Rückwirkende Gehaltserhöhung und Elterngeld

Guten Morgen,

weiß jemand, inwiefern sich rückwirkende Gehaltserhöhungen auf das Elterngeld auswirken?

Beispiel: Mutterschutz ab Juni, Geburt im August.
Nun erfolgt eine rückwirkende Gehaltserhöhung ab 01.01.2017

Wenn diese nun im Mai das erste Mal ausgezahlt würde (plus Nachzahlung für die Monate zuvor) und dieser Monat ja noch für die Berechnung des Elterngeldes zählt, wird dann das höhere Gehalt ab 01.01. berücksichtigt? Oder erst ab Mai?

Und was wäre, wenn diese Erhöhung erst im Juni das erste Mal ausgezahlt würde inkl. der Nachzahlung? Da dieser Monat ja eigentlich für die Berechnung des EG nicht mehr zugrunde gelegt wird?

Danke und Vg Isa

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Wenn sie eindeutig den früheren Monaten zuzuordnen sind, z.B. mit einer Nachberechnung, dann sind sie für die Monate mit einzubeziehen, egal wann das Geld kommt!

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Auch wenn sie noch spätdr kommen würde, beispielsweise nach der Geburt? Kann man dann eine Neuberechnung des Elterngeldes anfordern?

Vg Isa

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Ja, auch dann. Stell dir mal vor, es gibt einen Streit vor Gericht und der AG muss danach rückwirkend mehr zahlen (oder überhaupt), dann muss das ja auch berücksichtigt werden.

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Hallo,

Bei uns gab es im Januar eine tarif Erhöhung, die nun jetzt im Mai nachgezahlt werden soll (hoffentlich).
Meine Tochter ist im April geboren.

Die Sachbearbeiterin sagte ich solle einfach den lohnschein mit der Korrektur nachreichen und neuberechnung beantragen, keinen Widerspruch einlegen.

Lg costa

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Danke für die Info.

Ich hoffe, es klärt sich noch vorher, aber man weiß ja nie...

Vg Isa