Darf man bei Hartz 4 eine Kontovollmacht eines anderen Kontos haben?

Hallo Ihr lieben,
möchte mal eure Meinung dazu hören, denn ich hatte vor kurzem eine heftige Diskussion mit einem bekannten darüber.

Ist das möglich wenn man Hartz4 bezieht eine Kontovollmacht zu haben z.b. bei/ von einem Familienangehörigen (mit eigener EcKarte), auch wenn auf diesem Konto kein gespartes oder vermögen vorhanden ist, anscheinend nur für den Notfall???

Ich war der Meinung nein und das, dies auch bei einem Datenabgleich rauskommt oder?
Genauso wenn man was bei E.... verkauft und dort ein anderes Konto angegeben ist???

Oder irre ich mich, haben uns echt schon gestritten deswegen.
Danke Euch, LG

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Du kannst so viele Vollmachten haben, wie du möchtest.

Da gibt's auch keinen Datenabgleich...

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Ja ist möglich eine Vollmacht heißt ja nicht, dass er über das Geld verfügt. Dies gehört dem Kontoinhaber. Andere Einkünfte, die er über das Konto abwickelt muss er aber melden.
Und was hat nun Ebay damit zu tun? Als Privatverkäufer verkauft man doch nur nur Sachen aus seinem Hausstand. Das ist eine Vermögensumwandlung

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Natürlich darf man das. Ich gebe dir mal 2 Beispiele:
1. Kinder. Das ist das Konto des Kindes, die Eltern haben die Vollmacht und sogar noch mehr Rechte über das Konto als das Kind selbst.
2. ALG2-Empfänger, die einen Job haben und eine entsprechende Vollmacht von ihrem AG bekommen haben über das Firmenkonto.

...aber es geht natürlich auch in allen anderen Konstellationen.

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Hallo,
ja darf man.

LG

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Dass man eine Vollmacht hat, heißt nicht, dass einem das Geld gehört.
Es wäre auch unsinnig, wenn man plötzlich alg 2 aufstockend bekommt und Ehepartner dann plötzlich die gegenseitigen Vollmachten verlieren oder für die kranke Oma, deren Einkäufe man erledigt usw. also selbst wenn Geld drauf ist, ist das völlig ok.

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Hallo,

natürlich darf man auch, wenn man Hartz4 bezieht, eine Vollmacht über andere Konten haben. Das darf JEDER!!!

ABER man darf nicht eigenes Gelder auf ein fremdes Konto überweisen lassen. Zum Beispiel, wenn man einen "steuerfreien" Nebenjob hat und diesen vor dem Jobcenter verheimlichen will. Oder andere Zahlungen wie Geldgeschenke oder die bereits genannten Ebay-Erlöse. Die Geldeingänge dürfen nur den Kontoinhaber betreffen.

Auch um eigene Pfändungen zu umgehen, darf kein fremdes Konto genutzt werden. Geldeingänge müssen immer korrekt auf den Kontoinhaber lauten. Auch der Umweg über Kontoinhaber richtig und im Verwendungszweck ist eindeutig ein anderer Name vermerkt ist falsch. Dann können Eingänge von der Bank zurück gebucht werden oder der Betrag darf gepfändet werden.

Ich glaube, dass diese beiden Dinge der Kern deiner Frage sind.

Viele Grüße

rabe0510

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...ähm, Geldwäsche ist schon immer verboten.

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...ähm, Geldwäsche ist schon immer verboten.

Habe ich was anderes behauptet? #kratz

Aus meiner Erfahrungen (über 20 Jahre Bankangestellte) sind die von mir genannten Beispiele meistens der Grund, warum eine Kontovollmacht hinterfragt wird.