Fragen zu Kindergartenzuschuss, Kindergeld, Betreuungskosten

Hallo Ihr Lieben,

ich habe mal ein paar Fragen:

Mein AG würde mir einen Kindergartenzuschuss zahlen. Nun habe ich gelesen, dass dieser in der Einkommensteuer mit den Betreuungskosten verrechnet wird. Stimmt das und wenn ja, was bringt mehr? Der Zuschuss oder der Abzug in der Einkommensteuer?

Deweiteren würde mich interessieren, ob das Kindergeld in der Einkommensteuer als Einnahme berechnet wird und das dann das zu versteuernde Einkommen steigert?

Mein Freund und ich sind nicht verheiratet, können wir das Kindergeld und die Betreuungskosten komplett über ihn laufen lassen? Können wir bei seiner Steuer eine Art "Unterhalt" ansetzen, da ich ja in Elternzeit gehe für die Betreuung unseres Kindes?

Ich habe mittlerweile so viel gehört und blicke nicht mehr durch.

Danke schon mal für die Hilfe.

LG Melinda

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"...was bringt mehr? Der Zuschuss oder der Abzug in der Einkommensteuer?"
Na überlege mal. Was willst du lieber: Ich zahle dir 5€ oder du bekommst nur die Steuern für diese 5€ gutgeschrieben? Was wird wohl mehr sein?

"Deweiteren würde mich interessieren, ob das Kindergeld in der Einkommensteuer als Einnahme berechnet wird und das dann das zu versteuernde Einkommen steigert?"
Kindergeld ist eine Steuervergütung. Das ist das Existenzminimum eines Kindes, welches nicht besteuert werden darf. In der Steuererklärung ist es nur notwendig anzugeben wegen der Günstigerprüfung.

"Mein Freund und ich sind nicht verheiratet, können wir das Kindergeld und die Betreuungskosten komplett über ihn laufen lassen?"
Kindergeld: Nein. Das Kindergeld bei unverheirateten Eltern, die beide für den Unterhalt des Kindes sorgen, wird automatisch halbiert bei der Einkommenssteuerberechnung. Sowohl dir, als auch deinem Freund steht jeweils ein halbes Kindergeld bzw. ein halber Kinderfreibetrag zu.
Betreuungskosten: Ja. Aber mit "über ihn laufen lassen" ist das nicht so einfach. ER muss dann auch die Überweisungen nachweislich tätigen. Ihr dürft untereinander nichts "vermischen" - zumindest nichts, was man auf Konten sieht. Wenn die Überweisung an die Kita von seinem Konto abgeht, kann er das auch absetzen in exakt dieser Höhe.

"Können wir bei seiner Steuer eine Art "Unterhalt" ansetzen, da ich ja in Elternzeit gehe für die Betreuung unseres Kindes?"
Für wen? Unterhalt für das Kind muß er sowieso "zahlen" und kann ihn nie absetzen. Dafür bekommt er das anteilige Kindergeld und den Freibetrag. Unterhalt an dich kommt darauf an wie hoch dein Elterngeld ist und sein Verdienst. Unter Umständen könntet ihr den Unterhalt für dich absetzen.

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Aber sie muss ihn doch dann versteuern, oder nicht. Also ihren Unterhalt

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Natürlich.

Der Unterhalt wird ihr aber ohnehin nur "genehmigt" wenn sie wirklich bedürftig ist und er auch zahlen kann. Das Ganze kann sie ja nicht frei festlegen, wie sie will, sondern es wird ja so gerechnet, als ob sie getrennt leben würde. Also zunächst wird das anrechenbare Netto ausgerechnet und davon der Kindesunterhalt abgezogen. Dann wird der Unterhalt für sie ausgerechnet. Ist ihr Elterngeld zu hoch, weil sie eben vorher gearbeitet hat, dann bekommt sie garnicht erst etwas.
Hat sie garkeine oder extrem niedrige Einkünfte, dann lohnt sich das schon. Er muss nicht die hohen Steuersätze zahlen, dafür sie aber die niedrigeren.

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Guten Morgen,

danke für die Infos. Also ist der AG-Zuschuss besser. Der AG zahlt aber dann nur den Platz, falls z.B. Essensgeld oder so anfällt, kann ich das dann aber noch als Betreuungskosten absetzen, oder? Also zum Thema Betreuung addieren, den Zuschuss abziehen, rest ansetzen.

Ja klar, nur wenn es mein Freund auch überweist.

LG Melinda

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Guten Morgen,

Essenskosten kannst Du m. W. nicht absetzen, die fallen ja Zuhause auch an.

Gruß,
W

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Genau falsch herum. Die Essenskosten kannst du meist nicht absetzen (hängt etwas vom Finanzamt ab, wie das ist, wenn die pauschal mit dem Betreuungskosten mit bezahlt werden), aber der AG darf sie steuerfrei übernehmen!

Aber Achtung, den steuerfreien Zuschuss darf er nur bis zur Einschulung zahlen.

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