3. Jahr elternzeit zum 6. Geburtstag nehmen

Ich habe mal eine Frage zur Elternzeit. Also ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit beantragt, die laufen noch bis zum 03.08.16, seit dem 01.03. arbeite ich jetzt Teilzeiz in Elternzeit.

Das 3. Jahr würde ich gerne ab August 2020 nehmen, dann wird meine Tochter 6 Jahre alt und kommt in die Schule. Ich dachte das falls es dann nötig ist, ich noch einmal 2 Monate oder mehr zu Hause bleibe und einfach mehr für sie da bin.

Wenn ich das dritte Jahr nehmen will muss ich dies vor ablauf der 2 Jahre, beantragen?
Und dann mitteilen wann genau ich das nehmen will? Richtig?
Muss ich dann vor Beginn des 3 Elzternzeitjahres auch noch einmal 7 Wochen vor deren Beginn dieses mitteilen/beantragen?
Oder wie läuft das alles?

LG

1

Das für dich noch gültige BEEG mit Stand 31.12.2014 sagt dazu nur:
"Ein Anteil der Elternzeit von bis zu zwölf Monaten ist mit Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres übertragbar; dies gilt auch, wenn sich die Zeiträume im Sinne von Satz 1 bei mehreren Kindern überschneiden."
und
"Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn
schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise eine angemessene kürzere Frist möglich."

Die Erläuterung zur Übertragung der Elternzeit in der Broschüre vom BMFSFJ dazu folgendes:
"Mit Zustimmung der Arbeitgeberseite kann ein Anteil der dreijährigen Elternzeit von bis zu zwölf Monaten angespart und bis zur Vollendung des achten Lebensjahres übertragen werden.
Die Zeit des gesetzlichen Mutterschutz ist nicht übertragbar.
Die Elternzeit wird für jeden Elternteil separat betrachtet, d. h., dem übertragenden Elternteil wird eine Elternzeit der Partnerin bzw. des Partners nicht angerechnet. Jeder Elternteil kann seine gesamte Elternzeit in zwei Zeitabschnitte aufteilen, dabei zählt die Übertragung als ein Zeitabschnitt. Eine Aufteilung in weitere Zeitabschnitte ist nur mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich.
Die Eltern sollten sich wegen der Übertragung der restlichen Elternzeit auf die Zeit nach dem dritten Geburtstag rechtzeitig mit dem Arbeitgeber verständigen. Sonst besteht die
Gefahr, dass die restliche Elternzeit verfällt. Stimmt die Arbeitgeberseite einer Übertragung zu einem späteren Zeitpunkt nicht zu, kann unter Einhaltung der Sieben-Wochen-Frist die restliche Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes von der Arbeitgeberseite verlangt werden.
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite können sich auch noch nach Vollendung des dritten und längstens bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes über die Übertragung von nicht verbrauchter Elternzeit einigen."

Soweit ich das verstehe kannst du nicht verbrauchte Elternzeit bis zum 3.Geburtstag übertragen. Der Arbeitgeber muss nach dem Gesetzesstand auch noch zustimmen.

Den genauen Zeitpunkt legst du dann aber erst mit der Anmeldung spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit fest.

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"Soweit ich das verstehe kannst du nicht verbrauchte Elternzeit bis zum 3.Geburtstag übertragen. Der Arbeitgeber muss nach dem Gesetzesstand auch noch zustimmen.
"
ein, so ist es eben nicht, das muss bis zu 2. Geburtstag übertragen werden, damit man sie auch noch gleich nehmen könnte! Sonst ist sie evtl. verfallen.

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Du musst bis zum 2. Geburtstag die Übertragung auf Zeiten nach dem 3. Geburtstag beantragen und nein, noch nicht mitteilen, wann du sie nehmen willst.

Das musst du dann erst später!

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Eltern sollten ihre Elternzeit grundsätzlich nur für zwei Jahre anmelden, um die noch verbleibende Zeit flexibel gestalten zu können (diese also bis zum dritten Geburtstag ihres Kindes zu beanspruchen oder für Geburten bis zum 30. Juni 2015 mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Lebensjahr zu übertragen. Für Geburten ab dem 1. Juli 2015 ist die Zustimmung des Arbeitgebers nicht mehr erforderlich)

Ausschnitt aus einer Broschüre siehe:

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-ElterngeldPlus-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf