Rentenversicherung - Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten

Hallo Zusammen,

ich brüte hier gerade über dem oben genannten Formular und komme bei Punkt 10.2 ins Stocken.

Dort kann man folgendes ankreuzen:

-Die Erziehung erfolgte ohne Unterbrechung gemeinsam mit dem anderen Elternteil.

oder

-Die Erziehung erfolgte ohne Unterbrechung allein.

oder

-Die Erziehung erfolgte teilweise allein und teilweise gemeinsam mit dem anderen Elternteil.

Ich bin für 3 Jahre in Elternzeit, mein Mann hatte 2 Monate. Die Erziehungszeit soll mir angerechnet werden. Da mein Mann auch Elternzeit hatte, gilt das dann als gemeinsame Erziehung und er muss in einem anderen Teil des Formulars noch bestätigen, dass er auf die Erziehungszeiten verzichtet?

Oder darf ich ankreuzen, dass ich das Kind allein erzogen habe?

Ich habe schon versucht, die Hotline der Rentenversicherung zu bemühen, aber ich komme nicht durch und die Warteschleifenmusik macht mich wahnsinnig!

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Die Elternzeit ist da nicht relevant.

Punkt 1 ist für die "normale" Konstellation, Vater, Mutter, Kind in einem Haushalt
Punkt 2 für die Alleinerziehenden
Punkt 3 für erst mit Papa, dann alleine (weil Trennung, Tod oder ähnliches)

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Hey,

die Antwort, was Du ankreuzen musst, wurde ja schon gegeben. Aber noch als Zusatzinfo. Wenn Du die komplette Elternzeit bei Dir reinbekommst, dann hat Dein Mann die 2 Monate offen in seinem Bescheid. Muss man dann nur angeben, wie es war. Er bekommt die 2 Monate nicht bei der Rente angerechnet. Sind irgendwie 5€ pro Monat oder ;-).

LG Verena

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Falls du das nicht gerade wegen einer Scheidung machst, solltest du MINDESTENS warten mit dem Abschicken des Formulars, bis der 3. Geburtstag (eigentlich sogar der 10. Geburtstag) deines Kindes vorbei ist.
Das jetzt zu machen ist nicht unbedingt sinnvoll. Stell dir nur mal vor, dir passiert etwas. Dann sind die vielen schönen Punkte weg. Und bei einer eventuellen Scheidung werden die Punkte eh wieder geteilt. Da erhält dein Mann also so oder so die Hälfte davon.

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Meine Tochter wird in 4 Wochen 3. Ich kann ja auch noch etwas warten, bis ich das abschicke.

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Und wenn Du es jetzt abschickst, dann bekommst Du nur die Erziehungszeiten bis zum Tag der Antragstellung angerechnet und darfst den Kram dann hinterher noch einmal abschicken ...

VG

Anja

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Vielen Dank für die Antworten!