Arbeitslosengeld/ Elterngeld

Ich muss jetzt nochmal fragen weil die Infos zu dem Thema doch einfach zu weit auseinander gehen und ich hoffe man kann mir hier mit einfacheren Antworten weiterhelfen. Mein Mann und ich sind beide Berufstätig und waren auch noch nie arbeitslos oder mussten Anträge für etwas ausfüllen. Vielleicht fällt uns das alles auch deswegen so schwer. Ich habe am 3.10. ET. Werde Elterngeld Basis beantragen und hoffe das mein AG noch mitspielt und wir zusätzlich die vier Partnermonate beantragen können. Da das Verhältnis zu meine AG gerade sehr mies ist, weiß ich das ich bald keinen Job mehr habe (ja im Mutterschutz geht das eigentlich nicht aber streiten und weitere Nerven verlieren ist hier sinnlos).
Da wir zwei Kinder wollen und uns einen Abstand von ca zwei Jahren wünschen, jetzt noch ein paar Fragen. Steht mir denn ALG1 überhaupt zu wenn unser kleiner erst ein Jahr alt ist? Und wenn ich dann wieder schwanger werden sollte, berechnet sich das Elterngeld dann am ALG1 oder falle ich trotzdem auf den Mindestsatz runter?

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Hallo,

warum hast du bald keinen Job mehr? In der Schwangerschaft ist es nicht so leicht, dir zu kündigen und im Mutterschutz genauso. Nach der Geburt meldest du Elternzeit an und somit bist du wieder Kündigungsgeschützt.

Du hast kannst dir dann vielleicht einen anderen Job suchen.
Anspruch auf Arbeitslosengeld hast du genauso wie andere auch. Allerdings nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Und dann ist das ALG1 entsprechend deiner Verfügbarkeit. Bist du voll verfügbar, bekommst du den vollen Anspruch. Willst du nur Teilzeit arbeiten, wird anteilig der verfügbaren Stunden das ALG bezahlt.
Aber solange du im Mutterschutz und in Elternzeit mit Elterngeld bist, bekommst du kein ALG.

Falls ich etwas falsch wieder gegeben habe, bitte korrigieren.

seinspaetzle

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"Aber solange du im Mutterschutz und in Elternzeit mit Elterngeld bist, bekommst du kein ALG. "

Das stimmt so aber nicht. Man kann durchaus Alg trotz Elterngeld erhalten. Sind die Vorraussetzungen erfüllt, kann man dann den Mindestsatz Elterngeld neben dem Arbeitslosengeld weiterhin bekommen.

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Du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, um ALG1 zu bekommen.
Also muss die Kinderbetreuung geregelt sein.
Ohne das, kein ALG1.

Was Du da genau an Elterngeld anmelden willst habe ich nicht verstanden.

Wenn du bis jetzt berufstätig bist, bekommst Du doch mehr als die 300,- an Elterngeld Basis. Oder meinst Du die klassische Lösung mit 12 Monaten? Dann gibt es aber auch nur 2 Partnermonate soweit ich weiß.

Ich würde das Elterngeld über 24 Monate strecken und dann versuchen a) nach den 24 Monaten einen KiGa Platz und neuen Job zu bekommen oder b) wenn gewünscht, geplant und finanziell abbildbar den Wurm Nr.2 in die Welt setzen und mit 300,- Elterngeld über die Runden kommen.

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Danke schonmal für eure Antworten ;-)
Also angedacht ist das ich Basis Elterngeld beantrage, mein Mann im Dez und Jan die Papa Monate nimmt und wir dann gemeinsam noch diese (ich dachte 4 monate ) in Teilzeit arbeiten. Die Betreuung ist mit der Schwiegermama und Oma geregelt.

Hätte eben gerne vermieden beim 2.Kind dann auf 300€ zu rutschen. Deswegen wollte ich nach einem Jahr wieder arbeiten gehen aber das gibt mein momentanes Arbeitsverhältnis wohl leider nicht mehr her. Deswegen die Frage mit dem ALG1.

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Hier geht es bei der TE wohl eher nicht um die Partnermonate, sondern Partnerschaftsbonusmonate, das sind immer vier!

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Die Kinder in einem sehr kurzen abstand zu bekommen, damit beim 2. Kind die Berechnungsgrundlage wie beim 1. ist, ist für euch keine Option?

LG bellis #winke

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Das überlegen wir auch. Für mich ist es nämlich auch richtig doof wo neu anzufangen und Fuß zu fassen und dann gleich schwanger zu werden. Und da wir beide 30 sind und nicht ewig mit Kind zwei warten wollen, ist das wohl eine Überlegung wert. Irgendwie habe ich nur Angst das es mir zuviel wird. Hatte in dieser Schwangerschaft wirklich alles und wie wäre das dann mit einem Wurm im Bauch und einem im Arm? Und vorallem wie nahe müssen sie denn zusammenliegen um noch in diesen Berechnungsrahmen zu passen?

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14 Monate darf der Abstand sein, um das gleiche Elterngeld zu erhalten. Da dazu aber der Geschwisterbonus noch kommt ist es etwas mehr!

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