unterhalt nachzahlen

Hallo

Hätte eine kurze frage und zwar ist der Sohn von meinem Mann im März 12´ 6j. geworden.
Der Brief das mein Mann seinen verdienst offen legen soll zum berechnen kam im Juni 12´

Jetzt hab ich von einer Freundin die selber Unterhalt bekommt erfahren das ab dem Zeitpunkt wo der 1te Brief kam also ab Juni die Rückzahlung losgeht und nicht ab März.

danke schon mal für Antworten

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Wie ist die Frage?

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Muß ab März oder Juni nachgezahlt werden ???

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Das ergibt sich doch aus dem Bescheid oder nicht?

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War da die Unterhaltsvorschusskasse im Spiel, oder warum wird die Vollendung des 6.Lebensjahres erwähnt?

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Die war nicht im spiel. Weil er ja 6 geworden ist und dann geht der unterh. ja hoch

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Entscheidend ist, wann die Forderung gestellt wurde. Von da an ist, wenn rechtmäßig, der gesteigerte Unterhalt zu zahlen.
Also ab da, wo ihm eine Forderung zuging.
Nachzahlung ist da nicht fällig.

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Die Forderung wurde ende juni gestellt. Haben aber unseren Anwalt gefragt und der meinte wir müßen ab dem 6ten. Geburtstag zahlen(März) und nicht ab juni. Und eine Nachzahlung würde sogar 1jahr rückwirkend gehen.

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Wenn ein Titel besteht, muss ab sechs der Unterhalt der nächsten Altersstufe gezahlt werden, ohne dass es einer weiteren Aufforderung bedarf. Wenn es um eine Höherstufung wegen höherem Einkommen geht, ab dem Moment zur Aufforderung die Einkünfte offen zu legen.

LG

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Richtig, ab dem Tag der Feststellung muss gezahlt werden. Aber da können noch weitere Faktoren eine Rolle spielen, sodass bei Zweifel der Rechtmäßigkeit ein Anwalt befragt werden sollte.

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Hallo

Das Geld steht einem Kind ab seinem Geburtstag zu.

Warum gibt dein Mann nicht freiwillig was von den Spesen an sein Kind?

Hätte dein Mann seinem Kind den zustehenden Unterhalt gleich korrekt bezahlt gäbe es gar keine Nachzahlung.

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Die Spesen sind dafür da weil er die ganze Woche nicht zuhause ist und dadurch ja mehr ausgaben hat als wenn er zuhause wäre.

Sein Kind bekommt seit Geburt das Geld.

Und es wurde eine Berechnung gemacht in Juni 11´damit waren wir aber nicht einverstanden da wir zu diesem Zeitpunkt auch noch Nachwuchs erwartet hatten.(Das wußte der Gegner-anwalt )
Dieses Kind aber in der Berechnung aber nicht Berücksichtigt wurde.
Unsere Anwältin wollte diese nochmal Berechnen der Gegner-anwalt hatte sich aber nicht mehr gemeldet.

Wir dachten damals es hätte sich erledigt weil sich ja keiner gemeldet hatte.

Erst im Juni 12`kam ein Brief vom Gegner-anwalt das er die Unterlagen vergessen hatte zum wegschicken.

Und da der Sohn ja im März schon 6J. wurde kommt die Nachzahlung zu stande.