Ich raff es nicht... Elternzeitantrag falsch???! HILFE

Huhuuu,

Ich wurde gerade von meinem Ag angerufen ,der mich darauf hingewiesen hat,dass ich den falschen Zeitraum angegeben habe #kratz ich habe quasi als beginnendes Datum der Elternzeit den Tag nach Ende vom Muschu genommen, das heißt ab 23.07. ! Geboren ist die kleine am 25.5. ... nu sagte er mir,dass sei falsch,ich müsste Elternzeit ab 25.05. beantragen #schock häääääää ???! Ja wie denn nun ? Hab ich mich jetzt total blamiert oder wie ? Denn er meinte noch, dass hätte er noch nie erlebt,dass dort nen falscher Zeitraum beantragt wurde #klatsch suuuuuper!

Ich blicks gerade nicht!

Lg

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Hallo =)
Da hast du dich leider wirklich vertan,die 8 wochen danach sind offiziell zwar Mutterschutz aber ab da zählt auch die elternzeit obwohl es erst nach den 8 Wochen Elterngeld gibt.
Lg

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Nein, die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz. Die TE hat alles richtig gemacht.

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So dachte ich nämlich auch und so liest man es ja auch überall #kratz

Was mach ich denn jetzt ? Mir widerstrebt es mich so durch die Blume als Trottel hinstellen zu lassen #aerger Klugscheißen würde ich aber auch nur ungern..

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Ab Entbindung ist man erst mal 8 Wochen im Mutterschutz. Danach in elternzeit, für ein, zwei oder drei Jahre. Also für mich klingt das richtig wie du es beantragt hast?!

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Klingt richtig, ist aber falsch =)
Hab mich damals extra bei der elterngeld stelle beraten lassen,elternzeit fängt mit dem 1.LM an,man mUSS es so eintragen aber die elternzeit beginnt dann nach dem Mutterschutz.ist irgendwie total bescheuert kp warum die son Drama draus machen..
Lg

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Daran sieht man, dass die Elterngeldstelle hier der falsche Ansprechpartner ist.

Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz, deshalb hast du Jahr bis nach der Geburt Zeit mit anmelden:-)

Kannst du auch alles nachlesen im BEEG.

Du sprichst von Elterngeld.

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Nein, dein AG hat sich blamiert;-)

Die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz, deshalb hast du ja Zeit bis nach der Geburt um sie anzumelden! Frist ist ja 7 Wochen bevor sie beginnt. Der Mutterschutz wird nur von der Länge mit reingerechnet, das heißt bei ganzen Jahren ist immer der Geburtstag des Kindes dein erster Arbeitstag.

Das steht auch so im Gesetz: BEEG, einfach Abschnitt zum Beginn Elternzeit raussuchen und dem AG vorlegen:-)

Hast alles richtig gemacht!

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hallo, der ag hat sich nicht blamiert, wenn sie ein jahr zu hause bleiben möchte endet die elternzeit genau am ersten geburtstag, der tag wäre der erste arbeitstag!!!!
lg

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Was anderes habe ich auch nicht geschrieben und doch, der AG hat sich blamiert, de lt. Gesetz die Elternzeit nach dem Mutterschutz beginnt und genau das hat er in Frage gestellt!

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Ich kenne es so, dass die Elternzeit mit dem Tag der Geburt beginnt. Dein Chef hat leider recht. Die acht Wochen Mutterschutz werden auf die Elternzeit angerechnet. Also ab Geburt Elterzeit bis zu 3 Jahre. Je nachdem, wie viel Monate du beantragt hast.

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Bitte lies dir das BEEG durch, das ist das Gesetz dazu und die TE ist vollkommen im Recht:-)

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huhu, genau so ist es auch, lg

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Hallo,

Warum hast du denn überhaupt ein Beginndatum angegeben? Da der Mutterschutz logischerweise fliesend in die Elternzeit übergeht, habe ich nur Zeitraum und Enddatum angegeben...
Aber du bist im Recht, aber das hilft dir in der Situation nun leider nicht viel.

Grüße emryn

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Hast dich nicht blamiert
Ich habe genau den selben Fehler gemacht .

Wenn man sie Elternteil direkt im Anschluss des Mutterschutzes nimmt werden diese Wochen mit in die Elternzeit angerechnet , Elternzeit beginnt ab dem Tag der Geburt aber man ist noch im Mutterschutz , so wie vor der Geburt und man kann nicht gekündigt werden etc. und man bekommt ja auch im Mutterschutz noch den arbeitergeberzuschuss ... wenn der Mutterschutz zu Ende ist gibt es nur noch das Elterngeld ! Aber sie Zeit gilt direkt ab Geburt , leider ... ich fands auch etwas doof alles vor allem weil mein Kind auch 2 Wochen früher kam ... hatte zeitlich alles bissl anders "verplant" ... aber so ist es nunmal . :/

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Da hast du einiges nicht verstanden, sie beginnt nach dem Mutterschutz, aber die Länge zählt ab der Geburt. Wäre aber mit Urlaub dazwischen auch so und trotzdem ist man im Urlaub und nicht in Elternzeit.

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huhu, also, wenn du ein jahr zu hause bleiben möchtest endet deine elternzeit genau am ersten geburtstag deines kindes. dein erster arbeitstag wäre der erste geburtstag!
lg

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Mir ging es ganz genauso :D wie es nun vom Gesetz her richtig ist ist mir auch Latte. Hauptsache die wissen, wann ich wieder da bin und gut ist.

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Elternzeit ist ab Geburt zu beantragen, unter Berücksichtigung der Mutterschutzzeit beginnt die EZ aber am ersten Tag nach Mutterschutzende. Das heißt, wenn du zB 1 Jahr Elternzeit nimmst, ist dein erster Arbeitstag der erste Geburtstag deines Kindes, obwohl du in den ersten (in der Regel) 8 Wochen nach der Geburt noch in Mutterschutz bist. Das heißt auch, wenn du dir zum Beispiel mit deinem Mann die Elternzeit teilst, musst du zwangsweise trotzdem die ersten beiden Monate nach der Geburt min Elternzeit nehmen, ist ne rechtliche Geschichte. Das gilt immer dann, wenn man Abspruch auf Mutterschutz hat.

Schlussendlich spart sich damit der Staat 2 zu vergütende Elternzeitmonate.

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Sorry, aber du schreibst Unsinn.

Du schreibst ständig zum Thema Elterngeld.

Jedes Elternteil hat Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit. Da ist nichts mit teilen.

Elternzeit wird auch nicht beantragt und schon gar nicht ab Geburt. Und sie muss auch nicht während des Mutterschutzes Elternzeit nehmen. Sie darf ja eh nicht arbeiten in den 8 Wochen nach der Geburt.

ElternZEIT und ElternGELD sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Leute, informiert ihr euch auch mal bevor ihr solche Fehlinformationen weitergebt??!!

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Ja natürlich sind es zwei paar Schuhe, aber auch wenn ich die Elternzeit nach Mutterschutz beginne, muss ich sie ab Geburt beantragen und schlussendlich sind es doch auch nicht so ganz zwei paar Schuhe, da ich nur Elterngeld innerhalb meiner Elternzeit bekommen kann, natürlich nur für 12 Monate, auch wenn ich Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit habe. Wenn ich also gezwungenermaßen die ersten beiden Monate nach Geburt voll Elterngeld veranschlagen muss, heißt das umgekehrt, dass ich für diese beiden Monate auch Elternzeit beantragen muss. Deshalb nochmal, Elternzeit beantragt man ab Geburt unter Berücksichtigung der Mutterschutzfrist mit Beginn mit Ablauf des Mutterschutz.

So unsinnig finde ich meine Antwort also nicht und kann auch gut Elternzeit und Elterngeld unterscheiden.

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