Kind lebt bei Oma und Opa, muss die Mutter noch dafür zahlen?

Hallo ihr lieben,

Ich hoffe mir kann jemand helfen Papa Google spuckt nicht wirklich was aus und zwar geht es um folgendes:

Vor ein paar Wochen habe ich schon mal um hilfe hier gesucht weil meine Cousine zwangs eingewiesen wurde, mittlerweile ist sie wieder zuhause und es geht ihr wesentlich besser so weit so gut.

Ihr Sohn lebt nun vom Gericht bestimmt bei Oma und Opa und bekommen (laut aussage meiner Tante) knapp 700 Euro. Nun war meine Cousine beim Jugendamt (hatte dort einen Termin) und da sagte ihr die Dame das die Großeltern knapp 900 Euro für den Jungen bekommen bzw 600 und ein paar Krümmel für das Kind und um die 200 Euro die Oma. Meine Cousine hat 2 mal eine Abfindung vom Arbeitgeber bekommen die erste lag bei knapp 10.000 Euro davon hat sie wohl die Wohnung komplett renoviert und neu eingerichtet. Die zweite Abfindung war zwischen 5.000 und 6.000 Euro.

Sie musste jetzt beim Jugendamt alle Unterlagen einreichen was sie bekommen hat und die Belege darüber was sie ausgegeben hat und die Frau beim Jugendamt meinte das sie noch was (ich sag mal) zuzahlen muss für das Kind. (Die Klinik will wohl auch 2000 Euro an Zuzahlung haben)

Soweit zur Erklärung......

Meine Cousine bekommt eine Erwerbsminderungsrente von knapp 1000 Euro und sie meinte das sie jetzt trotzdem noch was abgeben muss und Google meine bei 1000 Euro Einkommen muss man 250 Euro abgeben?! #kratz Kann doch nicht stimmen oder?

Ich hoffe das hier jemand ist der sich damit auskennt, ich kann ihr auch nur zwischendurch mit ein paar Lebensmittel helfen kommen selber grade so über die Runden :-(

Ich bedanke mich schon mal

LG

Bibi

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Hallo

sie ist schon Unterhaltspflichtig. Was sie genau bezahlen muss oder nicht wird vom JGA ermittetl. Es kommt ja auch darauf an ob sie was gespart hat.

Sie sollte sich aber auch beim Anwalt beraten lass was sie zu zahlen hat

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http://www.moses-online.de/artikel/pflegegeld

Die leiblichen Eltern bleiben für das Pflegekind unterhaltspflichtig in dem Fall als Barunterhalt da es ja nicht in ihrem Haushalt lebt.

Der Selbstbehalt liegt bei erwerbslosen bei 800€ daher stimmt die Rechnung mit 200 € bei 1000€ Rente

http://www.unterhalt.net/blog/unterhaltsrecht/selbstbehalt-beim-unterhalt.html

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Mehrbedarf auf Grund von Behinderung!

Gruß

Manavgat

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Erstmal bedanke ich mich für eure Antworten.

Ich frage mich wie die Leute sich das vorstellen, die 800 euro sind grade mal die Unkosten die sie jeden Monat hat da bleibt ja nix zum leben :-(

Hab grad echt die Tränen in den Augen weil mir das selber so weh tut und arbeiten darf sie nicht das hat ihr die Betreuerin verboten.

LG

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***die 800 euro sind grade mal die Unkosten die sie jeden Monat hat ***

Dann muss sie ihre Unkosten (?) senken. Sie ist ihrem Sohn eben unterhaltspflichtig, das geht Tausenden von Männern und einigen Frauen ebenso. Und von 800€ müssen viele Menschen leben. Wenn das Kind bei ihr leben würde hätte sie ja auch Kosten.

Und sie hat 15000 € Abfindung gehabt und sich die Wohnung damit schön eingerichtet. Da hätte sie vielleicht etwas vorausschauender handeln müssen.

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Das ist schon richtig, alle haben ihr gesagt tu das Geld aufs Sparbuch ect aber nö, die zweite Abfindung wurde halt so verkimmelt. Mit Kind hatte sie 492 Euro mehr im Monat die hat sie im August nicht mehr bekommen.

Das tut mir alles so leid ich weis selber wie das ist wenn man im finanziellen aufeinmal so fällt hab ich selber schon durch das wir zu 4 Personen mit 1200 Euro auskommen mussten und die Miete betrug schon 600 Euro :-(

Dazu kommt noch das sie ja eigentlich selber schuld ist wir haben über 6 Monate gesagt geh zum Arzt holt dir deine Tabletten.... wurde auch nicht gemacht. Dann denkt man aber wieder "Sie ist ja krank und weis es nicht besser" Es ist schon traurig wie tief ein Mensch fällt der immer gearbeitet hat und immer gerne arbeiten war und mit noch nicht mal 40 Jahren dann arbeitsunfähig ist weil der Kopf bekloppt spielt.

LG

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Deine Cousine sollte sich dringend an eine Anwältin wenden, die jeden Bescheid des Jugendamtes überprüft und gegebenenfalls Einspruch einlegt.

Als Behinderte hat sie einen Mehrbedarf und die Abfindung kann auch Schonvermögen sein.

Bei der geringen Rente gibt es Beratungs- und Prozeßkostenhilfe.

Gruß

Manavgat

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***Als Behinderte hat sie einen Mehrbedarf ***

Und wo steht dass sie behindert ist? Da muss sie ja erstmal einen GdB durchsetzen.... oder hab ich was überlesen?

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Das ist so kompliziert, dass sie eine Anwältin braucht.

Die 800 Euro Selbstbehalt sind für Erwerbslose, die arbeiten könnten!

Gruß

Manavgat

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Grundsätzlich muss sie Unterhalt zahlen, aber die Frage ist auch, wie die Prognose ist. Wenn wenig Aussichten bestehen, dass sie das Kind bald wieder selber betreuen kann, ist etwa zumutbar in eine kleinere Wohnung zu ziehen. Wenn sie das aber tut hat sie ja auch keinen Platz mehr für ihr Kind.

Sie sollte Prozesskostenhilfe beantragen und sich einen Anwalt nehmen, weil das einfach ein zu komplexes Thema ist. Da gibt es so viele Faktoren die ineinander greifen, da kann man wirklich keine pauschalen Tipps geben.

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Hallo,

wenn das Kind Deiner Cousine im Rahmen eines Pflegeverhältnisses bei seinen Großeltern lebt, dann ist Deine Cousine kostenbeitragspflichtig.

Die Höhe des Kostenbeitrags richtet sich nach §§ 91 ff. SGB VIII und berechnet sich anders als der Unterhalt nach dem BGB.

Der Einsatz von Vermögen ist nicht vorgesehen, lediglich laufende Einkünfte. Hat sie eine Abfindung in einem Monat bekommen, in dem das Kind schon untergebracht war, so wäre das in diesem Monat Einkommen und ab dem Monat darauf Vermögen.

Bei einem Einkommen von 1000,00 Euro wird sie keinen laufenden Kostenbeitrag zahlen müssen. Lediglich das Kindergeld würde direkt an die Großeltern gezahlt.

Ist das Kind vor dem 01.01.14 schon untergebracht gewesen gilt das alte Kostenbeitragsrecht.

Deine Cousine wird ja zunächst mal eine Anhörung mit Berechnungsbogen bekommen, sollte ihr da etwas komisch vorkommen kann sie die Sache ja von einem Anwalt überprüfen lassen.

Grüße
Miss Li