Unterhalt und Aufstocken

Hallo,

ich weiss, dass es hier einige Experten zu dem thema gibt, hier meine Frage:

das Kind lebt seit 18 Monaten beim Vater, er hat das alleinige Sorgerecht. Die Mutter verdient in Teilzeit ca. 780 € brutto (630 € netto) und stockt das ganze mit ALG 2. Ihre Wohnung ist groß, sie zahlt an Miete fast 570 €, ob dies angemessen ist, ist nicht bekannt.

Das Jugendamt (hier besteht eine Beistandschaft) geht nicht davon aus, dass § 11b des SGB 2 in Betracht kommt, wonach sich das anrechenbare Einkommen eben um den Betrag erhöht, der an Unterhalt tatsächlich gezahlt wird...

meine Rechnung wäre da:

Alg 2: 391 €
Kdu: 570 €
summe bedarf: 961
einkommen: 630 €
anrechnungsfähiges einkommen: 630-334 (mindestunterhalt 3. altersstufe minus halbes Kindergeld) - 236 € (100 € + 136 (20 % von 100 €-780 €) = 60 €
das heisst also 961 € - 60 € anrechenbares einkommen = 901 €

auf der anderen seite wird lohn in HÖhe von 630 € tatächlich gezahlt, wodurch die Mitter also 1531 € hat, von denen sie dann 334 € Unterhalt zahlen müsst, es verbleiben ihr dann 1197 €. Das liegt dann auch über dem Selbstbehalt.

Mache ich da irgendwo einen Fehler?

Grüße

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M. E. verwechselst Du ALGII mit regulärem Einkommen.
Von ihren 600 Euro kann sie keinen Unterhalt zahlen, auch nicht, wenn sie nur die Hälfte an Miete zahlen würde.

Gruß,

W

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aber sie ja ihr tatsächliches einkommen mit alg 2 auf, weil es ihren bedarf nicht deckt.

warum zieht § 11b SGB II nicht?

LG

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Du hast den Paragraphen m. E. falsch verstanden.
Ich verstehe ihn so, dass titulierter Unterhalt vom Einkommen abgezogen wird bei der Ermittlung des ALGII-Bedarfs.

Gibt es bei Euch einen Titel oder eine notariell beglaubigte Vereinbarung über Unterhalt?

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Wie kommst du auf 1531€ Gesamteinkommen?

Der Unterhalt der zu zahlen wäre wird soweit ich weiss nicht vom anzurechenbaren Einkommen für die ALG2-Berechnung abgezogen!

Bei 630€ Einkommen wird dann das Einkommen auf den Gesamtbedarf angerechnet.
Angenommen KDU wird voll übernommen dann ist der Bedarf 961€ und vom Einkommen verbleibt ihr ein Freibetrag von 236€ und sie bekommt aufstockendes ALG2 in Höhe von 567€.
(hier der rechner dazu http://www.n-heydorn.de/arbeitslosengeld.html )
Das macht Gesamt 567 + 630 = 1197€

Selbstbehalt liegt dann bei 1000€ und sie kann 197€ Unterhalt zahlen.
So verstehe ich die Berechnung....

Wäre sie gar nicht erwerbstätig läge der Selbsbehalt bei 800€ und sie müsste vom ALG2 161€ Unterhalt zahlen...#winke

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Hallo :-)

"Der Unterhalt der zu zahlen wäre wird soweit ich weiss nicht vom anzurechenbaren Einkommen für die ALG2-Berechnung abgezogen!"

da sagt aber §11 b Abs 1 Nr. 7 SGB 2 was anderes:

"(1) Vom Einkommen abzusetzen sind

[...]
7. Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag"

so komme ich auf die 1531 €. so sieht das übrigens auch diese quelle hier:

https://www.sgb2.info/freibetrag/rechner

(klick rechts auf Rechner für Arbeitnehmer).. ich hab da 334 € als Unterhalt angegeben, weil das der mindestunterhalt für das kind in dieser altersstufe abzgl. des hälftigen Kindergeldes ist...

verstehst du?

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Hallo, also das habe ich in der Praxis auch noch nie gehört dass so berechnet wurde. Meines Wissens nach wird lediglich ihr Bedarf gedeckt, wie du sagst 961€ + anrechnungsfreies Einkommen. Alles über 1000+ Berufsbedingte Aufwendungen kann als Unterhalt gezahlt werden.
Allerdings unterliegt Sie nun natürlich der gesteigerten Erwerbsobliegenheit.

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Hallo,

was genau an Beträgen rauskommt kann ich natürlich nicht sagen aber die 780 euro brutto werden bei der aufstockung mitangerechnet und von der tatsächlichen auszahlung abgezogen ohne die weiteren faktoren an Beträge wie Strom, Versicherung ect zu kennen habe ich in etwa das hier raus.

Regelbedarf des Haushalts: 391,00€
Kosten für Unterkunft und Heizung*: 578,99€
Bedarf: 969,99€
abzgl. zu berücksichtigendes Einkommen**: 544,00€
Arbeitslosengeld-II (gerundet): 426,00€

Macht ein Einkommen von 1056 euro!!

Von dem wenig Geld kann man nicht noch Unterhalt zahlen.#kratz

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Wieso kann die Mutter keiner Vollzeitbeschäftigung nachgehen (Erwerbsobliegenheit)?

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Die ganze Rechnung ist Quark.

Von ihrem Selbstbehalt (630 Euro erreichen diesen nicht, der liegt bei 1000 Euro), kann sie Miete zahlen, wie sie mag. Der SB beinhaltet Miete von 360 Euro, aber wenn sie darüber liegt, ist das ihr Privatvergnügen.

Wieviel durch ALG II aufgestockt wird, steht da nicht.

Ein Titel besteht nicht. Wenn ich mich nicht irre, und jetzt nagel mich bitte nicht am Wortlaut fest, würde das Jobcenter auch verlangen, dass überhöhte Titel abgeändert werden. Sonst zahlt ja auch das JC den Unterhalt des Kindes auf Kosten der Allgemeinheit. Wenn aber der Unterhalt des Kindes durch die Bedarfsgemeinschaft, in der das Kind lebt, gedeckt wäre, wäre diese "Finanzspritze" durch die Allgemeinheit nicht notwendig. Wäre das Kind bedürftig, hat es ja einen eigenen Anspruch, der dann dort direkt geltend gemacht werden müsste.

Die Mutter sollte ihrer Erwerbsobliegenheit voll nachkommen, aber nicht auf Teufel komm raus ein Titel erzwungen werden, der mangels Leistungsfähigkeit nicht bedient werden kann.

LG