Hallo ihr lieben.
Folgende Frage.
Ich habe im Januar wieder bei meinem alten AG tz in Elternzeit angefangen. 15 Std in der Woche.
Da es gleich zu Beginn Probleme gab, es wurde der Betriebsrat und Rechtsabteilung zu rate gezogen. Bin ich innerlich schon im Modus Kündigung.
Da wir noch ein zweites Kind möchten, innerhalb der Elternzeit...Diese endet im September 2018.
Werde ich natürlich nicht kündigen sondern dann falls es klappt mit der ss nochmal eine Elternzeit ran hängen.
Nun ist es aber so das ich merkte das es einfach zu stressig ist vier mal die Woche für ein paar std dort hin zu fahren. Mein kleiner ist nicht in der kita u wird von Oma betreut. Das Unternehmen ist nicht bereit mich zwei mal pro Woche den ganzen Tag zu planen.
Nun habe ich die Möglichkeit 11 std in der Verwaltung anzufangen ich könnte die Zeit frei einteilen und auch homeoffice zu machen. Das wäre natürlich super. Mein Gedanke war jetzt beim alten AG auf zehn std zu reduzieren und den anderen Job anzunehmen. Geht das ohne weiteres? Klar Genehmigung vom AG muss ich einholen. Aber muss ich sonst noch etwas beachten?
Sorry das es so lang wurde.
Lg
Zwei teilzeit Jobs möglich?
DAs geht schon, nur das dann einer mit Steuerklasse 6 versteuert wird!
Ich würde sagen, dass das schon möglich ist. Beide Chefs müssen jeweils zustimmen, dass du noch einer anderen Arbeit nachgehst (nicht nur dein jetziger Chef). Und dann brauchst du natürlich eine zweite Lohnsteuerkarte, die dann entsprechend eine schlechte Lohnsteuerklasse hat...
Das steht unter anderem auch hier: http://www.teilzeit.com/magazin/zwei-teilzeitjobs-geht-das/
Ansonsten habe ich gerade selbst einen Artikel geschrieben, was man nebenbei vielleicht so machen könnte, um ein wenig Geld in der Elternzeit zu verdienen... für dich vielleicht nicht ganz so relevant, da du ja bereits ein zweites Angebot hast
*** [vom urbia-Team editiert. Bitte keine Werbung.]
Habe ich vor kurzem erfahren.
Es ist möglich zwei teilzeitjobs auf lohnsteuerklasse I zu haben.
Einzigste Voraussetzung ist, dass man bei auf den einzelnen Stellen, also pro stelle nicht mehr wie 30 Stunden arbeitet.
Ansonsten musst du die VI nehmen.
Genaueres wird dir aber ein Steuerberater sagen können.