Elterngeldberechnung mit Krankengeld

Hallo,

derzeit bin ich nicht schwanger, ich rechne trotzdem gerne für die (hoffentlich eintretende) Zukunft. Deshalb eine Frage:

Ich habe vom 25.12.16 bis 31.01.17 Krankengeld bezogen (nicht schwangerschaftsbedingt).

Würde dann auch der komplette Dezember nicht mit in die Berechnung zählen?

Von Mitte August 16 bis Mitte November 16 habe ich Mutterschaftsgeld bezogen.

Also würde erst wieder der Juli 16 mit einberechnet? Das wäre echt schlimm, aber ist wohl so ?

#danke

1

Es zählt im Dezember und Januar das an Einkommen, was du vom AG ausgezahlt bekommen hast, war das z.B. im Januar gar nichts, dann zählt der Januar mit 0 Euro rein. Krankengeld zählt ja auch mit 0 Euro rein!

Also würde bei einer Schwangerschaft mit Entbindungstermin z.B. Februar dann zählen:

Mutterschutzbeginn Januar 2018, also Januar bis Dezember 2017. Somit hätte also 2016 überhaupt keine Auswirkung mehr drauf und in 2017 ist dann eben der Januar ohne Einkommen (es sei denn, die AU hat was mit eurem Sternenkind zu tun, dann gab es gestern ein Urteil dazu, dass die auch als schwangerschaftsbedingt gilt und auszuklammern ist. Dann würde der eine Monat durch Juli 2016 ersetzt.

2

Danke, also würde (falls ET im Januar) der Dezember 16 schon noch zählen (waren nur ein paar Tage Krankengeld, fast voller Monat Gehalt). Das der Januar komplett mit 0 berechnet wird, ist klar/war klar.

Alle späteren ET's sind dann auch wieder klar.

Die AU ist natürlich auf unsere Tochter zurück zu führen, stand aber so nicht explizit drauf (ich glaube depressive Episode oder in der Art).

Da muss ich mal googlen was da gestern für ein Urteil gab.

3

Wären denn Juni und Juli 2016 schlechter für dich als z.B. der Dezember und der Januar (dann ohne Einkommen), denn wenn ausklammern, dann werden beide Monate ausgeklammert.

http://www.spiegel.de/karriere/elterngeld-richter-staerken-die-rechte-von-muettern-a-1139082.html

weiteren Kommentar laden