Elternzeit verlängern oder auf BV hoffen?Zweites Kind geplant!

Ich hoffe ,ich darf hier Posten ,da ich noch nicht schwanger bin .
Im Mai geht meine Elternzeit (2 Jahre ) zu Ende .wir basteln grade am 2ten Kind .
Ich weiss nicht was ich machen soll .Mein Chef wollte mir damals bei Verkündung der SS einen Aufhebungsvertrag andrehen (bin unbefristet fest angestellt und seit mehreren Jahren im Betrieb) ,das heisst also ich kann davon ausgehen wenn ich im Mai zurück muss ,er sich nicht auf Teilzeit einlassen wird und mich so versuchen wird rauszuekeln,da ich weder Vollzeit arbeiten will (noch kann ,da kein Kitaplatz).arbeite mit giftstoffen und komme eigentlich direkt ins bv ,aber wer weiss .Wenn ich schwanger werden würde ,kann ich dann trotzdem jederzeit noch die Elternzeit bis zum mutterschutz des zweiten verlängern ?ich wollte ihm eine neue schwangerschaft diesmal erst mitteilen ,wenn ich über den dritten Monat bin.kann ich dann trotzdem noch die Elternzeit verlängern oder sollte ich das besser jetzt schon tun ?ich weiss dass ich es bis zu 7 Wochen vor Rückkehr anmelden muss ,wenn ich verlaenger.

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Falls ich bis dato nicht schwanger bin würde ich halt versuchen mit ihm über Teilzeit zu reden .aber ich möchte nicht jetzt mit ihm darüber reden ,um ihm dann eine Schwangerschaft zu präsentieren .zumal ich natürlich gern den mutterschutz zu vollzeitkonditionen bekommen möchte .hoffe ich werde jetzt nicht angegriffen,aber ich denke es ist mein gutes Recht .arbeite seit Jahren Vollzeit und letztendlich denkt jeder an sich .wenn ich bei ihm "Teilzeit" anmelde ,bekomme ich ja auch nur Teilzeit mutterschutz

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Wenn das Elterngeld bei Nr 2 keine wichtige Rolle spielt verlänger die elternzeit von nr 1 doch einfach dann hast du 1 Jahr um schwanger zu werden.

Ob du im BV dann dein volles Gehalt bekommst bezweifle ich. Kenne mich da aber nicht aus.

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Doch das BV Gehalt würde ich wieded bekommen .aber um "das" Geld geht es aber auch nicht .Ich möchte halt nur gerne den vollen Mutterschutz mitnehmen .

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#winke

ich würde auch, wie schon vorgeschlagen, die Elternzeit jetzt verlängern. Was spricht denn dagegen?

Für mich wäre auch die Frage, ob es eine Elternzeitvertretung für dich momentan gibt.
Ich war selber mal Elternzeitvertretung und weiß, wie sch*** das ist, wenn man die ganze Zeit wartet, dass sich die Mutter mal erklärt, wie es denn nun weiter geht. Und man wartet bis kurz vor knapp, ob man denn nun noch einen weiteren Vetrag bekommt.

Oder auch der AG möchte ja wissen, wie er weiter planen kann, welche Arbeitskräfte ihm zur Verfügung stehen usw.

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Hallo,
ich habe/hatte genau das selbe "Problem". Was die Planbarkeit einer Schwangerschaft und die Folgen einer möglichen FG betrifft hast du ja inzwischen schon genug zu hören bekommen. Was dir allerdings nocj keiner gesagt hat ist, dass du die Verlängerung deiner Elternzeit 13 Wochen im Vorraus bei deinem AG anmelden musst. Das hat sich schon vor einer ganzen Weile geändert. Weiß nicht genau wann, aber es könnte schon ein Jahr lang her sein. Wir haben, da ich das Risiko mit plötzlich ohne Betreuung für die Kleine 100% arbeiten zu müssen nicht eingehen wollte, recht frühzeitig angefangen mit Üben. Es hat sofort geklappt und mein Mutterschutz fängt 2 Tage vor Ende der Elternzeit an... etwas später ware finanziell gesehen natürlich besser gewesen, da ich auch ein BV bekommen hätte, aber so sind wir auf der sicheren Seite. Bald sind auch die ersten 12 Wochen geschafft wobei das ja auch noch keine Garantie ist. Bei der Arbeit weiß aber bisher noch keiner davon.
Ich hoffe für dich, dass es so klappt wie du es gerne hättest und dass ich dir ein wenig weiterhelfen konnte.

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Eine Verlängerung der Elternzeit kannst du bis 7 Wochen vor dem Beginn der neuen Elternzeit machen, auch TZ in EZ reicht dann die Frist. Nur, wenn du TZ arbeiten willst ohne EZ musst du dies 3 Monate vorher beantragen.

Also etwas Zeit hast du noch, dann würde ich TZ beantragen (wenn du aus für mich unerklärlichen Gründen nicht TZ in EZ arbeiten willst) und bei Ablehnung eben spätestens 7 Wochen vor Ende die EZ anmelden.

Bis dahin hast du ja auch noch einiges an Zeit, um schwanger zu werden!

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Hallo!

Wenn Du in Elternzeit bist, bekommst Du kein BV, also auch kein Geld.

Bis zum dritten Monat nichts sagen, wenn man mit Giftstoffen arbeitet, geht aber auch nicht, weil du damit ja dein Kind gefährden würdest.

Wenn Du nicht arbeiten willst und das Geld nicht brauchst, kannst Du die Elternzeit verlängern. Wenn das Geld aber nötig ist und du mehr als das Minimum an Elterngeld bekommen willst, dann kümmer dich besser um eine Betreuung für dein Kind.

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"Wenn Du in Elternzeit bist, bekommst Du kein BV, also auch kein Geld. "
Das ist ja so allgemein nicht richtig, wenn sie eh nur TZ arbeiten will, kann sie dies ja auch in EZ tun und würde dann ein BV erhalten.

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Echt klasse,

BV, EZ, Mutterschutz, Teilzeit, etc.,etc........

Es kommt mir hier oft so vor, als ob es nicht um die Kinder geht, sondern wie man möglichst auf den Tag genau einen Wurm nach dem Anderen in die Welt setzt, um möglichst viel an Kohle und Zeit rauszuschlagen.
Versetzt Euch doch mal in die Lage eines kleinen Unternehmers.....#schwitz

Aber diese "was steht mir zu" Mentalität scheint wohl weit verbreitet zu sein.

Armes Deutschland

Sunny

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Ich verstehe irgendwie das Problem nicht so ganz. Stehe vielleicht auf dem Schlauch. Wieso verlängerst du nicht die EZ und arbeitest (wenn du bis Mai noch nicht schwanger sein solltest) ab Mai einfach Teilzeit in Elternzeit? Da muss der Chef nicht zustimmen. Es ist dein Recht, zwischen 15 und 30 Stunden TZ in EZ zu arbeiten. Das ist nicht Verhandlungssache wie bei einer normalen TZ. Und wenn du dann schwanger wirst bekommst du trotzdem das volle Mutterschaftsgeld. Solange der neue MuSchu innerhalb deiner EZ beginnt (auch wenn du TZ in EZ arbeitest) bekommst du volles Mutterschaftsgeld (incl. vollem AG-Zuschuss) auf Grundlage deines ruhenden Vollzeit Vertrages. Du hast nämlich bei erneuter Schwangerschaft das Recht, die EZ zu Beginn des neuen MuSchu zu beenden.
Aber Achtung, bei einem normalen TZ Vertrag bekommst du das Mutterschaftsgeld nur entsprechend des TZ Gehaltes. Man muss aufpassen, TZ und TZ in EZ nicht zu verwechseln, da gibt es einige Unterschiede. Bei TZ in EZ hast du einige Vorteile und besonderen Schutz.
Alles Gute.

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Ich würde bis Februar abwarten ob du schwanger geworden bist und dann kannst du entscheiden,wenn du bis dahin bereits schwanger bist, dann arbeite ein Tag Vollzeit und hole dir dann sofort ein BV. Oder meldest dich den ersten Tag erstmal krank und holst dir dein BV ab. So bekommst du dein Gehalt weiter. Das Geld würde ich an deiner Stelle mit nehmen. Oder die Elternzeit verlängern. So weit ich weiß kannst du deine Elternzeit jederzeit verlängern. Ich habe meine Elternzeit zum Beispiel um fünf Monate nur verlängert. Hatte meinen Arbeitgeber einfach Bescheid gesagt das ich erst im November wieder komme. Ihm blieb nichts anderes übrig als zuzustimmen.
Alles Gute :-)