Überbrückungsgeld

Hallo,
ich habe 15 Jahre meine Mutter gepflegt. Nun ist sie leider verstorben. Nicht nur das ich sie verloren habe, kommt jetzt auch noch dazu, dass ich finanzielle Schwierigkeiten bekomme. Da nichts in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde, habe ich auch keinen Anspruch darauf. Ich bin schon auf der Suche nach Arbeit, aber so leicht ist das nicht, wenn man so lange zuhause war. Weis jemand, ob ich Anspruch auf Überbrückungsgeld, sei es von der Pflegekasse oder der Rentenversicherung habe.
Gruß Christine

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Mein herzliches Beileid zu Deinem Verlust! Es ist bestimmt keine leichte Zeit für Dich.

Du hast nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, daher keinen Anspruch auf ALG 1. Wenn Du aber bedürftig bist, hast Du Anspruch auf Arbeitslosengeld 2, welches keine Versicherungsleistung ist.

Bist Du verheiratet oder lebst mit jemandem zusammen?

Grüße, Goldie

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Hallo Goldie,
ich bin verheiratet, wir haben ein Eigenheim auf dem noch Schulden sind. Der Lohn meines Mannes reicht leider nicht. Bisher hatte ich doch die 700€ Pflegegeld, das reichte. Ich weis eben, dass wenn meine Mutter noch verheiratet gewesen wäre, mein Vater als Übergangsgeld 3 Monate ihre Rente bekommen hätte. Und ich steh nun da und habe Angst nicht schnell genug eine Arbeit zu bekommen.
Gruß Christine

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Hallo.

Auch erstmal herzliches Beileid.

War deine Mutter so pflegebedürftig, dass du nicht mal einen kleinen Job hättest machen können. Das Pflegegeld stand ja deiner Mutter zu und du hast es eben genutzt für die Unkosten etc. Also war das nicht wirklich ein Einkommen für dich. Also hättest du immer damit rechnen müssen, dass es mal wegfällt. Ich glaube, mit dem Pflegegeld hast du nichts zutun, denn du hast sie ja betreut. Wenn es in eine Pflegeeinrichtung gegangen wäre, dann hätten die ja auch keinen weiteren Anspruch mehr. So sehe ich das, kann mich natürlich auch irren. Musst es eben beim ALGII versuchen, ob ihr Ergänzungsgeld bekommt. Oder kümmer dich schnellstens um einen Job. Wäre denke ich angebrachter.

Alles Gute.

LG

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