Zuverdienst zum Elterngeld

Hallo ihr Lieben,

ich werde einfach aus dem Internet nicht schlau und dachte ich frag euch mal. Es ist ja Freitag und da erreicht man ja auch niemanden mehr bei der Elterngeldstelle.

Also zu meiner Situation. Ich bin Kinderkrankenschwester, habe eine Tochter (16 Monate) und habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Ich habe das Elterngeld gesplittet, sodass ich bis Mai 2017 noch jeweils die Hälfte meines Elterngeldes pro Monat gezahlt bekomme.

Nun habe ich mir überlegt, ob ich nicht evtl. 2 Wochenenden im Monat arbeiten gehe. (Ich würde gern zur Abwechslung wieder etwas arbeiten und mein Mann ist am We zuhause für unsere Tochter. Eine Betreuung wäre also nicht nötig) Jetzt frage ich mich aber wie das auf mein Elterngeld angerechnet wird. Es sollte sich dann ja auch lohnen.

Also nehmen wir mal an ich bekomme 500 Euro Elterngeld und würde 300 Euro aus der We-Arbeit verdienen. Wie viel bleibt mir dann ca. am Ende übrig?

Ich hoffe ich konnte mein Problem jetzt einigermaßen gut rüber bringen. #sorry

Liebe Grüße
Urmelina

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Wichtig ist nicht, was du jetzt an Elterngeld erhältst, sondern was du vorher für Einkommen hattest, da sich das Elterngeld aus der Differenz berechnet.

Angerechnet wird jedes Einkommen!

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Wann genau ist deine Tochter geboren?

Vor dem 1.7.2015 ?

Wenn vor dem 1.7.2015 dann ist es noch die alte Splittungsvariante also nur hälftige Auszahlung und im 2. Jahr wird gar nichts mehr angerechnet.
Wenn ab dem 1.7.2015 dann bist du im ElterngeldPlus-Bezug und es erfolgt eine modifizierte Anrechnung. Berechnung siehe https://www.elterngeld.net/elterngeldplus.html unter dem Punkt "Elterngeld Plus und Zuverdienst" bzw gib deine Zahlen in einen Elterngeldrechner ein:
https://www.elterngeld.net/elterngeldrechner.html

Grob kann man sagen im ElterngeldPlus mit Zuverdienst bleibt die Anrechnung bis zu einem Zuverdienst in Höhe von ca 50% des vorherigen durchschnittlichen Einkommens im Bemessungszeitraum (Findest du auf deinem Elterngeldbescheid) folgenlos und es mindert dein Elterngeld nicht kommst du darüber wird das Elterngeld weniger ... dazu am besten mit dem Elterngeldrechner s.o. mal durchspielen.

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Danke.

Meine Tochter ist am 05.08.2015 geboren und ich musste da schon das Elterngeld Plus beantragen.