Elterngeld zweites Kind

Hallo ihr Lieben,

Da ich bei meiner Suche recht erfolglos war dachte ich mir ich stelle euch mal die Frage.

Kind 1 kam am 26.1.16 auf die Welt. Et wäre 8.2. gewesen.

Ich bekomme bis Juni 2017 Elterngeld +

Jetzt Unterscheiden sich die Meinungen gewaltig.... Bis wann müsste ich das zweite Kind bekommen bzw schwanger sein/ in Mutterschutz gehen um nochmals das selbe Elterngeld (plus Geschwisterbonus) zu bekommen? Bzw ist der Zug schon abgefahren?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen?

Vielen Dank schonmal im Voraus

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Das erste Kind muss unter 3 sein um den Bonus zu bekommen.

Ich meine man bekommt ja immer 1 Jahr ab Geburt des Kindes Elterngeld und die Grundlage dafür ist das Einkommen von 1 Jahr davor.

Ansonsten einfach bei der Elterngeldstelle direkt anfragen.

VG

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Vielen Dank schonmal für deine Antwort. Ja das dachte ich eben auch. Bloß leider hört/ liest man immer wieder andere Sachen, so dass ich mich gar nicht mehr auskenne.

Hmm sprich ich hatte tatsächlich spätestens 14 Monate nach Kind 1 schon Kind 2 bekommen müssen, richtig?

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Guten Morgen,

das kann man so grundsätzlich nicht unbedingt beantworten. Liegt u.a. ja auch daran, was Du in der Zeit nach Elternzeit und bis zum nächsten Mutterschutz verdienen wirst.

Bemessungszeitraum für unselbstständige Arbeit sind die 12 Monate vor dem Monat der Geburt. Mutterschutz- und Elterngeldmonate bleiben unbeachtet, diese werden durch weiter zurückliegende Monate ersetzt. Das müsstest Du dir mal selber ausrechnen.

Der Geschwisterbonus wird bezahlt, wenn du ein weiteres Kind unter 3 oder zwei weitere unter 6 hast.

Ich hab mir eine Zeitleiste gemacht, da konnte man das ganz gut ablesen.

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Genau das ist auch ein Teil meines "Problems".

Bleibe ich noch weiter in Elternteil hab ich ja kein Einkommen und bekomm für diese Monate dann den Basissatz.

Gehe ich Teilzeitarbeiten bekomme ich den ja dann wieder anteilig.

Das sehe ich richtig so, oder?

Schade, ich dachte es gibt vielleicht noch irgend eine andere "Lösung" um nochmals den selben Betrag wie bei Kind 1 zu bekommen

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Ganz genau! Wobei, mit Basissatz meinst Du die 300 Euro, oder? Also, dass für die einkommenslosen Monate 300 Euro als Einkommen angesetzt werden?
Das ist nicht so. Die einkommenslosen Monate werden in die Bemessung mit 0 einbezogen, denn Du hast ja eben kein Einkommen.

Der Basissatz ist das Elterngeld, was man mindestens bekommt. Auch wenn das eigentlich berechnete Elterngeld unter diesem Wert liegen würde.

Mir ist nichts anderes bekannt, wie man das Elterngeld erhöhen kann, wenn man kein Einkommen im Bemessungszeitraum hat.

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Hi!

Die Bezugsmonate für Elterngeld sind grundsätzlich 12 Monate (ohne diese ganzen Partnermogkichkeiten) Kommt Kind 2 innerhalb der Bezugsmonate werden die 12 Monate Einkommen vor dem ersten Kind für die Berechnung genutzt, da Bezugsmonate ausgeklammert und verschoben werden können.

Da du aber schreibst bis Juni 17 Elterngeld zu bekommen gehe ich davon aus, dass du Monate gesplittet hast. Also dein Auszahlungszeitraum nicht gleich Bezugszeitrsum ist. Reine Auszahlungszeitraum-Monate können für Kind 2 nicht ausgeklammert werden und werden mit 0 Euro für die Berechnung des Elterngeldes berücksichtig. Von daher ist es besser nach Ablauf des Bezugszeitraumes schonmal ein wenig zu arbeiten, da das ja dann Einkommen ist und zur Berechnung berücksichtig werden kann.

Weitere Infos auf www.elterngeld.net

Lieben Gruß

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recht erfolglos gesucht?

http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Service/fragen-und-antworten.html

bzw, ganz genau Deine Frage:

http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Service/fragen-und-antworten.html?frage=227640

und ich geh einfach mal davon aus, das das "Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend" die richtige Antwort schreibt auf der Homepage #schein

Kind 1:
Beginn der Schutzfrist vor der Geburt: Montag, 28. Dezember 2015
Ende der Schutzfrist nach der Geburt: Montag, 4. April 2016

Wenn Du theoretisch nächsten Monat schwanger werden würdest, dann wäre der VET (als Beispiel!!!) der 23.11.17
Dann würde der Mutterschutz am 12.10.17 beginnen,
dann würde das Elterngeld aus September, August, Juli, Juni, Mai, April 17, (März wäre dann ja das 14. LM mit EG+ ... was laut Link ausgeklammert wird) und eben November 15, Oktober, September, August, Juli & Juni 15 berechnet.

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Vielen Dank für deine tolle, ausführliche Antwort :)

Dann bleibt mir nur eins. Nächsten Monat schwanger werden und mich von Juli an Vollzeit melden.

Dann würde ich mit Gescbwisterbonus annähernd das gleiche bekommen wie ich jetzt bekomme.

Tja. Was wohl mein Liebster dazu sagt ;)

Also nochmals Danke, manchmal sieht man vor lauter Bäumen den Wald nicht

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Der Zug ist längst abgefahren, dein Mutterschutz müsste nächsten Monat beginnen, da nur maximal 12/14 Monate Elterngeld ausgeklammert werden!