Vermieter verkauft Wohnung, neuer Kaeufer meldet Eigenbedarf - Sperrfrist? (Wir bauen ein Haus)

Hallo ihr Lieben,
hab heute mal eine etwas komplizierte Frage.
Wir wohnen in Bayern (in einem 4 Familienhaus) und haben hier vor einigen Monaten ein Grundstueck gekauft. Darauf wollen wir nun unser Haus bauen, allerdings erst in 2 Jahren, damit unsere Tochter die Grundschule hier noch fertig machen kann.

Nun verkauft unser Vermieter die Wohnung in der wir momentan noch zur Miete wohnen (wir wohnen hier seit 5 Jahren - die anderen 3 Wohnungen werden nicht verkauft).
Der Kaeufer (also dann der neue Vermieter) meldet nun Eigenbedarf an. Er gibt vor "nett" sein zu wollen und bietet uns an einen Vertag abzuschliessen in dem festgehalten wird, dass wir statt der 6 Monatsfirst eine 12 Monatsfrist zum ausziehen bekommen. Weil er ja so nett ist. Wir haben gesagt, dass in ca. 24 Monaten unser Haus fertig sein wird, aber das dauert ihm zu lange. Er moechte uns nach 12 Monaten raus haben.

Nun gibt es in Bayern ja eine Sperrfrist (ca. 10 Jahre, je nach Ort auch "nur" 3 - wuerde uns aber ja genuegen) die immer dann greifft, wenn eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird.
Ich verstehe jetzt nicht ganz ob das bei uns der Fall ist. Fuer mich erscheint es logisch, dass der neue Besitzer, der ja selbst in die Wohnung einziehen mag, die Wohnung umwandeln muss, da er sie ja dann besitzt, also die Wohnung sein Eigentum ist. Noch dazu gehoert im der Rest des Hauses, also die anderen 3 Wohnungen ja nicht. Da er selbst einziehen mag, vermietet er die Wohnung ja auch nicht mehr, also ist es doch dann eine Eigentumswohnung oder? Gibt es auch eine Moeglichkeit fuer ihn die Wohnung zu kaufen, selbst einzuziehen, ohne sie umzuwandeln? Also eine Moeglichkeit bei der die Sperrfrist nicht greiffen wuerde?

Und selbst wenn nicht, ist es zumutbar, dass wir mit 3 Kindern (2, 4 und 7) umziehen, nur um Monate spaeter in unser eigenes Haus zu ziehen?
Wir haben eine Rechtsschutzversicherung und dort meinte der Rechtsanwalt das waere ein Fall besonderer Haerte. Ist dem so? Er sagte nichts sicher, da er erst etwas schriftliches moechte. Und unser jetztiger Vermieter will uns erst Ende September alles schriftlich geben, da er momentan im Urlaub ist.

Weiss vielleicht von euch jemand was genaueres?
Also wir wollen hier ja eh nicht bleiben, wir brauchen lediglich die Wohnung noch etwas laenger, bis das Haus gebaut wurde. Und wir moechte auf jeden Fall unsere Grosse die Grundschule fertig machen lassen, deshalb brauchen wir 24 Monate Zeit. (Der Hausbau halt also noch nicht begonnen).

LG und schonmal Danke,
Anya.

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>>>wenn eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird.<<<

Verstehe ich nicht. Eure Wohnung IST eine Eigentumswohnung, die nur derzeit vom Besitzer nicht selbst bewohnt wird.

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Eurem bisherigen Vermieter - also Eigentümer der Wohnung - gehörte nur diese eine Wohnung, die er jetzt verkauft hat. Also ist das ja erstmal keine Umwandlung. Dies wäre ja m. M.n. nur der Fall, wenn ihm alles Wohnungen (also das gesamte Haus) gehört hätten und diese jetzt in Eigentumswohnungen aufteilen, also umwandeln wollte. Dann gäbe es eine Sperrfrist. Sonst nicht.

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Nein, dem bisherigen Vermieter gehoerte das komplette Haus. Er behaelt auch die anderen 3 Wohnungen, verkauft nur unsere.

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also nur so nebenbei
das zb 6 famielienhaus kann schon seit 200 jahren
6 einzelne einheiten sein aber einen besitzer haben

deswegen versteh ich ja auch nicht wiso (wenn ich die anderen richtig verstehe) eine teilungserklärung daraus eigentumswohnungen und somit bestimmte gesätzliche beschränkungen gelten sollten.
für die mieter ist es weder bei einzug noch zu einem späteren zeitpunkt ersichtlich ob das haus im grundbuch als 6 einzelne wohnungen oder als 6 famielienhaus eingetragen ist
sie würden noch nicht einmal mit bekommen wenn ich ein haus teilen lasse wärend sie dren wohnen
(siehe anderen beitrag)
deswegen kann ich in keinster weise nachvolziehen wiso eine teilungserklärung rechtliche vorteile dem mieter geben sollten

wie gesagt ich lass mich gern eines besseren belehren
und es wäre schön wenn mir das einer erklären könnte wiso das so sein sollte

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<<<<Und selbst wenn nicht, ist es zumutbar, dass wir mit 3 Kindern (2, 4 und 7) umziehen, nur um Monate spaeter in unser eigenes Haus zu ziehen?<<<<<

Warum soll es nicht zumutbar sein? Völlig egal, ob mit oder ohne Kinder.

<<<<Also wir wollen hier ja eh nicht bleiben, wir brauchen lediglich die Wohnung noch etwas laenger, bis das Haus gebaut wurde. Und wir moechte auf jeden Fall unsere Grosse die Grundschule fertig machen lassen, deshalb brauchen wir 24 Monate Zeit. (Der Hausbau halt also noch nicht begonnen).<<<<<

Warum soll der neue Eigentümer ewig warten müssen, bis er in SEINE Wohnung darf?
Er wird wohl laut den gesetzl. Bestimmungen auf Eigenbedarf kündigen. Da könnt ihr rein gar nichts machen. Ich als neuer Eigentümer würde euch auch schnellstmöglich raus haben wollen. Ich warte doch nicht, bis ihr irgendwann in ferner Zukunft mal ein Haus baut.

Macht euch jetzt schon auf die Suche nach einer neuen Wohnung. Muss ja nix Besonderes sein. In 2 Jahren wollt ihr ja ins eigene Haus.

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Das Problem ist, dass die jetzigen Kaeufer unsere Wohnugn schon die ganze Zeit haben moechten. Es handelt sich um den Sohn der Freundin unseres Vermieters. Sobald aus diesem Haus jemand ausgezogen ist, wurden die Wohungen renoviert und fuer das 3fache wieder vermietet. Die jetzigen Kauefer wohnen illegal im Keller des Hauses und "kaufen" jetzt die Wohung, wollen Eigenbedarf anmelden (wei man uns anders hier nicht rausbekommt), dann hier renovieren udn neu vermieten. Ist also alles etwas komplizierter.

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also zum thema teilung-mietschutz kann ich wenig sagen worauf du hinaus wolltest

aber in deinem fall besteht dein vorkaufsrecht
der freund der tochter ist keine verwandschaft
wie es allerdings aus sieht wenn die verheirattet sind weiß ich nicht aber da eigendlich nur der eigentümer ist wer im grundbuch steht, gehe ich mal davon aus das auch in disen fall die verwandschaftfstklausel ungültig ist...
somit wäre dein vorkaufsrecht übergangen worden

wird eine eigenutzung vorgeschoben um eine wohnung lehr zu bekommen
ist eine eigennutzungs kündigung unwirksam
das zu beweisen wird aber etwas schwiriger

also da solltest du dich mit nem anwalt auseinandersetzen
und ihm alles erzählen
ich kann mir gut vorstellen das dein vermieter einknickt wenn er vom anwalt nen brief bekommt zumal es in deinem fall ja nur 1 jahr längere mietzeit ist
sobald der vermieter auch nur ansatzweise selber die vermutung hat es könne an irgend nen punkt scheitern
wird er einen rechtsreit aus dem wege gehen

und deine jetzige version hört sich schon danach an als könnte der vermieter etwas auser acht gelassen haben oder die kündigung etwas schwammig sein

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Ähm es ist doch euer bier wenn ihr uuuunbedingt erst in 2 jahren bauen wollt. Wieso sollte der Vermieter ewig warten.

Entweder ihr baut eher, euer kind verkraftet einen schulwechsel sicher, immerhin wechselt sie nach der Grundschule ja eh oder wie weit ist das Grundstück weg? Für ein Jahr könntet ihr sie evtl immer hin fahren?

Oder ihr sucht euch eine Wohnung.

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***Nun verkauft unser Vermieter die Wohnung in der wir momentan noch zur Miete wohnen (wir wohnen hier seit 5 Jahren - die anderen 3 Wohnungen werden nicht verkauft).***

Heißt das, das gesamte Haus gehörte eurem Ex-Vermieter und nur eure Wohnung hat er als Eigentumswohnung verkauft?

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Ihm gehoert das gesamte Haus (also ihm und seinen 2 Bruedern als Erbengemeinschaft). Er verkauft nur unsere Wohnung.

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@anyae

ich glaube du verwechsest da was
eine derartige sperrfrist hab ich noch nie was von gehört wie du beschreibst
allerdings gibts ne steuerliche frinsten mit genau den laufzeiten

beispiel ich kauf ne eigentumswohnung und zieh selber ein kaufpreis 10.000
nach 3 jahren zieh ich aus und verkaufe sie für 20.000 = 10.000 gewinn = steuerfrei weil ich selber 3 jahre dren wohnte

ist sie wohnung aber vermietet muß ich 10 jahre die wohnung haben damit gewinne beim verkauf steuerfrei sind

allerdings gibt oder gab es zumindes mal ne regelung das bei vermieten eigentumsverkauf der mieter ein vorkaufsrecht hat
(ka ob das noch oder nur gebietsweise aktuell ist)

papa googel gab mir das raus

http://www.vorkaufsrechtmieter.com/
http://dejure.org/gesetze/BGB/577.html
wäre also zu prüfen ob das bei euch der fall war das ihr ein vorkaufsrecht hattet
solltet ihr übergangen worden sein
(jetzt lehne ich mich mit meinem rechlichen wissen weit aus dem fenster)
könnt ihr warscheinlich nicht den jetzigen besitzer zu ihrend was zwingen
aber ihr könntet evtl den vorbesitzer regresspflichtig machen
das geld könnt ihr nutzen um evtl eher zu bauen oder für nen umzug

vieleicht weiß einer hier mehr darüber
was so eine übergehung bewirken kann
würd mich auch mal interessieren

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Hallo,
ich rede von dieser Sperfrist:
http://de.wikipedia.org/wiki/Eigenbedarf_%28Mietrecht%29
Umgewandelte Wohnungen, also Wohnungen, die während der Mietzeit in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden, können frühestens drei Jahre nach Erwerb wegen Eigenbedarfs gekündigt werden. Den Bundesländern ist es gemäß § 577a Abs. 2 BGB möglich, Verordnungen (Beispiel siehe Weblink) zu erlassen, in denen für bestimmte Gebiete diese Sperrfrist auf bis zu zehn Jahre verlängert wird. Erst nach Ablauf der Sperrfrist kann die Eigenbedarfskündigung mit allen Fristen etc. ausgesprochen werden.

In Nordrhein-Westfalen betrug die Sperrfrist in praktisch allen Ballungsgebieten 8 Jahre nach dem Kaufdatum, in den Randgebieten dieser Ballungsräume meist 6 Jahre. Die dortige Kündigungssperrfristverordnung wurde aber zum Jahresende 2006 außer Kraft gesetzt. Am 24. Januar 2012 wurde eine neue Kündigungssperrfristverordnung erlassen: Die Sperrfrist beträgt in Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster 8 Jahre, in einigen anderen Gemeinden 5 Jahre[4].

In Bayern beträgt die Sperrfrist in den meisten Ballungsgebieten 10 Jahre nach dem Kaufdatum.[5] [6] Dies gilt aber nur für Fälle, in denen die Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird. Zieht der Mieter aber in eine Eigentumswohnung zur Miete ein, gelten die regulären gesetzlichen Kündigungsfristen. Begründet liegt dies in der Tatsache, dass der Mieter bereits zum Zeitpunkt des Bezuges der Wohnung weiß, dass es sich um eine Eigentumswohnung handelt.

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Bist du denn sicher, dass eure Wohnung erst kürzlich in eine ETW umgewandelt wurde?

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Doch, die Sperrfrist gibt es: §577a BGB. Allerdings ist aus Deinem Beitrag nicht ersichtlich, ob die betroffene Wohnungswandlung im Sinne von § 577a in Eurem Mietzeitraum statt gefunden hat. Sprich ob es sich überhaupt um ein Mietshaus handelt oder ob Ihr in Wirklichkeit schon bei Einzug eine Eigentumswohnung gemietet habt (das alle Eigentumswohnungen dem gleichem Besitzer gehör(t)en, spielt keine Rolle). Dann würde imho §577a BGB nicht gelten.

Grüsse
BiDi

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***Umgewandelte Wohnungen, also Wohnungen, die während der Mietzeit in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden***

sorry wenn ich jetzt auf den schlauch stehe
1. es gibt sozialwohnungen beim bau gefördert vom land.. ok da würde die regelung sinn machen
2. wenn ein haus einem gehört und vermietet ist.. wird ne teilungserklärung gemacht... aber es bleibt vorher wie nacher eine mietwohnung

3. in der kostelation kann ich mir nur vorstellen das ne nutzungsänderung vorgenommen wird siehe zb punkt 1

wäre nett wenn du mir das mal in kären worten aufsröseln kannst

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Wenn ein Eigentümer ein Objekt mit mehreren Wohneinheiten vermietet, und erst später eine Teilungserklärung macht, haben die entsprechenden Mieter der jeweiligen Wohnung ein gesetzliches Vorkaufsrecht.

Grüße, 004

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Als wir mal auf der Suche waren und uns intensiv mit ETW beschäftigt haben, sagte uns ein Makler, bei einer Wohnung die vermietet war und die Mieter seit 10 Jahren drin wohnen, dass diese eine Kündigungsfrist von 12 Monaten haben, aufgrund der langen mietdauer. Da ihr nun 5 Jahre drin wohnt, kommt euch der neue Eigentümer schon entgegen, mit den vorgeschlagenen 12 Monaten. Nun steht zwar der Winter vor der Tür, aber straff organisiert bekommt man ein Haus in einem Jahr einzugsbereit gebaut. Und ich kenne Regelungen, das bei wohnortwechsel und schulwechsel/jahrgangsstufenwechsel die Möglichkeit besteht, trotz anderem schulkreis, das Jahr in der alten Schule zu beenden, vielleicht kommt das ja in Frage und alle haben was davon. Der neue Eigentümer kommt in seine Wohnung, euer Haus steht schon und eure Tochter kann in ihrer alten Schule noch fertig machen.

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Ihr könnt früher anfangen zu bauen und dann das eine Schuljahr irgendwie überbrücken...... indem das Kind in die alte Schule gefahren wird, oder mit dem Bus fährt falls möglich.
Oder sie wechselt halt doch nochmal für das letzte Jahr. Das machen jedes Jahr tausende KInder, und sowas ist aiuch eigentlich kein Weltuntergang.