10

Wobei dazu gibt es wohl wirklich verschiedene Urteile.

"Fällt ein be­reits ge­währ­ter Ur­laub in die Zeit ei­nes mut­ter­schutz­recht­li­chen Be­schäf­ti­gungs­ver­bots ge­mäß § 4 MuSchG, bleibt der Ur­laubs­an­spruch er­hal­ten: Bun­des­ar­beits­ge­richt, Ur­teil vom 09.08.2016, 9 AZR 575/15"

Versuch also einfach erstmal darauf zu bestehen den Urlaub mitnehmen zu dürfen.
Allerdings wirst du keinen gesicherten Anspruch haben den Urlaub vorzuverlegen, wegen der AG dagegen ist.

11

Da dein Urlaub schon genehmigt wurde, wirst du den zu der Zeit nehmen, wo er genehmigt war. Für die Urlaubszeit wird das BV dann unterbrochen.

13

Ok zu früh gefreut , jetzt bin ich durcheinander.

Würde ja bedeuten, wenn ich in der Zeit in der ich Urlaub hätte krank werde und zum Arzt gehen und krank geschrieben werde, den Zeitraum erstattet bekomme. Im BV macht es aber keinen Unterschied .

Und die Gesetze unterscheiden sich ja sehr. Aber für mich gilt doch das MuSchuG.

Alles sehr verwirrend

16

Huhu, du kannst deinen Urlaub vorher nehmen oder auch nach deiner Elternzeit. LG

17

Hallo.

Ich hatte in meiner letzten ss auch ein bv ab der ca. 20.ssw (weiß har nicht mehr genau) und hätte auch noch urlaub gehabt. Mein vertrag lief aber in der elternzeit aus. Somit ist mein urlaub verfallen. War mir aber auch egal. Ich wär mir blöd vorgekommen, nach einem bv auch noch auf ausbezahlung des urlaubs zu bestehen. :D

34

Also ich wäre mir (selbst) blöd vorgekommen, wenn ich nicht auf die Auszahlung meines Urlaubes bestanden hätte... wieso verzichtet man auf Geld was einem zu steht ?

35

Weil ich es eh schon mehr als doof fand alle wegen dem bv im stich zu lassen. Ich!! Das ist ja bei jedem anders

weiteren Kommentar laden