Elterngeld beantragen für das zweite Baby

Hallo zusammen,

ich bin momentan noch in elternzeit, mein kleiner ist 14 Monate alt, hab das damals für zwei Jahre beantragt, nun bin ich wieder schwanger und das zweite kommt im Juli. Wie wird das mit Elterngeld gemacht, bekomme ich dann ein halbes Jahr doppelte Summe oder wie wird das gerechnet. Kenne mich da gar nicht aus, kann mir jemand helfen???

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Da du noch das "alte Elterngeld" ja scheinbar hast, sollteste du einfach die Splittung vor dem Mutterschutz widerrufen, so dass du das auf einmal ausgezahlt bekommst.

Dann bekommst du für das andere ganz normal das Elterngeld (berechnet aus Monaten vor dem 1. Mutterschutz).

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Hallo Susannea,

sorry das ich mich hier reinmische - vielleicht kannst Du mir auch eine Frage beantworten.

Meine Tochter ist 16 Monate alt und ich beziehe gesplittetes Elterngeld bis einschließlich 11/2016. Nun ist mein neuer ET der 30.11.2016.

Wie läuft das nun mit dem Elterngeld für Nummer 2?

Vielen Dank schonmal und
liebe Grüße

endlichmama2014

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Dein 1. Kind ist also im Dezember 2014 geboren? Aber nicht am 1., oder? Bist du in Elternzeit? Sprich, hast du einen ruhenden Arbeitsvertrag?

Davon hängt dann nämlich ab, ob Monate von vor dem 1. Mutterschutz zur Berechnung genutzt werden.

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Soweit ich weiß beendest du die Elternteil mit einem schriftlichen Antrag zu Beginn deines Mutterschutzes. Dann bekommst du das mutterschutzgeld. Die frühzeitig beendeten Monate kannst du dann an die Elternzeit deines zweiten Kindes hinten dran hängen. Wie das mit dem Elterngeld ist kann ich dir leider nicht sagen - aber ich vermute dass du das Geld aus der Elternteil vom ersten Kind weiter ausgezahlt bekommst da das ja nur auf zwei Jahre verteilt wurde. Für das zweite Kind bekommst du übrigens zusätzliche 10% Elterngeld...

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Guten Morgen,

ab dem ersten Geburtstag Deines ersten Kindes wird Dein Einkommen mit 0 berechnet...

Somit zählt bei der Elterngeldberechnung die 12 Monate vor der Geburt - da Du noch das alte Elterngeld hast, zählen bis zum ersten Geburtstag die volle monatliche Elterngeldsumme (Du hast es zwar gesplittet, aber Du kannst Dir jetzt den Rest in einem Monat auszahlen lassen). Vom ersten Geburtstag bis zur Geburt hast Du kein Einkommen und diese Monate werden mit 0 in die Berechnung einfliessen.

Du hast die Möglichkeit die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden um das Mutterschaftsgeld zu bekommen.

Aber Du kannst die laufende Elternzeit auch weiter laufen lassen und im Anschluss (auch hier an die 7-Wochen-Frist denken) die Elternzeit für Dein zweites Kind beantragen...
Die Geburt eines weiteren Kindes beendet die laufende Elternzeit nicht automatisch!

Leider ist das alles sehr unübersichtlich und nicht klar und einfach zu verstehen...

Viele Grüße
Fahima

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"da Du noch das alte Elterngeld hast, zählen bis zum ersten Geburtstag die volle monatliche Elterngeldsumme "
Sorry, absoluter Blödsinn, die Monate zählen gar nicht für die Elterngeldberechnung, sondern werden ersetzt durch Monate vor dem 1. Mutterschutz und genau aus denen wird dann das Elterngeld berechnet!

Genau so, wie ich es geschrieben habe!

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Ich habe das falsch ausgedrückt...wenn man dirket nach einem Jahr das zweite Kind bekommt, bleibt das Elterngeld unverändert. Für mich selbst habe ich das zukünftige Elterngeld nicht berechnet, sondern mir nur klar gemacht das das neue Elterngeld geringer wird, da zwischen dem ersten Geburtstag und dem ET des jüngeren Kindes mehr als zwölf Monate liegen und ich in der Zwischenzeit kein Einkommen habe...

Deine Antwort ist korrekt.

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