Steuer: Aufwendungen aus dem letzten Jahr absetzen?

Hallo,

ich würde gerne wissen, ob ich bei meiner Steuererklärung für 2015 auch Dinge aus 2014 absetzen kann, die ich 2014 nicht berücksichtigt habe. Wir hatten konkret einen Sterbefall in der Familie und ich habe mich nicht darum gekümmert, was ich von den anfallenden Kosten alles absetzen kann. Also habe ich es 2014 nicht abgesetzt. Kann ich das jetzt bei der Steuererklärung für 2015 noch machen?

Ja, ich weiß, dass ich diese schon im Mai hätte abgeben müssen.
Nein, ich möchte keinen Steuerberater anrufen, vielleicht kennt jemand den Fall.

Danke für wohlwollende Antworten

febe

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Hallo febe,

ich weiss es nicht sicher, vermute aber, es sird nicht gehen. Ruf doch einfach beim Finanzamt an, die können echt nett sein ;-)

Warum ich eigentlich schreibe....der Abgabetermin...wenn Du nicht gesetzlich verpflichter bist diesen abzugeben, hast Du 4 Jahre Zeit! Nicht gesetzlich verpflichtet bist Du z.B. bei Nichtselbständiger Arbeit - außer Du wirst aufgefordert.

Keine Annung warum viele Medien diese Panik mit Mai immer verbreiten.

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Im Prinzip hast Du recht: Ohne Aufforderung des Finanzamtes passiert erst mal nichts. Allerdings kann es auch zu höheren Nachzahlungen kommen: Ist meiner Schwiegermutter (86) so gegangen, die erst nach zwei Jahren angeschrieben wurde und dann auch für zwei Jahre nachzahlen musste ...

Rückwirkend Aufwendungen geltend machen kann man nur dann, wie ja auch geschrieben wurde, wenn man plausibel erklären kann, weshalb man das im Vorjahr nicht gemacht hat. Wir hatten zB mal Handwerkerkosten, die wir gleich in bar gegen Quittung bezahlt haben, der Handwerksbetrieb hat aber sieben Monate gebraucht, um eine Rechnung auszustellen, auf der der Arbeitslohn ausgewiesen war ...

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>> Nicht gesetzlich verpflichtet bist Du z.B. bei Nichtselbständiger Arbeit - außer Du wirst aufgefordert <<

Es sei denn, Du wirst gemeinsam mit dem Ehepartner veranlagt, dann musst Du - auch ohne Aufforderung. Oder Du erhältst Lohnersatzleistung.

Für ziemlich viele ist im Mai damit Stichtag.

Grüsse
BiDi

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Nein, kannst du nicht. Allerdings kannst du, wenn du es besonders gut begründest, den Steuerbescheid von 2014 nachträglich ändern lassen. Dazu musst du dem Finanzamt nur begreiflich machen, dass dir als Laie nicht bekannt war, dass man Beerdigungskosten steuerlich absetzen kann. Das ist keinesfalls aussichtslos. Der Bundesfinanzhof hat das vor einigen Jahrzehnten ganz klar so beurteilt.
Voraussetzung dafür ist wiederum, dass du nirgendwo bei der Steuererklärung gefragt wurdest, ob du diese Kosten absetzen möchtest oder dass diese auch nicht in der amtlichen Erklärung zu finden sind.

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Du kannst in der Steuererklärung 2015 nur die Kosten geltend machen, die Du in 2015 bezahlt hast.

Hast Du die Kosten schon in 2014 bezahlt, dann kannst Du diese in der Erklärung 2015 nicht mehr geltend machen.

Eventuell kannst Du den Steuerbescheid 2014 ändern.

1. Einspruchsfrist von einem Monat ist noch offen (Steuerbescheid 2014 noch im August 2016 erhalten)
--> Änderung des Steuerbescheids möglich, Prüfung hier ob Einlegung eines Einspruchs oder Antrag auf Änderung des Bescheides

2. Einspruchsfrist ist abgelaufen, dann wird es schwieriger
a) Steuerbescheid 2014 steht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung
--> Steuerbescheid 2014 noch alles offen und kann geändert werden.

b) Steuerbescheid ist hinsichtlich der außergewöhnlichen Belastungen vorläufig (wäre schon ungewöhnlich)
--> dann kann der Punkt noch geändert werden

c) Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen
--> gilt nur dann, wenn die Einspruchsfrist aufgrund z.B. einer akuten schweren Erkrankung nicht eingehalten werden konnte.

d) Antrag auf Änderung eines bestandskräftigen Bescheides nach § 173 AO
--> Festsetzungsverjährung von 4 Jahren ist noch nicht abgelaufen
--> Steuererhöhende Tatsachen können berücksichtigt werden
--> Steuermindernde Tatsachen können nur dann berücksichtigt werden, wenn kein grobes Verschulden bei Dir vorliegt.
==> Es könnte hier zu einem Gerichtsverfahren kommen, da es streitig ist, ob ein grobes Verschulden vorliegt.
Eventuell kannst Du glaubhaft machen, dass Du die Ausgaben geltend machen kannst, weil Du in der Erklärung nicht ausdrücklich gefragt worden bist oder die Tatsachen in der amtlichen Anleitung zur Steuererklärung nicht erläutert sind.

Prüf mal, um viele € Steuerentlastung es überhaupt in 2014 geht.

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Danke für Deine Mühe!!!