Hinterbliebenen Rente

Hallo,ich habe mal eine Frage,meine Oma ist am 30.09. verstorben.Wir haben dann für meinen Opa Hinterbliebenen Rente beantragt und auch ausgezahlt bekommen am 28.10. plus seine eigene Rente! nun ist mein Opa heute am 30.10. verstorben.

Bekommt die Rentenkasse jetzt seine Rente und die Hinterbliebenen Rente zurück?

Lg

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Wenn die Rente für November schon drauf ist, müsst Ihr sie zurückzahlen.

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Moin!
Die Frage gabs schon mal hier. Der Einfachheit halber kopiere ich die damalige Antwort von User Grafzahl hier mal rein.

Die richte Antwort lautet:

§ 102 SGB VI:

(5) Renten werden bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem die Berechtigten gestorben sind.

Es kommt nicht darauf an, wann die Rente eingegangen ist sondern für welchen Monat sie gezahlt wurde.

Wenn also jemand am 2. Juni 2011 gestorben ist dessen Rente nachträglich gezahlt wurde, bekommt er sogar am 30.06.2011 nochmals die Rente gezahlt. Und wenn er am 31.05.2011 die Rente im Voraus bekommen hat, muss er sie nicht zurückzahlen. Wenn er aber am 31.05.2011 die Rente im Voraus bekommen hat und am 31.05.2011 gestorben ist, muss zurückgezahlt werden.

Ob die Rente im Voraus oder nachschüssig gezahlt wurde, hängt vom Rentenbeginn ab (ab 01.04.2004 nachschüssig, bis 31.03.2004 im Voraus).

Mit bestem Gruß und aufrichtem Beileid zum Tode deiner Großeltern.
Der Klos

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Bei einer Rentenvorauszahlung wird die im Sterbemonat gezahlte Rente Zurückgefordert.

Wird die Rente nachschüssig gezahlt (betrifft nur neuere Rentenanträge), so darf man die Rente, die im Sterbemonat für den laufenden Monat gezahlt wurde, behalten.

http://www.biallo.de/soziales/soziales/sozialleistungen-worauf-angehoerige-im-todesfall-achten-muessen.php