Kündigung nach FG

Guten Morgen,

Ich hatte am 11.09.17 eine FG. Seit bekannt werden der SS war ich im BV und im Vertrag steht bis 15.02.18 Probezeit. Nun wurde diese ja durch die SS aufgehoben. Ist die Probezeit jetzt wieder präsent oder ist diese durch die SS komplett verfallen? Denn daran orientiert sich ja die Kündigungsfrist.

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Erstmal: das tut mir sehr leid für dich!

Du hast nach der FG einen erweiterten Kündigungsschutz von drei Monaten, soweit ich weiß. Schau mal ins MuSchG : )

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Das ist eine Falschauskunft. Es gibt derzeit keinen Kündigungsschutz bei Fehlgeburt.

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Doch gibt es . Bereits seit dem 30.05. dieses Jahres.

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Probezeit verfällt nicht und selbst wenn, wärst Du fristgerecht kündbar.
Ein Grund findet sich immer.

Es ist schade, dass Arbeitgeber so ticken wie Dein Ex.
Such Dir was neues und viel Glück beim 2. Versuch.

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Eine Fehlgeburt Nach der 12. ssw : Kündigungsschutz von 4 Monaten. § 9 I MuSchG

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Die FG war in der 11. SSW, habe ich vergessen dazu zu schreiben und nicht mein AG will mich kündigen, sondern ich möchte dort kündigen.

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Ja und, fristgerecht wird es gehen, wenn es geplant ist.

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