Elterngeld und dazu verdienen als nebenberuflich Selbständige

Hey

Ich habe einen kleinen Onlineshop, also ein Kleinunternehmen (hab also nichts mit Steuern am Hut) und hatte 2013 monatlich im Schnitt einen Gewinn von 150€.
Nun dachte ich, ich könnte den Shop einfach so weiterlaufen lassen, auch wenn im April mein Baby kommt. Ich wollte nur kürzer treten, also keine Auftragsarbeiten mehr annehmen, nur vereinzelt, und sonst halt gucken, auch aus Zeitmangel, dass der Shop zwar nicht zu ist (möchte ja auch keinen Kundenstamm verlieren), aber eben so ein bisschen was reinkommt, dachte ich könnte zu den 300€ Elterngeld so 50-200€ monatlich dazu verdienen.
2010 bei meiner zweiten Tochter habe ich es so gehandhabt, dass ich den Shop eröffnete als sie so 4 Monate war, und ich konnte damals quasi so viel verdienen wie ich wollte zum Elterngeld, wir bekamen außerdem damals noch etwas Hartz4.

Nun meinte aber die Beraterin bei Pro Familia, ALLES würde aufs Elterngeld angerechnet, auch bei Selbständigkeit.
Das hat mich nun verwirrt da man mir sonst immer nur sagte ich müsse bei maximal 30 Abeitsstunden wöchentlich bleiben, und auch online finde ich das so.
Was denn nun?
Ich wäre natürlich blöd, mir Stress und Arbeit anzutun, wenn ich am Ende doch nur auf 300€ kommen darf MIT Elterngeld. Dann würde ich das lassen, wobei ich da echt traurig wäre, mir würde die Arbeit dann fehlen und ich möchte den Shop nicht 12 Monate auf Eis legen.

Ich rufe morgen die Elterngeldstelle an, aber wollte schon mal wissen ob hier jemand weiß was denn nun stimmt.

Vielen Dank im Vorraus
black.papillon

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auf die 300 Euro Grundbetrag beim EG werden keine Einkünfte mehr angerechnet, du darfst aber nicht mehr als 30 Std. die Woche arbeiten

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Also: wenn du ohnehin nur den Sockelbetrag von 300€ bekommst, dann musst du nur darauf achten, unter den 30 Stunden zu bleiben und dies glaubhaft machen zu können. Bekommst du mehr als 300€, dann wird jeder Gewinn voll aufs Elterngeld angerechnet - aber eben der Gewinn, nicht die reinen Einnahmen.

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"Ich habe einen kleinen Onlineshop, also ein Kleinunternehmen (hab also nichts mit Steuern am Hut) und hatte 2013 monatlich im Schnitt einen Gewinn von 150€."

Wie kommst du zu diesem Unsinn? Natürlich hast du mit einem Kleinunternehmen mit Steuern etwas am Hut, das muss auch alles versteuert werden und vor allem bist du verpflichtete eine Einkommenssteuererklärung bis 31.5. des nachfolgenden Jahres abzugeben.

300 Euro ist der Mindestsatz beim Elterngeld, alles was du dann verdienst ist zusätzlich. Du musst aber versichern nicht mehr als 120h im Monat zu arbeiten, was ja kein Problem sein sollte.

Aber viel wichtiger ist, dass du damit einen anderen Berechnungszeitraum für das Elterngeld hast, selbst wenn du vorher nur Verlust gemacht hättest.

Es zählt nämlich als Berechnungsgrundlage das komplette Jahr 2013, evtl. wird es dann ja doch mehr Elterngeld, als du vermutest hast.

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Unsinn?
Ich mach das jetzt schon im vierten Jahr als Kleinunternehmen. Natürlich mache ich jährlich meine Einkommenssteuererklärung, aber da werden nur 3 Zahlen eingetragen: Einnahmen, Ausgaben und Gewinn. Also nix mit Steuern, das meinte ich doch damit.
Ich selbst zahl die wenn ich irgendwo einkaufe, aber ich darf die ja nicht aufführen für meine Kunden, und auch beim Finanzamt schreibe ich nichts von Steuern usw.
DAS meinte ich damit, dass ich damit nichts am Hut habe. :-)

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Da bringst du einiges durcheinander.

Du zahlst für deinen Gewinn natürlich Einkommenssteuer.
Was du nicht aufführen darfst ist Umsatzsteuer. Das hat aber nichts mit den von dir zu zahlenden Steuern bei der Einkommenssteuer zu tun.

Wenn du das schon das vierte Jahr machst und das immer noch nicht weißt, dann ist das ehrlich gesagt schlimm. Erkundige dich da besser noch mal, bevor du noch solche merkwürdigen Dinge behauptest.

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Wie sweet.cerise schon sagte: Vergiss nicht, dass hier der Gewinn gemeint ist. Beachte auf jeden Fall, dass du so einiges an Pauschalen etc. von deinen Einnahmen abziehen kannst. ;)

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Ich danke euch für eure Antworten.

Ich habe heute bei der Elterngeldstelle angerufen. Die meinten dass der Sockelbetrag nicht weiter gekürzt wird, ich müsse nur schriftlich erklären dass ich nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeite. Der Rest ist wohl mehr oder minder egal.

Wie ihr auch schon schriebt.

Finde es etwas komisch dass mir "Fakten" präsentiert wurden bei der ProFamilia die einfach falsch sind!
Ich meine ich ging da hin um mehr KLarheit zu kriegen nach googeln etc., und nicht verwirrter da raus zu gehen als vorher!
Na ja, was solls. Ich bin jetzt beruhigt, dass mein Shop normal weiterlaufen kann und ich ein bisschen zu den 300€ dazu verdienen kann wenn mir die Zeit bleibt mit Würmchen.