Landeserziehungsgeld, Betreuungsgeld, Elterngeld....

Hallo zusammen!

Für meine Tochter (geb. 02/2015) bekomme ich jetzt noch einen Monat Elterngeld, anschließend wollte ich jetzt das Landeserziehungsgeld und das Betreuungsgeld beantragen.

Jetzt bin ich aber wieder schwanger (Termin 07/2016).

Jetzt ist meine Frage, ob ich denn das Erziehungseld/Betreuungsgeld weiterhin erhalte, wenn ich für das nächste Kind wieder Elterngeld beantrage? Oder hebt sich das irgendwie auf?

Und Elterngeld wird dann nur der Mindestsatz von 300 € werden oder? Auch wenn ich evtl die Möglichkeit habe, die paar Monate bis zum MuSchu in Gleitzone arbeiten zu gehen...

Danke schon mal für die Aufklärung :-)

GLG
Claudia

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Hallo

Betreuungsgeld ist abgeschafft. Beim Landeserziehungsgeld kommt es auf das Einkommen deines Mannes an ob du was bekommst.

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Doch, im Bayern gibt's das noch/wieder

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HI

es müssten mehr als 300,- Mindestsatz sein (wenn Du vor Deinem ersten Kind arbeiten warst)

4 - 2016

3 - 2016

Elterngeld / Mutterschutz vom ersten -> zählt nicht

11 - 2014
10
9
8
7
6
5
4
3
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Das müssten Deine 12 Monate zur Berechnung sein

Angaben ohne Gewär ;-)

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Falls du in Bayern lebst, dann gibt es sowohl das Betreeungsgeld noch/ wieder als auch das Landeserziehungsgeld (einkommensabhängig)
Beides wird auch bei erhalt von erneutem Elterngeld weiter gezahlt.
für dein neues Elterngeld werden wohl nur die Monate ohne elterngeldbezug und ohne Mutterschutz in die berechung eingehen- also wirst du vermutlich nur 3/12 oder 4/12 weniger bekommen als letzes mal (evtl. wird es real dann mehr, wenn unter eine bestimtme grenze kommst) und dann bekommst du noch 10% geschwisterbonus

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Hallöchen!
Meine 2 Mädels sind 14 Monate auseinander. Wir wohnen auch in Bayern und ich stellte mir auch die Frage, was bekomme ich?

Da du im Juli entbindest, wird die zeit vor der Mutterschutz gerechnet, d.h. voraussichtlich Mai 2015 bis Mai 2016. Du warst aber Mai 2015 bis Februar 2016 (natürlich mit genauem Datum) in Elternzeit warst, wird die Zeit davor gerechnet.

Ich bekam für die zwei Monate vor der Geburt von meiner Ärztin Beschäftigungsverbot. Ich musste deshalb nicht mehr arbeiten und bekam meinen vollen Lohn. Mein Arbeitgeber bekam diesen Lohn wieder von meiner Krankenkasse. Deshalb wurde mein aktuelles Elterngeld nicht geringer:-)

Landeserziehungsgeld bekommst Du, wenn Du und dein Mann nicht über eine bestimmte Grenze verdienst. Elterngeld wird da als Einkommen gerechnet.

Wenn Dein älteres Kind in keine öffentliche Betreuungsstätte geht, dann hast Du auf jeden Fall Anspruch auf Betreuungsgeld.
So war es bei mir:-) Allerdings stellt sich nun bei mir die Frage, rentiert es sich für mich zu arbeiten nach dieser Elternzeit? Wir bekommen dann kein Landeserziehungsgeld und kein Betreuungsgeld mehr. Und dann noch die Kosten für Kindertagesstätten:-(

LG