Unterhalt gegenüber Großeltern

Hallo,

wenn das leibliche Kind bereits verstorben ist, sind dann die leiblichen Enkel zum Unterhalt für die Großeltern verpflichtet?

Eigentlich ja nur die Ehegatten, Kinder bzw. indirekt die Schwiegerkinder.

Aber wenn eben Ehegatte plus ein Sohn bereits verstorben sind? Ein Sohn lebt noch.
Und muss die Ehefrau des Verstorbenen, also die Schwiegertochter, aufkommen?

Ich hoffe, es war einigermaßen verständlich.

Grüße
Tine

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Die Schwiegertochter ist sicher nicht unterhaltspflichtig und die Enkel erst nach dem Sohn und vor allem sind wenn die Freibeträge so hoch, dass da selten was bei rauskommt.

Wobei eben nur die Großeltern selber berechtigt sind, Unterhalt einzuklagen, Jobcenter o.ä. haben keinen Anspruch darauf. https://dejure.org/gesetze/SGB_XII/94.html

Also ja, den Großeltern gegenüber direkt ist man unterhaltspflichtig, aber eben nur denen und keiner Institution, die sich einen Teil von Kosten wiederholen will.

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Nein, Schwiegerkinder sind den Schwiegereltern gegenüber nicht unterhaltspflichtig!

Meistens läuft das so, dass die Großeltern im Altenheim sind, wo hohe Kosten anfallen, die durch deren Rente nicht gedeckt sind. Die Mehrbeträge übernimmt zunächst das Sozialamt, das dann wiederum versucht, diese bei den leiblichen Kindern einzutreiben. Da gibt es gute Einkommensfreibeträge, aber zunächst mus man - wenn das Sozialamt Auskünfte verlangt, seine Einkommenssituation darlegen.

Dabei ist es so, dass das Einkommen der Schwiegertochter indirekt mit in die Einkommenssituation des Sohnes einfließt.

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Enkel können tatsächlich in die Pflicht genommen werden,aber eben nur die direkte,leibliche Linie. Es kann sogar passieren,dass soziale Schulden der Großeltern bei den Enkel eingetrieben werden können,da bleibt dann nur das "Erbe" auszuschlagen....aber diese / meine spezielle Sache war mit dem Fall der DDR verbunden,ist also nichts mehr was man auf heute beziehen kann. Fakt bleibt aber die Unterhaltspflicht der Enkel gegenüber GE wenn die Zwischengeneration schon verstorben ist,also Eltern der Enkel.

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Soziale Schulden der Großeltern können eben inzwischen nicht mehr bei den Enkel eingetrieben werden, siehe oben.

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Hallo

Gilt nicht für Pflegeheim.

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