Allgemeine Frage zu Unterhalt

Hallo zusammen,
bin neu hier im Forum und möchte mich kurz fassen:
Ich habe einen 10-jährigen Sohn für den ich Unterhalt zahle. Mein Sohn wohnt ca. 300 km entfernt von mir. Da er soweit weg wohnt habe ich nur die Möglichkeit ihn 1x im Monat für ein Wochenende zu sehen. Anreise ist momentan per Zug alle Kosten muss ich übernehmen. Steuerlich absetzen kann ich gar nichts.
Vor kurzem habe ich ein 2. Kind bekommen. Wie wird es von der Düsseldorfer Tabelle berechnet? Ich hatte gehört das man beim 2.Kind aus einer neuen Beziehung eine Stufe runter gesetzt wird???
Warum ich das Frage? Ich kann mir langsam die Kosten nicht leisten mit dem Zug + Unterhalt 1. Kind + 2.Kind. Die Kindesmutter (1.Kind) kommt auch nicht auf die Idee die Kosten zumindest für hälftige Fahrt zu begleichen.
Und das wichtigste: Ich will den Kontakt zum ersten Kind nicht verlieren!!!
Könnt Ihr mir erfahrungsmäßig etwas mitteilen?
Vielen Dank schon mal in voraus

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Hallo,

du kannst den Unterhalt durch das Jugendamt neu berechnen lassen. Je nach Verdienst kann es sein das du eine Stufe heruntergesetzt wirst.
Bei den Fahrtkosten kommt es darauf an wer die Entfernung geschaffen hat.

LG MM

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In dem Fall die Kindesmutter

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Dann muss sie sich beteiligen an den Fahrtkosten. In welcher Höhe kann ich nicht sagen, da muss dir das Jugendamt weiterhelfen. Ich glaube es geht da dann auch nach Einkommenshöhe.

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Da du nunmehr (mindestens (!)) einer weiteren Person gegenüber unterhaltspflichtig bist (was ist mit der Mutter deines 2. Kindes ?), solltest du schnellstens den Unterhalt neu berechnen lassen und ihn entsprechend anpassen.

Das Jugendamt macht das kostenlos für dich.

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Das habe ich bereits gemacht. Der vom Jugendamt meinte ich soll meine Gehaltsabrechnung der letzten 12 Monate preisgeben sowie die Geburtsurkunde senden.
Ich wollte eigentlich nur allgemein wissen wie das berechnet wird, aber das interessierte ihn nicht wirklich. Für mich kam es so rüber wie nach dem Motto Hose runterlassen.
Ich hatte zuvor schon die negative Erfahrung mit dem Jugendamt. Wenn es um solche Diskussionen mit Reisekosten teilen oder ähnliches geht, sagt das Jugendamt das müssen die Eltern so regeln und wenn es nicht geht muss das vor Gericht geregelt werden. Angenommen ich würde auch vor Gericht verlieren, muss ich die Prozesskosten übernehmen, worst case ich kann´s mir nicht mehr leisten den Sohnemann zu sehen. In dieser Situation leidet das Kind weil er sein Vater nicht mehr sieht, aber komischerweise interessiert das keinem Jugendamt mehr!!!!

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Hallo

Es zählt das bereinigte Netto( von dem, was du ausbezahlst bekommst kannst du die komplatten Kosten für den Arbeitsweg, also hin und Rückfahrt, private Altersvorsorge) noch abziehen.
Das ist dann das, wonach der Unterhalt für beide Kinder dann berechnet wird.

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