Arbeiten am Feiertag mit 450€ Job... Zuschläge, Feiertagsausgleich?

Hallo.
Ich arbeite noch nicht lange auf 440€ Basis. Heute habe ich erfahren, das mir weder Zuschüsse für Feiertage (heute ;) )noch Nachtdienste (arbeite im Krankenhaus) zustehen. Ist das rechtens?
Ich lass mir das ja noch gefallen, aber ich habe angeblich wohl dann auch keine Ansprüche auf Freizeitausgleich... ????!
Kennt sich da einer aus oder kann mir sagen wo ich mal fragen kann?

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Hallo,

es gibt eien HP mußt mal googeln. KOmme gerade nicht drauf, die ist nur für die 450 Euro Jobs. Da kannst du anrufen und nachfragen. Die wissen alles was aktuell ist und sogar noch kostenlos.

Aber ich weiß von meinen Jobs, das ich auch keine Zuschläge gehabt hätte.

LG Josie
schau mal wie Bundesknappschaft git auch Bürgertelefon googel mal Die geben dir rechtsberatung umsonst.

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Danke dir! Die haben mir gesagt, das mir keine Feiertag zustehen dafür aber die Zuschläge... Jetzt ist nur die Frage wie es mit den Zuschlägen weitergeht. Bin wegen Nachtdienst und Feiertagen schnell über die 450 Euro...

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Mein Mann arbeitet auch auf Minijob-Basis, und zwar überwiegend am Wochenende (Organist) - da gibt es nie Zuschläge, vertraglich ist einfach festgelegt, in welche Tarifgruppe er eingruppiert ist bzw. welche Dienstleistungen wie vergütet werden.

Schau doch mal in Deinen Vertrag, da müsste eigentlich stehen, wie das geregelt ist; wenn nicht, ist die Nachfrage bei der Bundesknappschaft schon der richtige Weg.

LG

Anja

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Hallo
schau mal hier nach
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3b.html
Ob es für dich auch zutrifft würde ich klären und zwar über

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/node.html
Viele Grüße