Rückkehr nach Elternzeit, mein AG stellt sich quer

Hallo Leute,

eigentlich brauche ich dringend euren Rat!!!

Ich habe vor meiner Elternzeit in einem 3 Schichtsystem gearbeitet.
Nun möchte ich sehr gern zurückkehren (Okt.) und habe auch schon Kontakt vor ein paar Wochen mit meinem AG aufgenommen.

Problem an der ganzen Geschichte: 6:00 Uhr ist Dienstbeginn jedoch öffnet der Kiga erst um diese Uhrzeit und habe noch eine halbe Std um zur Arbeit zu kommen.
Weitere Sache ist das ich absolut nur noch zum Frühdienst erscheinen kann und dieser wäre mir bis 16:00 Uhr möglich.

Mein AG stellt sich total quer, das gefällt ihm natürlich überhaupt nicht. Ich habe schon rumgerudert wie verrückt um Tagesmutti zu finden, da mein AG möchte das Ich Früh- und Spätdienste (bis 22:00 Uhr) gehe!!! Ich kann mein 1 Jahr altes Kind doch nicht um diese Uhrzeit und völlig unregelmäßig abholen.

Nun sind schon die Worte "Wir müssen uns trennen gefallen", meine Antwort daraufhin war das ich nicht von mir aus kündigen werde.

So sind wir nun beim letzten Gespräch verblieben was nun???
Ich weiss das sich der AG auf den alten Vertrag berufen kann, ich weiss auch das er mich momentan nicht kündigen kann bis Ende des Elternjahres.

Aber ich sehe die Kündigung schon vor mir liegen. Weis absolut nicht was ich tun soll.

Kann mein AG sowas einfach ablehnen? Und brauch er mir keinen neuen Arbeitsvertrag geben? (den benötige ich doch für den Kiga da er mir genehmigt hat aber mündl. das ich von 8 auf 6h runter gehen kann, zwecks der Geldberechnung)

Was kann mir denn jetz weiter passieren????

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Naja, eigentlich ist es ganz einfach. Du hast einen Vertrag und musst ihn erfüllen (also reinschauen und lesen, was drin steht!). Dein Arbeitgeber MUSS garnicht kündigen. Du musst es, denn du bist nicht in der Lage, den Vertrag zu erfüllen.
Die Betreuungszeiten für dein Kind sind nicht das Problem deines AG, sondern deines. Bekommst du das nicht geregelt, wirst du wahrscheinlich abgemahnt werden und dann erfolgt die Kündigung von AG-Seite.
Alternativ könntest du noch versuchen Teilzeit zu beantragen.

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***Nun sind schon die Worte "Wir müssen uns trennen gefallen", meine Antwort daraufhin war das ich nicht von mir aus kündigen werde.***

Musst du aber, wenn du deinen Vertrag nicht erfüllen kannst. Das ist ja nicht die Schuld deines AG, wenn du keine entsprechende Betreuungsmöglichkeit für dein Kind hast. So hart das auch klingt.

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Ich würde nach dem Alters- und Teilzeitgesetzt eine Stundenreduzierung beantragen und die Stundenaufteilung, die du wünschst, mitteilen. Z.B. würde ich dann schreiben: Stundenreduzierung auf 6 Stunden täglich, in der Zeit von 8.oo Uhr bis 16.00 Uhr. Damit gibst du dem AG noch einen Puffer, damit er besser planen kann.

Er kann nur aus sehr wichtigen betrieblichen Gründen dies ablehnen. Ob er damit durch kommt, steht auf einem anderen Blatt geschrieben.
Lies dich mal in das Gesetz ein und dann setz den Antrag schnellstens auf.

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Die Überschrift muss heißen

"Arbeiten nach meiner persönlichen Wunschvorstellung - AG stelle sich quer"

Ist doch klar, dass das so nicht geht.

Bei allem Verständnis für Eltern, als Arbeitgeber muss man auch zusehen, dass der Betrieb weiter läuft.

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Hallo,

wenn Du Deinen Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllen kannst, mußt Du kündigen, das ist die Realität. Hast Du keine Partner, mit dem Du Dich in die Kinderbetreuung reinteilen kannst?
Ich finde es immer recht fragwürdig, daß man solche Dinge nicht vor der Elternzeit schon mal ein wenig geregelt hat, so kommt der Hammer immer beim Wiedereinstieg #kratz

LG

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Du bist ziemlich spät dran, das Problem anzugehen.

Je nach Betriebsgrösse hast Du grundsätzlich zwar Anspruch auf Teilzeit, die Zeiten müssen aber auch in die betrieblichen Abläufe passen, ist das nicht der Fall, kann der AG auch ablehnen. In dem Fall musst DU kündigen, nicht der AG; da DU ja den Vertrag nicht erfüllen kannst.
Gibt es denn bei Euch Leute mit ähnlicher Qualifikation, die zu Deinen Wunschzeiten arbeiten?

Gruß,

W

PS: bist Du alleinerziehend?

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Ja die gibt es und bei anderen hatten die es auch auf die Reihe bekommen.
Nun auf einmal bin ich so zu sagen ein einzelfall is doch echt der Hammer.
Ja so wie ich das nun gelesen habe, habe ich die schlechteren Karten.

Bin nicht alleinerziehend aber man kann es so sehen mein Partner ist stets auf Montage man kann sich absolut nicht darauf verlassen wann er nachhause kommt und wie lange er weg bleibt.

So im Grunde stehe ich mit allem alleine da :0( echt schade

Ja es ist nun ma das ein Partner zurückstecken muss, da er aber das meiste Geld verdient und das ziemlich gut verlange ich auch nicht das er sich etwas anderes sucht weil ohne ihn ginge sonst nix.

Vielen Danke für deine Antwort ersteinmal :0)

glg

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Hallo!

Dein Arbeitgeber stelt sich nicht quer - Du hast einen Vertrag den DU nicht erfüllen kannst.

Das Leben ist kein Ponyhof und Kinder sind Privatsache. Da hat Dein Arbeitgber nun gar nichts mit zu tun wie Du die Betreuung auf die Reihe kriegst.

Ich finde es immer wieder lustig hier zu lesen wenn Mütter meinen sie wären bei der Arbeitszeitplanung bei "Wünsch Dir was"!!

Und wenn Dein Arbeitgeber dir kündigt, weil DU den Vertrag nicht mehr erfüllen kannst/willst sieht das beim Arbeitsamt genauso mies aus als wenn Du selbst kündigst.

Und über diese ganze Problematik macht man sich doch VORHER Gedanken und nicht erst wenn Tag X eingetreten ist...

Wende Dich ans Jugendamt die können Dir bei der Suche nach einer flexiblen Tagesmutter behilflich sein. Anders wirds nicht gehen.

Gruß

misses_b