Schadensersatz: Brautkleid von der Reinigung falsch gereinigt-was ist üblich?

Guten Abend!
Ich hoffe, dass ich hier im richtigen Teil des Forums gelandet bin.

Es geht um folgendes, vor einigen Wochen brachte ich mein Brautkleid in die Reinigung und musste vorab 95€ bezahlen. Ich hatte auch gefragt, ob sie solche Art von Kleidung reiniggen. Antwort war ja, dass machen wir öfter. Als ich es abholen wollte erlebte ich dann eine böse Überraschung. Man sagte mir, dass mein Kleid nun leider ein fall für die Versicherung sei, es wäre falsch gewaschen worden. Mir wurde das Kleid auch gezeigt, es ist um mehrere Nummern geschrumpft und sieht ganz grausig aus. Ich bekam einen Zettel zum Ausfüllen mit, für die Versicherung. Den habe ich ausgefüllt und mitsamt einer Kopie der Rechnung des Kleides abgegeben. Nun bekomme ich heute nach einigen wochen Post von einem Versicherungsmakler. Sie weisen darauf hin, dass die Firma für den Sachwert bis zum Wiederbeschaffungskosten haftet unter Berücksichtigung des Alters und Gebrauchs. Dann wird angeführt, dass brautkleider in der Regel für den einmaligen Gebrauch hergestellt und angeschafft werden und das der Wert bereits nach einmaligen Gebrauch nur noch einen Wert von 30-50% des Anschaffungspreises liegt. Dies wäre durch AG Kassel AZ 85 C 6500/91 so bereits festgestellt worden und diese Ansicht vertreten auch die Verbraucherzentralen.
Nun würden Sie mir aufgrund der Aktenlage eine Wiederbeschaffungswert-Entschädigung von knapp 50% des Kaufpreises in Aussicht stellen unter der Voraussetzung dass das Kleid zur Verfügung gestellt wird und dann auch ins Eigentum der Versicherung übergeht. Alternativ bieten Sie mir den pauschalen Betrag von 400€ ohne Besichtigung.

kann mir jemand sagen, wieviel man in einem solchen Fall bekommt? Das ein Kleid an Wertverlust leidet mag ja sein, aber der emotionale Wert bedeutet in einem solchen Fall nichts? Mal abgesehen davon sind die Änderungen die vorgenommen wurden nicht miteingereicht und es steht nirgendwo, dass ich die 95€ auch noch erstattet bekomme.
Ich bin gespannt auf Antworten.

1

Hallo
Also so wie es dir die Versicherung geschrieben hat ist das vollkommen richtig.Anspruch besteht nur bis 50%. Emotionaler Wert hat keinerlei Bedeutung und kann auch nicht beziffert werden.

Wegen der Anzahlung würde ich nochmals in der Reinigung anfragen. Ich denke diese wird den Betrag erstatten da sie ja auch auf eine Einigung aus sind.

Ich hoffe das hilft dir weiter.

2

Vielen Dank für deine Antwort. auch wenn sie für mich natürlich nicht befriedigend ist. Wenn ich gewusst hätte was passiert, dann wäre dieses Kleid schmutzig in den Schrank gewandert. So ist es nun völlig zerstört.

3

Ja, das mag sein. Ich würde wahrscheinlich die Variante nehmen wo man es wieder bekommt.

Aber mich wundert das echt das dein Kleid eingelaufen ist. War es aus Seide. Was mich auch interessiert ist diese extrem hohe Anzahlung. Darf ich fragen woher du ungefähr kommst.

weitere Kommentare laden
7

Hallo,

ich hatte den Fall letztes Jahr auch.
Es wurde falsch gewaschen und war dann gräulich #aerger

Ich musste mein Kleid zur Versicherung senden (Axa glaube).
Die boten mir dann um die 500 € an. Weiß nicht mehr ganz genau. Die Bearbeiterin rief mich an und meinte, sie könnten es mir zurücksenden, dann würden sie einen Abzug vornehmen. Ich glaube, ich hatte dann 460 € bekommen und das Kleid zurück.

Neupreis war 1.035 € plus Änderungen usw.

LG

9

Vielen Dank für deine Erfahrung. Mein Kleid war noch etwas teurer als deins.
Das ist so ärgerlich. Tut mir leid, dass es dir auch passiert ist.

11

Ja, es hat mich auch maßlos geärgert. Zumal sie es bei mir nicht mal zugegeben haben. Sie meinten, das muss so sein #aerger
Und dass sich die ganzen Perlen ablösten, wäre auch nicht ihre Schuld.
Dabei steht extra drin, dass es Trockenwäsche ist. Die haben es zwei mal in die Waschmaschine geschmissen.

Ich wollte es gern verkaufen und hätte es zu gern noch mal an einer Braut gesehen. Es war so ein schönes Kleid, schneeweiß mit Tüll, Spitzen, Perlen, Glitzer.... alles was schön ist. #schmoll

Hab es dann zu Hause selbst versucht, zu entfärben, aber leider hat das nur auf der Rückseite funktioniert. Schade...

Ist es vielleicht bei dir auch die Axa? Vielleicht kannst du mehr Geld raushandeln...

weiteren Kommentar laden
15

Hallo

Hast du keine Rechtsschutzversicherung? Klar probieren sie es erstmal mit irgendwelchen Urteilen...

Der Hochzeitsanzug meines Mannes wurde auch in der Reinigung ruiniert. Die Hose wurde verfärbt und verfilzt! Der Anzug hatte 1100 Euro gekostet und es wurden 700 Euro erstattet.
Erst sollten wir auch so nen Wisch ausfüllen, dann haben wir aber höflich um ein Gespräch mit dem Geschäftsführer gebeten. Das ging unbürokratisch und schnell.

Schei.... trotzdem, der Anzug ist kaputt - fertig!
Aber lieber Anzug kaputt, als die Ehe!

16

Guten Morgen.
Eine Rechschutz habe ich nicht, aber ich werde mich trotzdem versuchen zur Wehr zu setzen.
Bei meinem Kleid war es wohl die Chefin aus der Hauptfilialbe selber. Als wir letzte Woche im Laden waren um zu fragen wie denn nun der Stand der Dinge ist, hat sie auch schon nicht mit mir gesprochen.

17

Der emotionale Wert wird nicht berücksichtigt aber es muss der Wiederbeschaffungswert herangezogen werden für genau das selbe Kleid.
Also den vom Textilverband aufgestellten Abzug von 50% (Abzug Neu für alt) halte ich und auch der BGH nicht für rechtmässig zumindest nicht für ein einmalig getragenes Brautkleid.
Hier gilt der Grundsatz das innerhalb der ersten 6 Monate kein Abzug für den Gebrauchswert zu machen ist wenn das Kleidungstück noch in sehr gutem Zustand ist.
http://www.versteegen.de/fileadmin/user_upload/pdf/Wiederbeschaffungswert-Aufsatz_201501.pdf

Die Reinigung hat dir die Wiederbeschaffung zu bezahlen. Die genannten Urteile sind total veraltet und der BGH hat 2013 einen Grossteil der Klauseln in den AGB der Reinigungen für rechtswidrig erklärt:
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-urteil-vii-zr249-12-agb-textilreinigung-klausel-unwirksam-haftungsbegrenzung/

https://openjur.de/u/639361.html -> Sehr interessant in der Begründung der Punkt II 2. bb)

http://dejure.org/gesetze/BGB/249.html

Hier noch Infos zum Abzug Neu für Alt

http://www.osborneclarke.com/connected-insights/publications/ubersicht-uber-die-grundsatze-des-abzugs-neu-fur-alt-und-die-aktuelle-entwicklung-der-rspr-in-deutschland-im-vergleich-zu-anderen-eu-staaten/?lang=de

In allem wird es aber auf eine Klage hinauslaufen da die Versicherung das wahrscheinlich nicht freiwillig zahlen möchte und auf dem 50% Neu-für-Alt -Abzug bei dem Brautkleid bestehen wird, aber etwas feilschen kann man ja noch mit der Versicherung. Ist halt bei einer Klage das Kostenrisiko zu beachten.

18

Wow! Vielen Dank für deine Ausführungen. Das hilft mir auf jeden Fall weiter. Kannst du mir sagen von wann das im Schreiben zitierte Urteil ist? Da ich selber schon im Internet das BGH Urteil gefunden hatte wollte ich mich eh schon darauf beziehen wenn ich meine Antwort schreibe. Interessanterweise schreibt mir ausgerechnet deine erste Quelle dieses Schreiben.

19

4.7.2013
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=4d1471361a93b876b58c3421d51dc2af&nr=64803&pos=0&anz=1

Die Streitfrage hier wird dann sein wie der Wiederbeschaffungswert zu ermitteln ist und inwieweit ein Abzug Neu-für-Alt bei einem einmalig getragenen Brautkleid zu werten ist.
Leider gibt es in diesem Fall insbesondere für Brautkleider noch keine Urteile (Das von der Versicherung benannte AG-Urteil ist scheinbar recht alt und in keiner Online-Datenbank zu finden).

Die kosten für die fehlgeschlagene Reinigung wirst du nicht zurückbekommen, da diese ja bei einer erfolgreichen Reinigung auch angefallen wären. Du hast nur den Schadenersatzanspruch für das defekte Kleid.