Brauche Hilfe: Elterngeld mit falscher Steuerklasse berechnet

Hallo Mädels,

ich habe heute meinen Bescheid für das Elterngeld bekommen und die Berechnung erfolgte mit Steuerklasse 4. Allerdings bin ich seit 1.9.15 in Steuerklasse 3. Hier mal übersichtlich die Fakten:

bis 31.8.15: Steuerklasse 4
seit 1.9.15: Steuerklasse 3
in Mutterschutz: ab 25.3.16

Somit bin ich die Hälfte des Bemessungszeitraums ( 3/15 - 2/16) in Steuerklasse 3 und dachte eigentlich, dass dann die zuletzt gültige Steuerklasse zur Berechnung herangezogen wird. Habe ich mich da getäuscht?

Im Bescheid steht als Kommentar zum Steuerabzug: "Die Berechnung der STeuern erfolgt auf Grundlage einer Berechnung anhand des am 1. Januar des Kalenderjahres vor der Geburt des Kindes für dieses Jahr geltenden Programmablaufplans für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, [...]"
Ich nehme an, dass dieser Programmablaufplan aber nichts mit der Steuerklasse direkt zu tun hat, sondern nur mit der Zuordnung der Höhe der Steuerbeträge zu den Steuerklassen?!

Immerhin habe ich im BEEG im §2c Satz 3 den Hinweis gefunden, der sich für mich so anhört, dass die Abzugsmerkmale aus der letzten Gehaltsbescheinigung hervorgehen. Und dort ist eindeutig Steuerklasse 3 vermerkt.

Naja, ich wäre euch jedenfalls dankbar, wenn mir jemand von euch einen Tip geben könnte, was ich der Dame von der Elterngeldstelle sage (außer natürlich, dass ich denke, dass sie sich vertan hat ;-)). Oder mir zumindest bestätigt, dass ich diesen ganzen furchtbaren Paragraphentext des Gesetzes einigermaßen richtig interpretiert habe...

Danke schon mal und viele Grüße
Missy

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Ich sehe das genauso wie du und würde nachfragen, allerdings scheint mit deinen Zahlen was nicht zu stimmen, denn mal bist du ab 3/2015 in 3 und mal ab 9/2015.

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Danke für deine schnelle Antwort! Mit dem Zeitraum 3/15 - 2/16 meinte ich nur den kompletten Bemessungszeitraum und davon halt die Hälfte in Steuerklasse 3.

Ich werde morgen mal anrufen und nachfragen und hoffe einfach, dass es tatsächlich nur ein Versehen ist und die Elterngeldstelle nicht Geld sparen will ;-)

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Also ich bin jetzt keine Fachfrau aber überall im Internet steht und ich erinnere mich auch daran das schon mehrfach gelesen zu haben, dass man mind. 7 Monate in der besseren Steuerklasse sein muss. Bei dir waren es leider nur 6 Monate und somit wird das Elterngeld mit der für dich schlechteren Steuerklasse berechnet.

Google einfach mal, da wird das überall erklärt.

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Ja grundsätzlich soll die Steuerklasse angewendet werden, die überwiegt.
Aber bei 6:6 überwiegt keine. Daher sollte es eigentlich klappen.

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Das steht glücklicher Weise nicht überall im Internet, denn das ist falsch, es können sogar 4 Monate ausreichend sein!
Hier wird dieser Unsinn oft verbreitet, aber das ist ja glücklicher Weise nicht das Gesetz ;)

Siehe dazu BEEG §2c:
"Grundlage der Ermittlung der nach den §§ 2e und 2f erforderlichen Abzugsmerkmale für Steuern und Sozialabgaben sind die Angaben in der Lohn- und Gehaltsbescheinigung, die für den letzten Monat im Bemessungszeitraum mit Einnahmen nach Absatz 1 erstellt wurde. Soweit sich in den Lohn- und Gehaltsbescheinigungen des Bemessungszeitraums eine Angabe zu einem Abzugsmerkmal geändert hat, ist die von der Angabe nach Satz 1 abweichende Angabe maßgeblich, wenn sie in der überwiegenden Zahl der Monate des Bemessungszeitraums gegolten hat. § 2c Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend."