Kündigung während der Elternzeit Arbeitnehmer

Hallo. Zu wann kann ich frühstens Kündigen?
Ende der Elternzeit ist der 17.06.2017, somit kann ich die 3Monate nicht einhalten. Kann ich dann jetzt mit einer Frist von 3Monaten kündigen oder muss ich bis zum 17.06 warten und dann mit meiner normale Kündigungsfrist von 2Monaten kündigen?

Wird die Elternzeit eigentlich im vollen Umfang auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet? Bin seit 11.2011 im Betrieb, einschl. 3Jahre Elternzeit.

Danke Euch

Lg

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Und wie ist das mit der "kleinunternehmerregelung" , mein Chef hat weniger als 20Angestellte aber im Arbeitesvertrag stehen nur die gesetztlichen Kündigungsfristen.

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Aber gesetzliche Kündigungsfrist ist doch gar nicht zwei Monate, die beträgt doch nur 4 Wochen für den AN.

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Ja, Elternzeit zählt mit zur Betriebszugehörigkeit.

Und nein, du musst nicht warten, sondern kannst jetzt mit der normalen Kündigungsfrist zum Termin der Frist kündigen, nur eben meist dann nicht zum genauen Tag des Elternzeitendes.

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Also könnte ich jetzt mit einer Frist von 4Wochen zum ende diesen Monats kündigen?
Also quasi zum 31.Mai bzw zum Ende der Elternzeit 17.06? Oder dann erst zum 31.07?
Und waa passiert mit dem Resturlaub bei Eigenkündigung?

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Du kannst zum 31.5., zum 15.6. zum 30.6., 15.7. usw. kündigen, aber eben genau nicht zum 17.6.!

Resturlaub muss überall ausgezahlt werden, wenn du nicht mehr arbeiten kommst. (übrigens auch der aus der Elternzeit, wenn keine Kürzung mitgeteilt wurde bis zur Kündigung).

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