Elternzeit wochenweise splitten?

Hallo zusammen,

weiß jemand von Euch, ob man als Vater die Elternzeit auch wochenweise splitten kann?
Ich würde mir wünschen, dass mein Mann nach der Entbindung 2 Wochen Elternzeit nimmt um sich um die Großen zu kümmern, und dann nochmal im August 2016 2 Wochen, bzw. den Monat auffüllt.
Mehr als einen Monat will er nicht nehmen (was ok für mich ist).

Danke schön für Eure kompetenten Antworten :-D

Julia

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Hallo,

wenn dein Mann Elterngeld beziehen möchte, dann MUSS er mindestens zwei Monate Elternzeit nehmen. Diese muss er innerhalb der ersten 14 Lebensmonate nehmen, kann sie aber auf 2 mal einen Monat splitten.
Wenn er nur "frei" haben will, also kein Elterngeld beziehen möchte, dann sollte das gehen. Wäre es da dann aber nicht sinnvoller nach unbezahlten Urlaub zufragen?

LG
Daniela

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Eine Idee wäre noch mit dem AG zu sprechen und zweimal einen Monat Elternzeit zu nehmen. In diesen Monaten aber jeweils zwei Wochen komplett frei zu haben und zwei Wochen Vollzeit zu Arbeiten. Damit kommt er im Schnitt unter die magischen 30 Stunden.

Er kann aber nur volle Monate Elternzeit nehmen.

LG

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super, danke für die antwort!

an diese möglichkeit habe ich auch schon gedacht, hoffe der AG macht mit

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Genau das kann er eben nicht nur, wie die TE sich das vorstellt geht es schon, denn damit bleibt sie unter dem Schnitt für das Elterngeld auch mit nur 2x2 Wochen ;)

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elternZEIT kann er so nehmen, aber ElternGELD bekommt er so keins.

Warum reicht er nicht einfach ganz normal Urlaub ein??

lg, verena

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"elternZEIT kann er so nehmen, aber ElternGELD bekommt er so keins."
Warum sollte er nicht, wenn er in den zwei Wochen jeweils gar nicht arbeite, dann erreicht er in den restlichen zwei Wochen des Lebensmonats in der Regel die 120h Arbeitszeit insgesamt nicht, somit sind es zwei Lebensmonate unter 30h/Woche im Schnitt ;)

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Ich habe die TE aber so verstanden, dass der Partner nur insgesamt 4 Wochen nehmen möchte und keine 2Lebensmonate. Und dies dann noch in 2x2 Wochen aufteilen will. Deshalb meine Aussage.

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So wie ihr euch das vorstellt müsste das gehen, denn damit zählt es als zwei Monate. Er darf für das Elterngeld eben nur in keinem der beiden Lebensmonate über 120h arbeit kommen.

Dann geht das, sonst geht das nur ohne Geld!