Neuer Job während der Elternzeit

Hallo Zusammen,

ich hab mal eine -bislang theoretische- Frage:

ich nehme 2 Jahre Elternzeit (davon das erste Jahr mit Elterngeld). Im 2. Jahr möchte ich gerne bis zu 30 Std./Woche arbeiten, aber nicht bei meinem jetzigen Arbeitgeber. Sollte mir der neue Job gefallen, ich die Probezeit überstehen usw. würde ich dann meinen alten Job kündigen und im neuen Job weiterarbeiten. Sollte mir der neue Job nicht gefallen, würde ich diesen kündigen und nach den 2 Jahren Elternzeit wieder zu meinem alten Job zurückkehren.

Geht das alles so, wie ich es mir vorstelle? Oder gibt es in der praktischen Umsetzung des Ganzen etwas, was ich beachten muss?

Vielen Dank für die Hilfe!!

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Du musst deinen AG um Erlaubnis bitten während der Elternzeit woanders tätig sein zu dürfen.

Wenn dann alles ok ist - einfach beim alten kündigen und gut ist.

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Hmm... ok, ist es tatsächlich "Pflicht" beim aktuellen AG um Erlaubnis zu fragen, ja?

Jetzt hab ich hierzu noch eine Frage:
Vor meiner SS habe ich zusätzlich zum Hauptjob noch einen Minijob gehabt. Mein AG wusste vom Minijob und hat den auch genehmigt. Wenn ich nun im 2. Elternzeitjahr in diesem Minijob weiterarbeite und ggf. dort die Stunden aufstocke auf bis zu 30 - muss dies dann der "Haupt-Arbeitgeber" auch nochmal genehmigen? Dies braucht doch dann nicht mehr, oder?

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>> Wenn ich nun im 2. Elternzeitjahr in diesem Minijob weiterarbeite und ggf. dort die Stunden aufstocke auf bis zu 30 - muss dies dann der "Haupt-Arbeitgeber" auch nochmal genehmigen? Dies braucht doch dann nicht mehr, oder? <<

Ich befürchte doch. Die Genehmigung bezieht sich nur auf den Nebenjob als Minijob. Wenn der HauptAG Dich selber gut für 30 Std/Woche gebrauchen kann, hat er in erster Linie Anspruch auf Deine Arbeitszeit.

Grüsse
BiDi

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Clevere Idee, aber das wird nicht funktionieren. Du willst Dir quasi den alten Arbeitsvertrag warm halten und so ohne Risiko den neuen Arbeitsplatz testen. Ich bin zwar nicht vom Fach, aber es würde mich wundern, wenn das geht.

Wenn er bisher einen Minijob genehmigt hat und Du willst dort deutlich aufstocken, dann wirst Du das erneut genehmigen lassen müssen. Schau am besten mal in die bisherige Genehmigung und die dortige Formulierung.

Alles gute!

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"Clevere Idee, aber das wird nicht funktionieren. Du willst Dir quasi den alten Arbeitsvertrag warm halten und so ohne Risiko den neuen Arbeitsplatz testen. Ich bin zwar nicht vom Fach, aber es würde mich wundern, wenn das geht."
DAs geht problemlos und hier hat sie ja schon getestet ;)

"Wenn er bisher einen Minijob genehmigt hat und Du willst dort deutlich aufstocken, dann wirst Du das erneut genehmigen lassen müssen. Schau am besten mal in die bisherige Genehmigung und die dortige Formulierung."
Genau das ist der Punkt, aber wenn der AG dies genehmigt, kann sie es so machen!

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Hey Susannea, Du wirkst so, als hättest Du Ahnung davon ;-)

Versteh ich das also alles so richtig:

Meine ursprüngliche Überlegung (während der Elternzeit einen neuen Job anfangen und austesten...und erst danach dann den einen oder anderen Job kündigen) würde also tatsächlich gehen, Voraussetzung ist nur, dass der jetzige AG den neuen Job genehmigt.

Wenn es sich beim neuen Job um denselben Minijob, der bereits genehmigt ist, handelt, dann bedarf es keiner Genehmigung mehr.

Wenn ich den Minijob aber aufstocke, dann müsste er genehmigt werden.

Und wie ist es, wenn es sich bei dem neuen Job um eine ganz andere Sparte handelt und dort viel flexiblere Arbeitszeiten und Homeoffice angeboten wird - und dann mein jetztiger AG sagt "Nein, das genehmige ich nicht. Dann möchte ich, dass Du die Stunden bei mir arbeitest". Im jetzigen Job kann ich aber zu den klassischen Arbeitszeiten zwischen 8 - 17 Uhr arbeiten, was nicht gehen würde. Der andere Job bietet viel flexiblere Arbeitszeiten/Homeoffice und nur deshalb würde ich den Job machen können. Was ist dann? Kann der AG die Genehmigung dann immer noch verweigern?

Und nochmal eine ganz andere Frage... kann sein, dass ihr jetzt alle mit dem Zeigefinger auf mich zeigt - aber, woher will der alte AG denn erfahren, dass ich einen neuen Job habe? Was,wenn ich einfach keine Genehmigung einhole? Was kann denn dann passieren? Wie könnte es denn rauskommen?

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Hallo,

wenn du in der Elternzeit TZ woanders arbeiten möchtest dann darf der AG es nur verbieten wenn es die direkte Konkurrenz ist.

Wenn du z.B. normal bei einem IT Unternehmen arbeitest und möchtest nun TZ bei einem Bäcker arbeiten darf er das nicht verbieten. Ist nämlich grade bei einer Kollegin von mir so.

Mitteilen solltest du es dem AG aber schon damit es keinen Ärger gibt.

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" Mitteilen solltest du es dem AG aber schon damit es keinen Ärger gibt. "
DAs reicht nicht aus!

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Danke für Deine Mitteilung, aber nach all den Kommentaren (und entsprechende Suche im Internet) hier bin ich mir nicht mehr sicher, ob wirklich eine "Info" an den AG ausreicht.

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