Verlustvortrag bei Steuererklärung

Hallo,
meine Frage richtet sich an diejenigen, die damit Erfahrung haben. Also bitte nicht raten...
Was braucht man, um bei der Steuererklärung einen Verlustvortrag einzureichen? Mal ganz abgesehen von dem "offensichtlichen" Verlust.
Weiß jemand, ob Elster das auch irgendwie anzeigt? Oder bleibt da generell "0" stehen und nichts steht von Verlustvortrag da. Oder muß man da irgendwo noch ein Kreuz setzen (mal abgesehen von dem auf der ersten Seite ganz oben auf dem Mantelbogen).

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Hallo!

Ein Verlustvortrag entsteht, wenn laufende negative Einkünfte nicht mit positiven Einkünften ausgeglichen werden können bzw dürfen (abhängig von der Art der Einkünfte). Der Verlustvortrag wird jährlich gesondert festgestellt (Bescheid über Verlustvortrag), bis er durch Verrechnung mit positiven Ein?ünften verbraucht wird. Man muss daher einmalig die laufenden negativen Einkünfte nachweisen, die Verlustfeststellung erfolgt automatisch. Der Verlust ist sozusagen durch die Feststellung im System des Finanzamtes gespeichert.

Leider kann ich Dir nicht sagen, wie Du einen Verlustvortag aus den Vorjahren unter Elster erfassen musst, damit er berücksichtigt wird bei der laufenden Berechnung. Es müsste dazu aber Eintragungsmöglichkeiten geben, da sonst falsche Steuerberechnungen entstehen.

LG wippsteert

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Huch, da wurde aus einem k ein ?.

Ergebnis meiner Suche im Netz: Es müsste bei Elster den Punkt Verlustabzug nach Paragraph 10d EStG als Zusatzangabe geben. Dort sollen dann die im Vorjahe festgestellten Beträge zu erfassen sein.

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Wenn der Verlust bis zum Gesamtbetrag der Einkünfte nicht ausgeglichen werden kann, dann wird der Verlust ins VORjahr zurückgetragen (dies macht das FA automatisch) und der Bescheid desVorjahres geändert. Man kann den Rücktrag auch begrenzen und den verbleibenden Verlust vortragen. Achte darauf, dass du dann 2 Bescheide erhälst: Est-Bescheid und Verlustvortragsbescheid.
Im Mantelbogen Zeile 2 ankreuzen, Beschränkung des Verlustvortrags Zeile 93
Nachzulesen im § 10 d Estg