Teilzeitanspruch nach Elternzeit, wenn vor Elternzeit auch schon Teilzeit?

Hallo zusammen,

ich plane gerade den Wiedereinstieg in den Job nach 2 Kids. Bei meinem Arbeitgeber habe ich nach Ablauf der Elternzeit 40 % Teilzeit (2 volle Tage) beantragt.

Vor der Elternzeit meines 2. Kindes / nach der Elternzeit meines 1. Kindes habe ich bereits in dieser Konstellation (40 % / 2 volle Tage) gearbeitet. Während der Elternzeiten habe ich jeweils nicht gearbeitet. Also lautet mein letzter regulärer Arbeitsvertrag auf 40 % verteilt auf 2 Wochentage.

Könnte mein Arbeitgeber meinen Teilzeitantrag jetzt ablehnen? Oder gilt automatisch der letzte Vertrag von vor der Elternzeit? Kennt sich da jemand genauer aus?

Vielen Dank für Eure Antworten und LG
Nano#winke

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Hi,

war denn der andere Vertrag befristet von nach der 1. Elternzeit? Wenn nicht gilt er weiter.

lg

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Hallo,

nein, der 40 % Vertrag war nicht befristet. Es war ja von vorneherein klar, dass ich so lange die Kids noch klein sind nicht wieder Vollzeit gehen werde. Das ist ja prima, wenn der Vertrag so weiter gilt.

Dann kommt es jetzt nur noch auf die Wochentage an, an denen ich arbeiten darf, die sind glaube ich nicht für immer fix bzw. vom AG geändert werden...

Ich danke Dir :-)

LG
Nano

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Hast du denn jedes mal deinen Vertrag andern lassen oder waren es Zusatz Verträge?

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Nein, ich habe nur einmal einen neuen Vertrag bekommen - den mit den 40 %. Das ist auch ok so, da ich die nächsten Jahre nicht vorhabe Vollzeit zu gehen...

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Nein, ich habe nur einmal einen geänderten Vertrag bekommen - den mit den 40 %. Das ist auch ok so, da ich die nächsten Jahre (solange die Kids noch klein sind) nur in Teilzeit gehen möchte...

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Hi,

also wenn es weder eine Kündigung der Zusatzvereinbarung gab oder eine Ablauffrist dann gilt diese weiterhin.

Eine Änderung der Arbeitszeit nach oben oder unten müsstest du dann beantragen.

LG

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Hallo,

nein, der 40 % Vertrag ist mein aktuell bestehender Arbeitsvertrag - ohne Befristung etc.

Dann bin ich ja auf der sicheren Seite mit meinen 2 Tagen nach der Elternzeit. Daran möchte ich auch die nächsten Jahre eigentlich nichts ändern...

Danke Dir für die Info.
LG
Nano

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Ja damit bist du definitiv auf der sicheren Seite. Du solltest aber auch im Hinterkopf behalten das du kein Recht auf eine Erhöhung deiner Arbeitszeit hast, falls du das in einigen Jahren vor hast und der Chef dann blockt...

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