Muss Schenkung zurückgezahlt werden?

Hallo,

ich hab da mal eine schwierige Frage.
Meine Mutter (82) lebt noch im eigenen Haushalt und möchte mir einen Geldbetrag X schenken...... ( im unteren 4 stelligen Bereich)
Stimmt es, das ich, sollte es in den nächsten 10 Jahren zu einem Pflegeheimaufenthalt kommen, dann das Geld an das Sozialamt zurückzahlen muss?

Schauen die wirklich, was die Senioren mit ihrem Geld machen (Kontobewegungen)??

Wär schön, wenn das jemand weiss.....

Danke im Vorraus.
zwergi4711

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Ja, das stimmt.

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Hallo
Sie muss ja nicht direkt die Summe auf dein Konto überweisen sondern kann es über einen längeren Zeitraum in kleinere Beträge in bar und Überweisung aufteilen.

Aber generell ist es nicht so, dass das Sozialam alle Kontenbewegungen überprüft. Meist wird nur die letzen Kontoauszuüge angeschaut.

LG

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Hallo!

Grundsätzlich ja. Aber wegen einem unteren vierstelligen Betrag wird keiner Fragen, das darf man verschenken. Und Deine Mutter kann das Geld auch einfach Bar abheben (oder Du holst es per Vollmacht) und sie gibt es Dir bar, dann kann auch keiner nachvollziehen, was mit dem Geld passiert ist. Sie hätte genauso gut ein neues Sofa kaufen können.

Normalerweise werden nur größere Schenkungen zurück gefordert wie ein Haus, 5stellige Beträge oder sowas. Mit 3000 Euro kann man ja auch kaum zwei Monate den Eigenanteil vom pflegeheim zahlen.

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Ja schauen die, aber nur wenn Einkommen (Rente), das Pflegegeld und das Vermögen deiner Mutter nicht mehr für die Finanzierung der Pflegebedürftigkeit ausreicht.

Dabei gibt es aber einige Sachen die berücksichtigt werden müssen. Z.B. Anstands- und Pflichtgeschenke z.B. Geburtstagsgeschenke, Hochzeitsgeschenke etc. sind in angemessener üblicher Höhe davon ausgenommen...
Auch kleinere Beträge z.B. als Unterstützung zur Sicherung deines Lebensunterhalts etc wären davon ausgenommen und zusätzlich muss der Beschenkte auch noch über das Geschenk verfügen bzw darf durch die Rückgabe nicht selber verarmen...

hier ein paar Infos: http://www.ra-baertschi.de/schenkungsrueckforderung-durch-das-sozialamt

http://www.frag-einen-anwalt.de/Schenkungsrueckforderung-durch-das-Sozialamt---f257688.html

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Wo doch hier gerade so viele Expertinnen zusammengekommen sind, hab ich auch eine Frage:
Verhält es sich genauso, wenn die Mutter ihr Geld an das örtlich Tierheim oder an UNICEF verschenkt?
Zahlen die das auch zurück?

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"Zahlen die das auch zurück? "

Hallo,
auch Spendenempfänger unterliegen den selben gesetzlichen Regelungen wie jeder andere Empfänger eines Geschenkes.

Auch dort kann man das Geld zurückfordern, wird es aber in aller Regel in der Praxis nicht zurückbekommen, da die zugewendeten Mittel regelmäßig nachweißlich aufgebraucht sind bzw. werden.
Nachgewiesen durch Buchungen/Budgetierungen
Damit würde dann entsprechend §818 Abs.3 BGB (Entreicherung) zum tragen kommen. http://dejure.org/gesetze/BGB/818.html

Auf den selben § kann sich auch jeder andere Geld- Sachgeschenkempfänger berufen.

Gruß
Demy

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und wie verhält es sich, wenn eine private schenkung dann auch aufgebraucht wäre? und kein vermögen vorhanden?wird man dann aus der verantwortung entlassen oder schuldner?
LG

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wer soll von der Barschenkung erfahren, wenn Du es niemand sagst?

Gruß

Manavgat