Ab wann gilt die elternzeit beim Arbeitgeber?

Hallo ihr lieben

Ich hätte eine wichtige Frage und bitte beantwortet sie mir wer damit erst Erfahrungen gemacht hat:-)
Also gilt die elternzeit wo ich beim Arbeitgeber beantragen muss das ist ja 1 Woche nach der Geburt nach den Mutterschutz oder ab Geburt des Kindes?

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Danke für eure Antworten!!!!

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Eine Woche nach der Geburt und somit 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit bzw. dem Ende des Mutterschutzes.

Bsp. dein Kind wird heute 16.6. geboren, dann musst du den Antrag bis kommende Wiche Mittwoch den 22.6.beim AG einreichen.

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Die eigentliche Elternzeit beginnt direkt im Anschluss an den Mutterschutz

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Also die elternzeit beginnt ab dem Tag der Geburt oder nach den 8 Wochen Mutterschutz?

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#winke
Die Elternzeit beginnt ab dem Tag der Geburt.

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Steffi mit Wuselzwerg (09/14) und Prinzessin 35+5

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Hi,

wenn dein Kind heute geboren werden würde und du z.B. 1 Jahr Elternzeit nehmen möchtest, dann läuft diese vom 16.06.2016 bis 15.06.2017. Dein 1. Arbeitstag wäre in dem Fall dann der 1. Geburtstag deines Kindes. Anmelden musst du diese allerdings innerhalb von 1 Woche nach der Geburt.

LG

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"wenn dein Kind heute geboren werden würde und du z.B. 1 Jahr Elternzeit nehmen möchtest, dann läuft diese vom 16.06.2016 bis 15.06.2017"
Nö, vom Ende des Mutterschutzes bis zum 15.6.2017 ;)

Warum wollt ihr freiwillig auf den AG-Zuschuss verzichten? Den gibt es nämlich in Elternzeit nicht!

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Elternzeit wird 1 Woche nach Geburt beim AG bekannt gemacht! Und zwar 7 Wochen vor ihrem Beginn. Im Anschluss an den letzten Tag Mutterschutz folgt also deine Elternzeit!

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Die Elternzeit beginnt immer 7 Wochen, nachdem man sie beantragt hat. Deswegen hast du nach der Geburt eine Woche Zeit, sie zu beantragen, wenn du direkt im Anschluss an den Mutterschutz in Elternzeit gehen möchtest! Denn der geht ja 8 Wochen.

Wenn der Partner ab der Geburt Elternzeit nehmen will, muss der Antrag ja auch spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Termin gestellt werden.

Anders ist es mit dem Elterngeld. Die ersten beiden Lebensmonate zählen als Elterngeldmonate, obwohl man noch keines bezieht, da man ja Mutterschaftsgeld bekommt.

Wenn man 12 Monate Elterngeld beziehen möchte, gilt das dann bis zum 1. Geburtstag.

Die Elternzeit läuft davon aber unabhängig. Die muss man ja auch nicht für ganze Monate nehmen, wie das Elterngeld, sondern da kann man auch jeden x-beliebigen Tag als letzten Tag wählen!
Grüße!

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Ok danke also Hab ich jetzt richtig verstanden kann ich elternzeit beim Arbeitgeber nach dem Mutterschutz ( 8 Wochen) nehmen? Also wenn mein Kind am 15 September geboren ist und dann gilt meine elternzeit ab dem 15 November? Und nicht direkt nach der Geburt. Ich weiß 1Woche vor der elternzeit muss ich beim Arbeitgeber beantragen. Und Elterngeld gilt direkt nach der Geburt.

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"Also wenn mein Kind am 15 September geboren ist und dann gilt meine elternzeit ab dem 15 November? "
Nein, weil 8 Wochen keine 2 Monate sind!

"Ich weiß 1Woche vor der elternzeit muss ich beim Arbeitgeber beantragen."
Nein, 7 Wochen vorher, also eine Woche nach der Geburt muss ANGEMELDET werden, beantragt wird nämlich gar nicht!

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Lt. BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) beginnt die Elternzeit NACH dem Mutterschutz. Deshalb hast du als Frau ja Zeit bis 1 Woche nach der Geburt, die Elternzeit anzumelden. Denn die Frist ist ja "7 Wochen vor Beginn ".

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Nach dem Mutterschutz natürlich.

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Ich Blick jetzt gar nicht mehr durch erst sagen welche ab der Geburt des Kindes und jetzt 8 Wochen Nach den Mutterschutz.

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Nein, 8 Wochen nach der Geburt, also nach dem Mutterschutz, ist die einzige korrekte Antwort, sonst haut das ja auch nicht hin mit 7 Wochen vorher anmelden und das das eine Woche nach der Geburt ist ;) (Mutterschutz hat ja 8 Wochen ;) )

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Darf ich ne Frage anhängen?

Mein ET wäre gestern gewesen. So angenommen Junior kommt erst in 10 Tagen, und die Elternzeit beginnt im Anschluss an die Mutterschutzfrist... dann würde das heissen, das sich mein Mutterschutz um 10 Tage verlängert? Sonst könnte ich ja nie die Frist von 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit einhalten?

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Da hast du einen Denkfehler: du hast ja trotzdem nach der Geburt die 8 Wochen Mutterschutz!

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Ich glaube, ihr redet etwas aneinander vorbei - orangeflowers ist ja schon in Mutterschutz, da der ET gestern gewesen wäre. Wenn die Geburt sich jetzt verzögert, verlängert das automatisch die Länge des Mutterschutzes, da dieser erst 8 Wochen nach der tatsächlichen Geburt endet, und nicht 8 Wochen nach dem errechneten Termin.

Danach beginnt dann die Elternzeit, sofern 1 Woche nach der tatsächlichen Geburt beantragt.

Stimmen alle zu?

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