Drittjob während Beschäftigungsverbot

Hallo ihr Lieben,

für mich stellt sich im Moment die Frage, ob ich noch einen 3. Job annehmen sollte bzw. darf.

Ich bin Gärtnerin und aufgrund meiner Schwangerschaft habe ich ein Beschäftigungsverbot in meinem Hauptjob (da ich nun nicht mehr mit Dünger, Pflanzenschutzmittel, etc. umgehen darf).

Darf man einen weiteren Job im Beschäftigungsverbot annehmen? Der 400€ Job ist sowohl mit dem Arzt als auch mit dem Arbeitgeber abgeklärt.

Meinen 400€ ich aber wahrscheinlich zum 1.8 verlieren, da wir im Moment immer weniger Arbeit haben. Es existiert kein schriftlicher Vertrag zwischen mir und meinem Arbeitgeben, daher schätze ich das er mich trotz Schwangerschaft kündigen darf... Oder?

Jedenfalls wird mein Mann ab dem 1.7 auch keine Arbeit mehr haben. Er wird dann für 4 Monate ins Ausland gehen, weil er dort Aussichten auf einen Job hat, aber erst ab nächstem Jahr.

Mit wachsender Familie, steigt natürlich auch der finazielle Bedarf, nun sieht es bei uns aber eher schlecht damit aus.

Lohnt es sich einen Drittjob auf Lohnsteuerklasse 6 anzunehmen? Ich habe gehört, das die Abgaben aus der Lohnsteuerklasse 6 nicht im Lohnsteuerjahresausgleich berücksichtig werden.... Stimmt das?

Ich habe auch etwas von Pauschalbesteuerung/Kopfsteuer gehört? Kann mir das jemand erklären?

Und wie sähe die Situation aus, wenn ich als Freie Mitarbeiterin angestellt werden würde?

Danke im voraus!

Liebe Grüße :)

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<<<Jedenfalls wird mein Mann ab dem 1.7 auch keine Arbeit mehr haben. Er wird dann für 4 Monate ins Ausland gehen, weil er dort Aussichten auf einen Job hat, aber erst ab nächstem Jahr.
<<<<

Dein Mann sollte sich unbedingt einen neuen Job hier suchen. Ihr seid jetzt auf Geld angewiesen und nicht erst nächstes Jahr. Du reist dir quasi ein Bein aus mit mehreren Jobs und er verkrümelt sich und lässt dich hängen.

Dies ist jetzt zwar keine Antwort auf die gestellte Frage, aber diese eine Satz von dir sprang mir doch sehr negativ ins Auge.

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Er wird sich dort auch ein "Bein ausreißen". Er wird dort hart arbeiten, nur ist es noch unbezahlt, ihm ist der Job zu 99% sicher und er macht das für uns.

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4 Monate unbezahlt arbeiten könnt ihr euch nicht leisten.

Zu 99 % sicher? Sicher ist es nur, wenn er bereits den Arbeitsvertrag unterschrieben hat.

Was sagt denn das Arbeitsamt zu der ganzen Aktion? #schein

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"Darf man einen weiteren Job im Beschäftigungsverbot annehmen? Der 400€ Job ist sowohl mit dem Arzt als auch mit dem Arbeitgeber abgeklärt." Sollte eigentlich gehen, aber frag mal die KK, ob die dir dann evtl. weniger zahlen (bzw. der AG).

" Es existiert kein schriftlicher Vertrag zwischen mir und meinem Arbeitgeben, daher schätze ich das er mich trotz Schwangerschaft kündigen darf... Oder?"
Nein, natürlich nicht, denn ein mündlicher Vertrag ist genauso wie ein schriftlicher und du bist nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde kündbar.

"Lohnt es sich einen Drittjob auf Lohnsteuerklasse 6 anzunehmen? Ich habe gehört, das die Abgaben aus der Lohnsteuerklasse 6 nicht im Lohnsteuerjahresausgleich berücksichtig werden.... Stimmt das?"
So ein Unsinn gerade bei Steuerklasse 6 bekommst du wahrscheinlich einiges über die Einkommenssteuererklärung wieder.

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Grundsätzlich kannst Du soviele Jobs annehmen, wie Du willst.
Ich kann mir aber vorstellen, dass Dein Einkommen aus dem neuen Job dann mit dem Leistungen verrechnet, die über die Krankenkasse während Deines BV gezahlt werden.
Das solltest Du vorher erfragen.

Dein Minijob-AG kann Dich auch ohne schriftlichen Vertrag während der Schwangerschaft nur in Ausnahmefällen mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde kündigen.

Gruß,

W

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Meinen 400€ ich aber wahrscheinlich zum 1.8 verlieren, da wir im Moment immer weniger Arbeit haben. Es existiert kein schriftlicher Vertrag zwischen mir und meinem Arbeitgeben, daher schätze ich das er mich trotz Schwangerschaft kündigen darf... Oder?

Blödsinn!

Gruß

Manavgat