder mach ich diese mit meiner privaten Erklärung zusammen?
5. Was passiert wenn ich Verluste mache?
6. Was schreibe ich in die Gewerbeanmeldung? Nur Online-Verkauf von Textilien? Was wenn ich in 2 Jahren auch Handtaschen, Geschirr oder sonstiges Verkaufen möchte? Muss ich das dann ändern oder kann ich das jetzt schon mit „Allerlei“ mit rein schreiben?
7. Beim Einkauf beim Großhändler reicht dort die Gewerbeanmeldung/Gewerbeschein aus oder benötigen die sonst noch etwas?
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen und einige Fragen beantworten.

Gruß und Dank
Der Andy

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ich bin zwar kein Steuerprofi, habe aber selbst ein Nebengewerbe und kann Dir evtl. z.T helfen.

1. Ob Ihr Steuern raus bekommt, hängt davon ab, wieviel Ihr vorausbezahlt habt. Das kann man nur berechnen, wenn man Eure Einkünfte kennt und alle Dinge, die abgezogen werden können, wie Sonderausgaben etc. Wer Steuern zurück bekommt, hat ja zuviel übers Jahr bezahlt.

2. Ihr könnt die Räume absetzen, man muss aber oft darum kämpfen, dass es anerkannt wird, da Ihr sie ja sicherlich auch privat nutzt. Das KfZ kann mit Fahrtenbuch angegeben werden (z.Zt. 30 Cent/km)
3. Wenn der Gewinn so steigt - herzlichen Glückwunsch. Dann zahlt Ihr aber natürlich auch mehr Steuern. Ab einer gewissen Steuernachzahlung (ich glaube 400 EUR) muss man Vorauszahlungen leisten.
4. Ich habe eine eigene Steuernummer. Kann aber sein, dass es damit zusammenhängt, dass ich zur Umsatzsteuer optiert habe. Frag einfach beim FA nach.
5. Verluste werden mit Eurer Steuerschuld verrechnet. Ihr bekommt dann also mehr raus. Ist das aber öfter der Fall, wird Euch Liebhaberei unterstellt und die Verluste nicht mehr anerkannt.
6. Ich würde rein schreiben "Onlinehandel mit Haushaltsartikeln". Man muss da nicht konkret werden. Die wollen nur wissen, dass man nicht gewissen Auflagen unterliegt (Lebensmittelhandel, Eintrag in die Handwerkerrolle).
7. Der Großhändler wird einmalig eine Gewerbeanmeldung verlangen.

In jeder Stadt gibt es Gründerbüros, die einen kostenlos beraten - auch zur nebenberuflichen Existenz. Ich würde da einen Termin ausmachen. Die können Euch tolle Tipps geben.

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Super, Danke für die schnelle Antwort!

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Ich hab ein Kleinstgewerbe und kann bis zu 12500 € im Jahr gewinn machen. Was du wenn du es nebenbei machst in den ersten Jahren nie schaffst. Du musst eine Gewinnrechnung machen und ich liege meist am Ende des Jahres im Minus, aber auch nur weil du wirklich alles absetzen kannst ( Telefon, Post, Kilometer, Laptop, Hand usw).

Mein Mann ist Angestellter und ich bin noch einfach nur Selbstständig .

Wenn deine Frau nicht arbeitet muss du mal gucken , d kenne ich mich nbicht so aus, ob ihr da nicht für deine Frau eigene Krankenkasse Beiträge bezhalen müsst von ca 350 € im Jahr. Mein Mann ist Privat Versichert und von daher musste ich das schon immer bezahlen. Daher weiss ich nicht wie es bei euch wäre.

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Warum kannst Du einen Gewinn "nur"bis 12.500 € erzielen?

Im Bereich der USt gibt es als Kleinunternehmer die Grenze 17.500 €. Damit ist der Umsatz gemeint, also nicht der Gewinn.

Du kannst all das absetzen, was Du für Deinen Handel ausgeben musst (z. B. anteilige Telefonkosten, keine privaten Telefonate).

@TE: bitte frage einen Existenzgründungsberater und/oder einen RA oder StB .Sie können Eure Fragen beantworten.

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Deine Aussagen sind viel zu pauschal.

Die Grenze, unter der keine Einkommenssteuer zu zahlen ist, liegt bei ca. 8000 €, genau hab ich das nicht im Kopf.

Falls Du die Kleinunternehmerregelung meintest, dann bezieht diese sich auf den Umsatz, und da ist die Größe 17500 € im Kalenderjahr.

An die/den TE:

Am besten Steuerberater fragen, hier kommt zuviel Halbwissen, dass es manchmal weh tut.

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Guten Morgen,

1. Das kann man so nicht sagen, da man alle Einkünfte kennen muss.

2. Wenn es Miete ist kannst du die anteiligen m² mit der anteiligen Nutzung für dein Gewerbe von den Mietkosten absetzen. Wenn es eigentum ist, muss du deine Kosten pro Jahr (Müll, Schornsteinfeger, Heizung etc. evtl Abschreibung und Darlehen) zusammenrechnen und dann anteil m² mit anteiliger nutzung Gewerbe abziehen. Das FinA macht da immer Streß drum.

3. Achtung Gewinn ist nicht Umsatz! Als Kleinunternehmer darfst du max. 17.500,- Euro Umsatz haben pro Jahr. Wenn du in einem Jahr mal drüber bis max. 50.000,- Euro ändert sich noch nichts. Wenn du aber länger drüber bist, bist du kein Kleinunternehmer mehr. Musst also mit UST machen.

4. Ja bekommst eine neue Steuernummer über die du deine Steuer machst. Auch deine Private. Für das Gewerbe musst du eine Einnahmen-Überschuss Rechnung erstellen und diese in der Anlage G einbinden (macht jedes größere Steuerprogramm automatisch) Deine Private machst du wie bisher mit neuer nummer.

5. Wird mit verrechnet.

Bei 6. und 7. kenne ich mich nicht aus.

Nochwas zu deiner Frau. Ist Sie im Moment Arbeitslos? Wenn ja, wäre ein Gewerbe Ihre Hauptberufliche Tätigkeit und Sie muss sich privat Krankenversichern. Da musst du wirklich aufpassen.

Wenn du vor hast dein Gewerbe zu eröffnen, gehen zu einem Existenzgründer. Es gibt auch zuschüsse zu dieser Beratung. Am besten vorher anrufen. Die sagen dir wie das gaht.

LG Melinda

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Super Danke!

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Hallo nochmal,

ich will wissen ob ich das Prinzip der Mwst. jetzt richtig verstanden habe, bzw. ob das so korrekt ist wie ich mir das denke.

Mwst. bei NICHT Kleinunternehmern
Einkauf in der Metro Bspw. Hose:
Hose gleich 100€ netto + 19% Mwst = 119€

Verkauf der Hose für 150€ inkl.19%Mwst(28,50€)
Endkunde hat 28,50€ Mwst. bezahlt – Ich habe 19€ Mwst. bezahlt 9,5€ Mwst. die das Finanzamt bekommt
Verkauf 150€ - 19%Mwst. = 121,50€

Einkauf 100€ + 19€Mwst. = 119€
9,50€ Mwst bekommt das Finanzamt
Mein Gewinn wäre folglich 121,50€ - 100€ = 21,50€
Die 21,50€ müßte ich nun mit sagen wir 35% besteuern. Das hieße ich müsste für´s Finanzamt 7,53€ zurücklegen ohne am Ende des Jahres eine Böse Überraschung zu bekommen?!
Als Kleinunternehmern wäre mein Gewinn also 150€ (Verkauf der Hose,Mwst. nicht ausgewiesen) minus 119€ (Hose Einkauf) = 31€ Gewinn. Davon müsste ich auch nichts zurücklegen solange mein Umsatz nicht über 17500€ liegen würde im Jahr?Mein Umsatz würde hier 150€ betragen?

Ist das korrekt oder habe ich irgendwo einen denkfehler?
Gruß und Dank
Der Andy

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Kein Kleinunternehmer:
Im Bereich der Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer fällt beim Verkauf ein:

Brutto 150
./. USt (19%) 23,95 €
Netto 126,05 €

Umsatzsteuer beträgt 23,95 €

Vorsteuer fällt beim Kauf an. Wenn ihr eine ordnungsgemäße Rechnung habt, dann könnt ihr die Vorsteuer geltend machen.

Vorsteuer 19 €

Umsatzsteuer 23,95 € ./. Vorsteuer 19 € = Umsatzsteuerzahlast von 4,95 €, die ihr an das Finanzamt überführen müsst.

Im Bereich der Einkommensteuer:
Wenn ihr nicht bilanzieren wollt, sieht die Einnahmen-Überschussrechnung vereinfacht (ohne Raum-,Telefonkosten...) so aus:

Umatzerlöse 126,05 €
Umsatzsteuer 23,95 €
./. Wareneinkauf 100
./. Vorsteuer 19
./. Umsatzsteuer gezahlt an das FA 4,95 €

= 26,95 € (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

Dies gilt nur dann, wenn ihr die Rechnungen im Jahr gezahlt habt und Eure Rechnungen bezahlt wurden.

Kleinunternehmer;:
Rechnung stellt ihr netto aus: 126,05 €

Umsatzsteuerzahllast 0 €

Einkommensteuer
Umsatzerlöse 126,05
./. Wareneinkauf 119 €
= Einkünfte aus Gewerbebetrieb 7,05€.

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Lass Dich bitte beraten. Wie muss eine Kleinunternehmerrechnung aussehen ? Wie sieht die Krankenversicherungsbeiträge aus? Wie sieht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus? ....

Die Grenze von 17500 € gilt nur im Bereich der Umsatzsteuer, wonach Du die Umsatzsteuer nicht an das FA überführen müsst. Ihr könnt auch keine VSt geltend machen. Du darfst im Jahr nicht mehr als 17.500 € Umsatz erwirtschaften. Wenn Du mehr erwirtschaftest, dann musst Du Umsatzsteuer ausweisen.

Im Bereich der ESt zählt jeder €, den ihr verdient. Es gibt keinen Freibetrag. Hier gilt als Bemessungsgrundlage der Gewinn bzw. der Verlust.