Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit

Ich habe beim AG gleich 3 Jahre Elternzeit angemeldet. Ich würde jetzt doch gerne ab nächstes Jahr wieder arbeiten, weil wir dann auch einen Krippenplatz hätten. Meine Elternzeit läuft bis 2018 und ich würde schon ab 2017 im Frühjahr für 30 Stunden arbeiten wollen. Jetzt frage ich mich ob man sowas beantragen kann beim Arbeitgeber und er zustimmen muss? Oder kann ich mir sonst auch eine andere Stelle suchen?

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Hey, ja du kannst TZ in Elternzeit beantragen. Dein Arbeitgeber kann diesen Antrag so gut wie gar nicht ablehnen. Mein Arbeitgeber hatte ihn abgelehnt. Bin dann zum Anwalt zur Beratung...

Du kannst dir aber auch woanders etwas suchen. Solltest dir aber das OK holen...

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Weißt du wie das ist? Mit den Fristen die man einhalten muss? Also ich kann mir jederzeit während meiner Elternzeit überlegen dort vor Ende der Elternzeit doch schon zu arbeiten? Halt nur 30 Stunden aber das wäre ok weil Vollzeit will ich eh nicht.

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Dein Antrag muss mind. 3 Monate vor Antritt der TZ und nach BEEG gestellt sein. Umso früher umso besser. Wenn du das googelst findest du eine Menge Vordrucke...

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Hallo,

Ja, das kannst du beim AG beantragen und er muss zustimmen, sofern nicht dringende betriebliche gründe dagegen sprechen.
Du Darfst wöchentlich 30h arbeiten, in Elternzeit.

Frag doch mal deinen Arbeitgeber.

Ich werde auch in elternzeit arbeiten. Ich habe dafür einen gesonderten Vertrag vom AG bekommen.
Dieser gilt nur bis Ende der elternzeit, dann läuft der aktuelle Vertrag weiter.

Lieben Gruss, Claudia

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Also du kannst es beantragen, aber zustimmen muss dein Arbeitgeber nicht! Wenn er z.b. Jemanden eingestellt hat, der deine Stelle besetzt und dich somit ersetzt, hast du leider Pech gehabt. Deshalb legt man sich mit dem Elternzeitantrag ja verbindlich fest und der Arbeitgeber plant dementsprechend. Versuchen kannst du es jedoch.

Wenn du bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten möchtest, musst du deinen Arbeitgeber zumindest darüber informieren und es bedarf seiner Zustimmung, die du in der Regel komplikationslos bekommst, sofern er dir eben keinen Arbeitsplatz anbieten kann.

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So einfach ist es zum Glück nicht, Teilzeit in Elternzeit abzulehnen, nur weil ein Ersatz auf besagter Stelle arbeitet.

Man legt sich bei der ANMELDUNG der Elternzeit zwar verbindlich fest, aber ein Teilzeitantrag in Elternzeit ist gesondert zu betrachten.

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Ich weiß nicht, ob sich das mittlerweile geändert hat. Aber so wie in dem Artikel kenne ich das

http://www.nonprofit.de/artikel-lesen/artikel/ablehnung-der-teilzeit/

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Du kannst theoretisch auch ALG 1 beantragen während deiner Elternzeit. Wenn du woanders Teilzeit in Elternzeit arbeiten möchtest aber noch nichts hast.