BV / Arbeiten im Frauenhaus / kein Rötelschutz

Hallo vielleicht war schon mal jemand in der gleichen Situation.

Meine Freundin arbeitet in einem Frauenhaus hat somit auch Kontakt zu den dort lebenden Frauen und Kindern. Sie ist nun schwanger und hat keinen ausreichenden Rötelschutz (wurde vor einem Jahr aber nachgeimpft jedoch besteht wieder keiner). Als Erzieherin bekommt man ein BV wenn kein ausreichender Impfschutz vorhanden ist. Meine Freundin sagt sie müsse trotzdem weiter arbeiten sagt ihr Arbeitgeber.

Ihr nächster Termin beim Frauenarzt ist in 3 Wochen erst. Da das Frauenhaus nicht groß ist hat sie jeden Tag auch Kontakt zu den dort lebenden Kinder die zwischen 0-12 Jahre alt sind. Die natürlich auch Krankheiten übertragen können.

Jetzt meine Frage ist das nicht gefährlich für sie und ihr ungeborenes Kind. Und müsste Sie nicht ein BV bekomnen?

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Huhu,
der Arbeitgeber muss erstmal eine Gefährdungsbeurteilung machen, dazu ist er verpflichtet, da wird geguckt ob der Arbeitsplatz den Mutterschutzrichtlinien entspricht, ist das nicht der Fall muss er ihr eine andere Arbeit zuweisen z.B. Bürotätigkeit oder die Arbeitsbedingungen ändern.
Tut er nicht der gleichen würde ich zum Betriebsrat gehen, hilft das nichts dann wendet euch an die Behörde, welche in eurem Bundesland für die Einhaltung der Mutterschutzrichtlinien zuständig ist. Das kann die Gewerbeaufsicht sein oder das Bundesamt für Verbraucherschutz, da einfach mal googeln. Dort könnt ihr euch erkundingen, die helfen euch auch weiter und der Arbeitgeber selber kann sich auch dort hin wenden und Richtlinien erfragen, falls etwas unklar ist.

LG Lilie 37 SSW

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Ergänzung: Kommt in der Beurteilung heraus, dass die Schwangere gefährdet ist und er die Arbeitsbedingungen nicht ändern/ keine andere Aufgabe zuweisen kann, dann muss er die Schwangere ins BV schicken.

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- Nicht der Frauenarzt, sondern der Arbeitgeber mit Betriebsarzt sind hier zuständig
- Bei Röteln reicht es aus, wenn eine doppelte Impfung vorhanden ist, Titer werden nicht bestimmt.
- Es sind noch andere Infektionskrankheiten als nur Röteln relevant. Daher muss die Freundin zum Betriebsarzt vorstellig werden.
- Wenn sie herausstellt, dass der Arbeitsplatz Gefährdungen aufweisen sollte, - das wäre bei engem körperlichen Kontakt zu den Kindern - dann wird sie auf einen anderen Arbeitsplatz umgesetzt werden.

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Hallo,

in meinem Arbeitsbereich (stationäre Jugendhilfe, Kontakt zu Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren) darf man mit unzureichendem Rötelnschutz bis zur 20. SSW nicht arbeiten. Unser Betriebsarzt hat mir auch erklärt, dass es einige Fälle gibt, die trotz Impfe keinen ausreichenden Schutz haben. Deshalb kontrolliert der BA ja nicht nur den Impfpass, sondern es gibt eine serologische Untersuchung, bei der die Titer bestimmt werden.

Speziell zu Röteln einmal etwas aus der Broschüre
"Mutterschutz bei beruflichem Umgang mit Kindern" vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein Westfalen:

"Röteln (Rubella, Rubeola)

Die Übertragung des Röteln-Virus erfolgt durch Tröpf?cheninfektion. Das Virus kann über den Mutterkuchen

auf das Kind übertragen werden. Je früher die Infektion
in der Schwangerschaft stattfindet, desto schwerer

und häufiger sind die kindlichen Schäden. Eine Erst?infektion in den ersten 4 Schwangerschaftsmonaten

kann zur Fehlgeburt, späteren Frühgeburt bzw. zu

einem Rötelnsyndrom mit Defekten an Herz, Augen

und Ohren führen.

Daher besteht für die nicht immune Schwangere bei

beruflichem Umgang mit Kindern und Jugendlichen

bis zum 18. Lebensjahr ein gesetzliches generelles

Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber bis zur

20. Schwangerschaftswoche (SSW). Nach Ablauf der

20. SSW besteht auch bei nicht immunen Schwange?ren kein erhöhtes Risiko für Missbildungen, Entwick?lungsverzögerungen oder Spätschäden für das Kind.

Diese treten nicht häufiger auf als bei nicht vorgeburt?lich infizierten Kindern. Da die Infektionsgefahr für

die Schwangere und das Ungeborene aber weiterhin

gegeben ist, hat beim Auftreten der Erkrankung in

der Einrichtung eine Freistellung zu erfolgen. Drei

Wochen nach dem letzten aufgetretenen Erkrankungs?fall kann die Schwangere ihre Beschäftigung wieder

aufnehmen."

Also müsste sie meine Erachtens ein Beschäftigungsverbot bis zur 20. SSW bekommen. Aber evtl ist das ja auch von Bundesland zu Bundesland verschieden?

Die Broschüre gibt es im Internet übrigens als PDF inklusive Gefährdungsbeurteilungsbogen.

https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.brd.nrw.de/schule/personalangelegenheiten/pdf/Brosch__re_Mutterschutz_MAIS_6_2013.pdf&ved=0ahUKEwjPv4fx5unTAhWJI8AKHUEqCjYQFggcMAA&usg=AFQjCNFGMH3qHfm4tiiRfvXdmVqA6aBqoQ&sig2=5W9vMBRkjF2aiGW0ZJ7JOw

LG <3

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Ich arbeite auch mit Kindern und habe ein BV bekommen weil ich keinen Titer gegen Zytomegalie habe. Das ist noch viel wichtiger als Rötelnschutz im Bereich von kleineren Kindern.

Sie muss sich selbst drum kümmern. Mir hat es der Betriebsarzt ausgestellt, Immunitäten über Mumps, Ringelroeteln etc. habe ich zunächst selbst prüfen lassen und aus eigener Tasche bezahlt beim FA. Später vom Betrieb zurück bekommen. Der FA selbst hat mit berufsspezifischen BVs erstmal nichts am Hut.

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Hallo :)

Also an eurer Stelle würde ich beim Arzt anrufen und das abklären lassen.

Der Frauenarzt kann auch ein BV auf Zeit oder mit Einschränkungen ausstellen. Sobald dein Arzt ein BV ausgestellt hat, kein der Arbeitgeber nichts dagegen machen.

Ich bin auch nicht gegen Röteln immun und obwohl ich beruflich nichts mit Kindern mache soll ich mich von Kleinkindern fernhalten, daher kann ich mir gut vorstellen das sie ein BV bekommt! Ich würde nicht den Umweg über den Arbeitgeber gehen sondern direkt zum Arzt. Aber das ist nur meine Meinung. Letztendlich muss das jeder selber wissen :)

Ich wünsche euch auf jeden Fall alles gute