Unterhaltsberechnung ab 5101,- Nettoeinkommen?

Hallo liebe User!

Ich habe eine Frage zur Berechnung des Kindesunterhalts.

Mein Kind gehört in die Altersgruppe 6-11 Jahre, mit dem Vater habe ich mich auf die Zahlung des Kinderunterhalts Stufe 10 geeinigt (583€), diesen zahlt er seit Januar 2013.

Seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse hat er bisher nicht offengelegt (auch trotz Aufforderung nicht) und weigert sich auch weiterhin.

Nun habe ich aber erfahren, dass sein derzeitiges Nettoeinkommen nicht 5400€ wie behauptet beträgt, sondern 9000€.

Sicher hätte ich schon misstrauisch werden müssen, wenn er freiwillig die höchste Stufe zahlt, aber nun gut, darum geht's mir hier grade nicht.

Die Frage ist nun, wie wird der Unterhalt bei diesem Nettoeinkommen berechnet? Dass Schulden berücksichtigt werden können, weiß ich. Mir geht es vor allem darum, ob das einen merklichen Unterschied macht - denn wenn es nur dreifuffzich mehr gibt, erspare ich mir den ganzen Ärger mit dem Herren.

Wenn jemand qualifizierte Auskunft geben kann, bedanke ich mich schon mal im Voraus.

Besten Dank!

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Hallo, das wird dir keiner so genau beantworten können, da es bei dieser Einkommenshöhe nunmal keinen festgelegten Unterhalt mehr gibt. Ich würde bei dieser Differenz aber schon davon ausgehen das es einen deutlichen Unterschied macht.

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Das ist sehr pauschal gesagt und dazu noch falsch.
Bis 5100€ gibt es die DDT als Anhaltspunkt, alles was darüber liegt, KANN entweder zum Höchstwert der DDT tituliert werden, oder der exakte Bedarf des Kindes wird von einem Gericht bestimmt und danach wird tituliert - das ist nicht unbedingt besser, denn mit dem Gehalt des Vaters hat das nichts mehr zu tun.

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Achso und der Zahlbetrag bei Stufe 10 ist nicht 583€, sondern 491€.

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Ja, wenn das Kindergeld hälftig abgezogen wird, dann sind es 491€. Aber das ist bei uns nicht der Fall, das Kindergeld "überlässt" er mir. Von daher passt das schon mit den 583€.

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Dann zahlt er aber schon deutlich mehr als die höchste Stufe. Das sollte dir klar sein.

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Mein Ex hat das selbe "Problem".
Wir waren auf dem Jugendamt deswegen zusammen. Mein Ex gehört nicht zu der Sorte Menschen, die Kindesunterhalt "prellen" wollen. Er zahlt auch viel zusätzlich zum Unterhalt - ohne dass ich drohen muss. Das macht er einfach von sich aus.
Der Unterhalt würde damals auch bei uns auf die höchste Stufe der DDT festgelegt. Allerdings wurde ich auch gefragt, ob ich damit einverstanden bin, da sein tatsächliches Gehalt deutlich höher liegt. Ich war einverstanden, denn mal ganz ehrlich.... bei der höchsten Stufe bekommt man schon einen ganzen Haufen Geld.
Die Alternative zur DDT und der höchsten Stufe ist übrigens ein Gerichtsurteil. Du musst vor Gericht ziehen (bzw. dein Kind) und den Vater auf Unterhalt verklagen. Dabei müsst ihr offenbaren welche Kosten exakt das Kind verursacht. Danach wird der Unterhalt ausgerechnet. Die Frage ist, ob du es schaffst die höchste Stufe der DDT überhaupt zu überschreiten mit deiner Argumentation vor Gericht. Bedenke auch, dass viele Dinge überhaupt nicht vom Unterhalt selbst abgedeckt sind und dort natürlich entsprechend auch nicht mit eingerechnet werden dürfen. Du kannst es ja mal für dich zu Hause ausrechnen. Im Internet gibt es Listen, was Mehrbedarf und was Sonderbedarf ist. Solche Kosten sind dann natürlich nicht im Unterhalt enthalten. Dafür müssen beide Elternteile extra zahlen - anteilig gemessen an ihrem Einkommen.
Also bei einem Gehalt wie dem von deinem Ex wird der Kindsunterhalt nicht mehr pauschal bestimmt. Entweder ihr legt euch komplett offen und sagt genau wo welche Kosten anfallen (und ich wette, da wird die Gegenseite über jeden kostenpunkt argumentieren) oder ihr akzeptiert die höchste Stufe der DDT. Insofern hat er nichts falsch gemacht. Er konnte nichts anderes machen.

Selbst wenn du jetzt vor das JA gehst streiken die. Auch die können nur die höchste Stufe der DDT titulieren. Danach sind denen die Hände gebunden. Selbst wenn der Vater mehr zahlen will, dürfen die das nicht mehr titulieren. Wenn du mehr Geld willst, dann geht das nur über eine Offenlegung der Kosten und eine Unterhaltsklage bei Gericht. Ob du damit Erfolg hast...nun, ich bezweifle es. Ok, es sei denn, euer Kind geht in eine teure Privatschule, die du dir eigentlich kaum leisten kannst, hat teure Hobbys, die dir das letzte Geld aus der Tasche ziehen,... Also dein Kind muss schon entsprechend irgendwo deutliche Kosten verursachen. Du bekommst eh schon deutlich mehr als der Mindestunterhalt ;-).

Wenn du wissen willst, wie das insgesamt noch gerechnet wird, frage nochmal nach. Ich denke das sprengt jetzt hier den Rahmen.

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Also Du bekommst für Dein Kind 583 Euro Unterhalt und das komplette Kindergeld. Das reicht doch, mehr kostet das Kind doch nicht. Falls Sonderbedarf anfällt, dann kannst Du den doch zusätzlich geltend machen: Hortkosten, Therapiekosten, Nachhilfe z. B.

Ich würde da gar nicht drin rumbohren.

Gruß

Manavgat

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Hallo Manavgat

Danke für Deine Antwort.

Natürlich würde das grundsätzlich reichen - wenn er denn all das, was er (anteilig) tragen müsste, auch zahlen würde. Tut er aber nicht. Die PKV, die er für sein Kind abgeschlossen hat, ist ein Witz (im Grunde genommen der absolute Spartarif mit hoher Eigenbeteiligung, Muddi zahlt ja). Nur ein Beispiel: Dem Kindergeldanteil von 92,- monatlich stehen zB Kosten für Ergotherapie iHv 475,- / 10 Wochen gegenüber. Nachhilfe, Randbetreuung in der Schule, etc. sind da noch unberücksichtigt. Und letztgenanntes brauchen wir leider derzeit.

Wie gesagt, es geht mir nicht darum, ihn auszunehmen.

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Dann nimm Dir eine Anwältin und lass sie, bzw. bei weiterer Uneinsichtigkeit des KV ein Gericht das klären.

Alles andere macht nur alt und grau.

Das mit der PKV ist eine Unverschämtheit. Hier würde ich ansetzen.

Zum Rest: ich habe jahrelang gar keinen Unterhalt bekommen und mühsam jeden Cent erkämpft. Es sind immer noch rund 20.000 Euro offen und er hätte nur den untersten Satz zahlen müssen.

Heißt: ich habe fast alles allein bezahlt und somit fast meine komplette Rente verfrühstückt und kann jetzt, wo Kind studiert, anfangen diese Löcher zu stopfen. Selbst der Bafög-Antrag schleppt sich dahin, weil der Drecksack zu blöd ist, seinen Namen auf ein Formular zu setzen und per von mir adressiertem und frankiertem Rückumschlag an die zuständige Stelle zu schicken.

1/3 der KVs zahlt gar nicht, 1/3 weniger als sie müssten und nur 1/3 zahlt angemessen. Freiwillig mehr zahlt so gut wie keiner. Traurige Welt.

Insofern ist Dein Problem, auch wenn ärgerlich, ein "Luxus-Problem".

Ich wünsche Dir trotzdem, dass Du ihn kriegst. #wolke #drache

#winke

Manavgat

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Hallo

Vermögen zählt nicht zur Berechnung. Höchstens evtl die Zinsen.

LG

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Die Argumente mögen stimmen. Aber mich wundert es schon, dass jemand sage und schreibe 9000 Euro verdient und seinem einzigen (?) Kind nur knapp 600 Euro abgibt. 9000 Euro sind so dermaßen viel Geld, dass es ihm nicht weh tun würde, wenn er mehr bezahlen würde. Spart er für das Kind wenigstens noch?

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Er beteiligt sich weder an Betreuungskosten, Nachhilfe, 3 Sportvereinen, Klassenfahrt, Gesundheitsvorsorge (die von der PKV nicht immer übernommen wird). Sparanlagen sind ebenso Fehlanzeige. Sport, der am Wochenende stattfindet muss aufgegeben werden ("kein Bock").

Es geht mir hier nicht darum, ihn auszunehmen. Dass er mich beim Unterhalt über den Tisch gezogen hat, ist meine eigene Schuld. Sollte das bei seinem Kind allerdings auch der Fall sein, werde ich das nicht zulassen.

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Er kann ja über den Unterhalt hinaus dem Kind noch zukommen lassen, was er möchte. Aber deshalb muss er Dir ja nicht mehr zahlen.

I. d. R. gilt auch: Umso höher der Regelunterhalt, desto mehr kann angespart werden und umso weniger muss er noch für besondere Dinge zuzahlen. Gerade Sachen wie Nachhilfe, Klassenfahrt 3(!!!) Sportvereine gehen dabei über die Wupper.

Sparen muss er für das Kind nicht. Betreuungskosten muss er nur tragen, wenn diese für den pädagogischen Bedarf sind (i. d. R. Kindergartenkinder).

Von den von Dir oben genannten Dingen ist m. E. nichts dabei, was er zusätzlich zahlen muss. Kosten, die die PKV nicht übernimmt, sind i. d. R. auch nicht notwendig. Denn für Kinder übernehmen die Kassen alles, was medizinisch notwendig ist.

LG

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Hallo, es gibt dafür keine Richtlinien mehr. Eine Freundin hat vor Gericht einen höheren Betrag als du erstritten, ich glaube, es sind 800 €, der Vater verdient aber deutlich besser. Er muss aber zusätzlich sämtliche Kosten für Unterricht und Betreuung übernehmen. Das hängt aber echt vom Richter ab.

Ich würde bei Klassenfahrten und so einfach die Hälfte verlangen. Das zahlt ja sogar mein Ex und der ist Handwerker. Mit dem Unterhalt wäre ich zufrieden.