Hallo ihr Lieben,
für mich stellt sich im Moment die Frage, ob ich noch einen 3. Job annehmen sollte bzw. darf.
Ich bin Gärtnerin und aufgrund meiner Schwangerschaft habe ich ein Beschäftigungsverbot in meinem Hauptjob (da ich nun nicht mehr mit Dünger, Pflanzenschutzmittel, etc. umgehen darf).
Darf man einen weiteren Job im Beschäftigungsverbot annehmen? Der 400€ Job ist sowohl mit dem Arzt als auch mit dem Arbeitgeber abgeklärt.
Meinen 400€ ich aber wahrscheinlich zum 1.8 verlieren, da wir im Moment immer weniger Arbeit haben. Es existiert kein schriftlicher Vertrag zwischen mir und meinem Arbeitgeben, daher schätze ich das er mich trotz Schwangerschaft kündigen darf... Oder?
Jedenfalls wird mein Mann ab dem 1.7 auch keine Arbeit mehr haben. Er wird dann für 4 Monate ins Ausland gehen, weil er dort Aussichten auf einen Job hat, aber erst ab nächstem Jahr.
Mit wachsender Familie, steigt natürlich auch der finazielle Bedarf, nun sieht es bei uns aber eher schlecht damit aus.
Lohnt es sich einen Drittjob auf Lohnsteuerklasse 6 anzunehmen? Ich habe gehört, das die Abgaben aus der Lohnsteuerklasse 6 nicht im Lohnsteuerjahresausgleich berücksichtig werden.... Stimmt das?
Ich habe auch etwas von Pauschalbesteuerung/Kopfsteuer gehört? Kann mir das jemand erklären?
Und wie sähe die Situation aus, wenn ich als Freie Mitarbeiterin angestellt werden würde?
Danke im voraus!
Liebe Grüße :)
Drittjob während Beschäftigungsverbot
"Darf man einen weiteren Job im Beschäftigungsverbot annehmen? Der 400€ Job ist sowohl mit dem Arzt als auch mit dem Arbeitgeber abgeklärt." Sollte eigentlich gehen, aber frag mal die KK, ob die dir dann evtl. weniger zahlen (bzw. der AG).
" Es existiert kein schriftlicher Vertrag zwischen mir und meinem Arbeitgeben, daher schätze ich das er mich trotz Schwangerschaft kündigen darf... Oder?"
Nein, natürlich nicht, denn ein mündlicher Vertrag ist genauso wie ein schriftlicher und du bist nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde kündbar.
"Lohnt es sich einen Drittjob auf Lohnsteuerklasse 6 anzunehmen? Ich habe gehört, das die Abgaben aus der Lohnsteuerklasse 6 nicht im Lohnsteuerjahresausgleich berücksichtig werden.... Stimmt das?"
So ein Unsinn gerade bei Steuerklasse 6 bekommst du wahrscheinlich einiges über die Einkommenssteuererklärung wieder.
Grundsätzlich kannst Du soviele Jobs annehmen, wie Du willst.
Ich kann mir aber vorstellen, dass Dein Einkommen aus dem neuen Job dann mit dem Leistungen verrechnet, die über die Krankenkasse während Deines BV gezahlt werden.
Das solltest Du vorher erfragen.
Dein Minijob-AG kann Dich auch ohne schriftlichen Vertrag während der Schwangerschaft nur in Ausnahmefällen mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde kündigen.
Gruß,
W
Meinen 400€ ich aber wahrscheinlich zum 1.8 verlieren, da wir im Moment immer weniger Arbeit haben. Es existiert kein schriftlicher Vertrag zwischen mir und meinem Arbeitgeben, daher schätze ich das er mich trotz Schwangerschaft kündigen darf... Oder?
Blödsinn!
Gruß
Manavgat