Rechtsanspruch Kitaplatz und Elternzeit

Hi alle miteinander,

Wie sieht es bei euch eigentlich aus mit Kita und Elternzeit? Bei uns (auf dem Land) gibt es eine Kita mit 10 Plätzen unter 3 und davon bräuchten wir ja schon 2! Habe nun die Zwerge angemeldet für März 2016 (da sind sie vermutlich 12 Monate) und stehen auf Warteplatz 8&9. Ich muss ja meinen Arbeitgeber zeitnah nach der Geburt angeben wann ich wieder komme... Echt Mist! Zusagen/ Absagen vom Träger gibt es wohl erst im Sommer...wisst ihr wie das ist mit dem Rrechtsanspruch ist? Ich bräuchte Minimum 3 ganze Tage, da sich nur ganze Tage lohnen, da ich 80km pendeln muss. Habe nun 5 Tage angemeldet, da ich ja auch nicht weiß, welche Tage ich letztendlich arbeiten muss bzw. Wird sicher vorausgesetzt, dass ich auch in den Tagen mal flexibel bin, wenn es eng wird (arbeite Projektbezogen, da kommt das immer wieder vor).

Was würdet ihr mir jetzt schon raten damit ich Planungsicherheit habe? Irgendwelche Ideen? Dann her damit, bin gerade ziemlich gefrustet...

Ach ja der Plan war 1 Jahr Elternzeit und Jahr 2 Elternzeit in Teilzeit 20-30 Stunden pro Woche. Anders kommen wir finanziell nicht hin.

Liebe Grüße Lilly

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In der nächsten Stadt schauen. Wenn du eh pendeln musst. So hab ich es gemacht. Sohns Kindergarten ist20km entfernt von zu Hause. Aber nur 5 bis zur Arbeit. Passt für uns gut so.er hat hier trotzdem Kinder zum spielen
Oder tagesmutter

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Problem hierbei ist, dass die Nachbarstädte keine Kinder süß anderen Städten annehmen, da sie die Plätze selber brauchen :-( ich habe schon rumtelefoniert...

Haltet ihr es für riskant dem AG zu sagen man kommt nach 12 Monaten auch wenn die Betreuung noch unklar ist? Immerhin habe ich einen Anspruch auf einen Platz!

LG Lilly

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Du musst dich doch jetzt noch nicht festlegen, melde 2 Jahre Elternzeit an und sage ihm dazu, was du vor hast. Beantragen musst du das erst 7 Wochen vor Einstieg!

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Hallo :-)

In meiner Kleinstadt gibt es keine einzige Krippe für unter 1-jährige, worauf ich aber angewiesen bin. Unsere größere Nachbarstadt nimmt bei den staatlichen Trägern auch keine "fremden" Kinder. Wir haben das Glück, dass wir Betriebskinderkrippen haben und auch immer noch als Studenten (Promotion) gelten, weshalb wir auch Anspruch vom Studentenwerk haben. Dort gilt diese Regel für Auswertige nicht.

Habt ihr denn Tagesmütter bei euch? So hatte es bei meiner Freundin dann geklappt.

Viel Erfolg und liebe Grüße

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ich hatte frühzeitig einen plan b in der tasche und habe mich um einen platz bei einer tagesmutter gekümmert, falls ich keinen platz in der krippe bekommen hätte. (frühzeitig war, als mein sohn 3 monate alt war)

anders geht es nicht - du brauchst einen plan B !

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Darum kümmere ich mich schon. Nur ist es so, dass der Kitaplatz für die Zwillinge zusammen 145€ Pro Monat kosten würde bei 7-17uhr jeden Tag, eine Tagesmutter zwischen 8-10€ in der Stunde, was ja erhebliche Mehrkosten wären... Habe ich dann Anspruch und wenn ja von wem, dass die Mehrkosren übernommen werden?

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Ja du hättest Anspruch auf Schadenersatz (Sekundäranspruch) gegenüber deiner Wohnortgemeinde die dir einen geeigneten Kitaplatz bereitstellen muss. Dies können erhöhte Betreuungskosten oder Verdienstausfall sein.

Hier mal gute Hinweise für konkrete Fälle in Leipzig die sich aber analog auf deine Gemeinde übertragen lassen.
Wichtig ist das du nachweislich rechtzeitig deine Gemeinde bzw die dafür zuständige Träger der Jugendhilfe aufgefordert hast dir einen Kitaplatz oder Tagesmutterplatz zuzuweisen.

Hier paar Links zur Verfahrensweise: http://bildungsrecht.pro/kitaplatz-schadenersatz-klage-einklagen-kanzlei-rechtsanwalt-kindergartenplatz-berlin-koln/
http://leipziger-kita-initiative.com/rechtsanspruch-kitaplatz/
https://www.google.de/webhp?sourceid=chrome-instant&ion=1&espv=2&ie=UTF-8#q=rechtsanspruch%20kita%20platz%20leipzig%20schadenersatz

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Ja, du hast einen Rechtsanspruch ab einem Jahr auf einen Betreuungsplatz, egal ob mit oder ohne Elternzeit. Die Kommune muss dir einen stellen in Form von Kita, Tagesmutter o.ä. und den fördern. Tut sie es nicht, kannst du diesen oder aber höhere Kosten oder Verdienstausfall einklagen.

Aber, da wird dir dann wohl nur oft die Drohung, später direkt der Klageweg helfen.

Da du ja erst 7 Wochen vorher den Einstieg beantragen musst reicht doch Sommer vollkommen aus!