Kennt sich einer mit aus?

Guten Morgen Ihr Lieben,

Es geht um die Grabstelle meiüber Großeltern. Meine Oma ist im Januar 1999 und mein Opa ist im Oktober 1999 verstorben. Die Grabstelle musst damals für 30 Jahre gekauft werden, eine andere Möglichkeit gab es nicht. Sie hat 1600 DM gekostet. Damals war es so, das man die Grabstelle ohne Angabe von gründen, jederzeit entfernen konnte.

Am Freitag haben meine Eltern einen Brief bekommen, dass der Grabstein locker sei und das sie es bitte bis zum 15.10.2013 beheben müssen und dass von einem Fachmann. Mein Papa gleich zum Friedhof und geschaut. Da ist nichts locker. meine Mama hat dann in der Gemeinde angerufen und da wurde ihr gesagt, die messen mit einem Gerät den Druck vom Grabstein und wenn der für 2 min unter einem bestimmten Wert bleibt, ist der Grabstein lose.
Da sieht man nicht.

Am 2 Oktober kommt ein Steinmetz und berät die Angehörigen auf dem Friedhof kostenlos.

Da meinte meine Mama, sie möchte die Grabstelle entfernen. Die von der Gemeinde meinte, dass ginge nicht mehr vor Ablauf der Liegezeit. Es ist vor ca. 2 Jahren ein neues Gesetz vom Gemeinderat erlassen worden, auf Antrag von der Kämmerin der Gemeinde.

Nun meine Fragen:

Dürfen die es wirklich verbieten, die Grabstelle vor Ablauf der Liegezeit zu entfernen, da
dieses Gesetz ja erst viele Jahre später in kraft getreten ist? Und müssen die nicht bei einer Gesetzesänderung die den Vertrag betrifft, die Bürger informieren?

Unser Anwalt ist erst ab Dienstag wieder da.

Was meint ihr?

Liebe grüße claudi

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Was meinst Du mit Grabstelle entfernen? Den Grabstein runter nehmen oder das komplette Grab?

14 Jahre Liegezeit sind viel zu wenig, da kann man nicht einfach ein Grab entfernen. Dazu gehört ja nicht nur der Grabstein, sondern die Fassung usw. Und das entfernen von sowas darf man eigentlich auch nicht selbst und zudem ist das auch nicht gerade günstig.

Da ist eine neue Grabsteinbefestigung sicher billiger.

Die Liegezeit muss eingehalten werden, vorher kann man das Grab ja gar nicht neu nutzen.

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"Dürfen die es wirklich verbieten, die Grabstelle vor Ablauf der Liegezeit zu entfernen, da
dieses Gesetz ja erst viele Jahre später in kraft getreten ist? Und müssen die nicht bei einer Gesetzesänderung die den Vertrag betrifft, die Bürger informieren?"

Ob der Nutzungsberechtigte den Stein und die Bepflanzung vor Ablauf der Ruhefrist entfernen darf, hängt maßgeblich von der diesbezüglichen Ausgestaltung der Friedhofssatzung ab...und ich nehme stark an, dass eine nachträgliche Änderung der Satzung für alle Grabstätten gilt (also auch für die, die vor deren Inkrafttreten gekauft wurden). Über derartige Änderungen informieren muss der Nutzungsberechtigte sich übrigens in der Regel selber...die Satzungen sind ja "vor Ort" (also bei der Gemeinde) öffentlich einsehbar.

Des weiteren besteht die Verpflichtung deiner Mutter, ihre Grabstätte bis zum Ende der Nutzungszeit zu pflegen. Selbst wenn vorzeitig abgeräumt werden darf, wächst auf dem Grab ja Unkraut, das regelmäßig zu entfernen ist. Das nur mal als Info am Rande, falls deine Mutter meint, dass sie nach Entfernung der Bepflanzung und des Steines mit nix mehr was am Hut hat.

3

Hallo,

also ich kenn mich da jetzt gesetzlich oder rechtlich nicht aus, meine erfahrung: Meine Mutter starb da war ich gerade 5 jahre alt und das Grab wurde als ich 20 war entfernt bzw wieder neu benutzt also nach 15 Jahren liegezeit, das ist jetzt 14 Jahre her. das Grab von meinem Vater besteht jetzt seit 20 Jahren und musste vor 2 Jahren alles neu gemacht werden bzw aufgeschüttet weil das Grab abgesackt ist allerdings ist das ein Familiengrab da kam schon mein Uropa, mein Opa und mein vater rein. Es kommt halt auf die Grabart an.

LG

4

Ja, sie können es verbieten, die Grabstelle vor Ablauf der Liegezeit zu entfernen.
Es handelt sich vermutlich um ein Doppelgrab, oder? Da müsste die Liegezeit bei 20 Jahren liegen.

Gesetzesänderungen sind das nicht, wenn der Gemeinderat etwas beschlossen hat. Darüber kann man sich aber über das jeweilige Gemeindeblatt informieren. Dort wedern Beschlüsse veröffentlicht. Und nein, der Gemeinderat ist nicht verpflichtet, jeden Bürger, den das evtl. angehen könnte auch persönlich anzuschreiben.

Ich würde den Stein befestigen lassen, das kostet nicht die Welt und das Grab weiterhin pflegen - das kann man auch "pflegeleicht" bepflanzen, in manchen Gemeinden darf man auch eine Grabplatte draufmachen lassen. Das kann dann allerdings wieder eine Stange Geld kosten, müsste man aber mit der jährlichen Pflege gegenrechnen.

Ach ja, meine Eltern pflegen das Grab meiner Großeltern seit 1976 (!) - immer noch.

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"Da müsste die Liegezeit bei 20 Jahren liegen."

Das kann man so pauschal nicht sagen...die Liegezeiten sind sehr individuell (u.A. abhängig von der Bodenbeschaffenheit).

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Sie schreibt doch, dass es 30 Jahre Liegezeit sind, das ist auch je nach Bodenbeschaffenheit individuell verschieden!

LG,

W

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Danke für Eure Lieben Antworten.

Ja gemeint ist das Grab kommplett zu entfernen. Es war ja bis vor 2 Jahren noch erlaubt, also ob es nu 1 Jahr stand oder ob es halt 20 Jahre stand.

Das entfernen wird von der Gemeinde gemacht, man kann sich die Grabeinfasse und den Grabstein selber nach Hause holen. Die Bepflanzung wird von den uns beseitigt, dann hat man in der Gemeinde bescheid gegeben und die haben dann die Überreste beseitigt, kostenlos.

Ja es ist ein Doppelgrab, mit einem Großen Stein in der Mitte. Bei uns sind Liegezeiten von 30 Jahre ein Muss, man kann nicht wählen. Also ist das Grab noch bis 2029 und das ist halt noch sehr lange.

Liebe grüße claudi

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Sprichst Du von Urnengräbern oder Erdbestattungen?
Bei Letzterem kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man die bei Euch bisher nach 12 Monaten entfernen konnte.
Was passierte denn in dem Fall mit den sterblichen Überresten???

Gruß,

W

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Doch ich rede von Erdbestattung.

Da gab es viele die so in der Zeit bzw. im Jahr von meinen Großeltern verstorben sind und die 2000 zur Winterzeit weg waren. Das macht alles die Gemeinde, mit dem ausgraben. Zu dieser Zeit war es so, das die die das Grab pflegen, die Einfassung und den Grabstein wegmachen, wenn sie das können und den rest macht die Gemeinde, bzw. wenn der jenige nicht die Möglichkeit hat, dann hat die Gemeinde es kostenlos weg gemacht.

Was mit den sterblichen Überresten passiert, das wissen wir nicht.

Liebe grüße claudi

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