Berechnung Elterngeld zweites Kind

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand helfen, folgende Situation bei uns:

Unser Sohn kam im November `15, davor habe ich Vollzeit gearbeitet.
Ich habe elf Monate Elternzeit genommen, mein Verlobter drei.

Ich werde ab Oktober, wenn die Elternzeit von meinem Verlobten beginnt, wieder 50% arbeiten, vormittags. Der Kleine stillt momentan noch vor dem Mittagsschlaf und ich möchte den Nachmittag mit ihm verbringen. Dazu kommt, dass mein Verlobter nachmittags Bereitschaft hat, also evt. weg muss oder vom PC aus arbeiten.
Vollzeit ist also schwierig für mich.

Wir haben keinen Betreuungsplatz bekommen, so dass nun die Frage im Raum steht, was wir machen, wenn die 14 Monate Elternzeit verstrichen sind.
Wir wollen jetzt so langsam Baby Nr. 2 in Angriff nehmen und ich frage mich, wie es mit dem Elterngeld beim zweiten Kind aussieht, wenn ich nun mangels Betreuungslatz nach meiner dreimonatigen Teilzeit wieder zu Hause bleibe.
Ich habe drei Jahre Elternzeit genommen und die Teilzeitarbeit ist im Rahmen der Elternzeit.
Werden die Monate zu Hause in Elternzeit, aber dann ohne Elterngeld, mit 0€ in den Gehaltsdurchschnitt eingerechnet?

Danke schonmal fürs Lesen :-)

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Hallo,

habt ihr euren gesetzliche Anspruch denn schon gerichtlich durchgesetzt? Ihr solltet paralell zur Klage auf Zuweisung einer Betreuungsmöglichkeit auch privat eine Betreuungsmöglichkeit suchen (Tagesmutter, private Kita, Kinderfrau) und könnt diese Kosten dann geltend machen.

Auf dem Ablehnungsbescheid ausruhen reicht nicht aus.

VG
B

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Danke für Deine Antwort, aber eigentlich wollte ich wissen, wie das mit der Elterngeldberechnung beim zweiten Kind ist.

Wir wissen, dass wir klagen könnten, aber da es hier in Bayern noch das Betreuungsgeld gibt, überlegen wir, ob wir das mit der Krippe sein lassen. Da aber Baby Nr.2 kommen soll, eben die Frage wegen des Elterngeldes.

P.S. Wir waren bei einer Tagesmutter angemeldet, die ist jedoch schwanger und nimmt keine Kinder mehr. Ersatz gibt es nicht. Wir ruhen uns hier ganz sicher nicht aus. :-)

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Hallo, das war gar nicht böse gemeint! Aber Behörden lassen sich nicht auf eine Pauschalaussage "haben keinen Platz bekommen und können deshalb nicht arbeiten" ein - auch nicht die Elterngeldstelle. Sonst käme jeder der nicht arbeiten will und behauptet einfach so keinen Platz gefunden zu haben.

Ihr werdet nachweisen müssen, dass ihr alle Wege (insbesondere eben auch den Gerichtlichen) ausgeschöpft habt. Denn nur dann könnt ihr von der verantwortlichen Stelle eben den Schadenersatz verlangen (auch einzuklagen), dazu würde dann Verdienstausfall oder höher Betreuungskosten oder auch die negativen Auswirkungen auf das Elterngeld zählen. Ob das schon mal jemand eingeklagt hat kann euch ein Anwalt sagen.

Bezüglich des Betreuungsgeldes ... wenn ihr euch einen privaten Platz besorgt, der nicht vom Staat bezuschusst wird - auch dann könnt ihr Betreuungsgeld bekommen.

VG
B

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Ja die Monate sind dann mit 0€ bewertet bzw die Monate Teilzeit fließen mit ein.

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12 Monate vor Mutterschutz sind Berechnungsgrundlage. Monate mit Elterngeldbezug (nur 1. Jahr Elterngeldbezug) oder Mutterschaftsgeldbezug werden ausgeklammert und übersprungen und die Monate davor fliessen in die Berechnung ein (Gesamtes (steuerpflichtiges) Einkommen im Bemessungszeitraum geteilt durch 12 = Durchschnittsgehalt). Daraus wird das Elterngeld berechnet. Wenn dein jüngstes Kind noch keine 3 Jahre alt ist kommt noch der Geschwisterbonus dazu (10% vom Elterngeld mindestens 75€). Es zählen nur volle Kalendermonate. Monate ohne Einkommen zählen dann mit 0€ das Teilzeiteinkommen halt in Höhe des Teilzeiteinkommens.

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Danke für eure Antworten!

Weiß jemand, ob ich nachträglich vom normalen Elterngeld zu Elterngeld plus wechseln kann? Quasi ohne nachträgliche Auszahlung, weil ich ja mein Elterngelb schon ausgeschöpft habe. Dann könnte ich umgehen, dass einige Monate mit 0€ berechnet werden, da ich offiziell noch im Elterngeld plus bin...

Klingt bescheuert, aber ich versuche, alle Möglichkeiten durchzugehen.