Antrag Elternzeit VATER ab Geburt!

Hallo ihr Lieben,

im Januar kommt unser 2. Kind und dieses Mal kann auch mein Mann EZ nehmen *juhu*. Geplant ist gleich der 1. Monat ab der Geburt und ein 2. Monat gegen Ende des Jahres 2018 zwischen September und Dezember. Das steht derzeit aber noch nicht genau fest.

Da wir ja den genauen Geburtstermin nicht wissen, nehme ich nun den ET für die 7-Wochen -Frist. Gibt es eine bestimmt Formulierung, dass er auch wirklich ab der Geburt in EZ kann, wenn der Kleine vor dem ET zur Welt kommt?
Sein Chef weiß bescheid und es ist alles soweit geklärt aber alle beteiligten wollen dennoch den "offiziellen Weg" gehen, da sein jetziger Chef zum 31.12.2017 in den Ruhestand geht und man ja nie weiß was der Nachfolger für Ansicht hat ;-)!

Zweite Frage:
Beim Elterngeldantrag müssen wir ja gleich 2 Monate für meinen Mann angeben, was uns auch egal ist, das kann man ja auch noch ändern. Aber wie ist es mit dem Antrag beim Arbeitgeber. Muss dieser denn jetzt schon über den 2. Monat informiert werden, kann man das zeitlich flexibel halten und dann eben später das genau Datum festlegen.
Beim Elterngeldantrag muss ja auch eine Bescheinigung über die Beantragung beim AG beigefügt werden.

Soweit komm ich mit dem Papierkram ja echt zu recht aber da bin ich gerade echt etwas ratlos und bei Google habe ich bisher nichts eindeutiges gefunden. Vielleicht hat hier ja jemand diesbezüglich schon Erfahrungen gesammelt.

Achja, die Elterngeldstelle ist telefonisch nur SEHR schwer erreichbar - ständig besetzt oder es geht keiner ran. Persönlich hinfahren ist auch schwer - das sind 80 km pro Strecke.

Liebe Grüße

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Wie auch beim Mutterschutz gilt - solange nichts anderes eintritt, gilt der ET als Bemessungsgrundlage. Hierbei brauchst du auch kein Formular einreichen. Sondern es reicht vollkommen einen Brief an den AG deines Mannes zu richten, den dein Mann unterschreiben muss, wo drin steht.

"Hiermit beantrage ich Elternzeit für den 1. Lebensmonat meins 2. Kindes. Der Geburtstermin wird laut Ärzten mit dem XX.XX.XXXX datiert. Sollte sich die Geburt vor oder nachverlagern würde sich hierbei entsprechend die Elternzeit verschieben. Sobald eine Geburtsurkunde vorliegt, werde ich die Kopie hiervon umgehend vorlegen, damit die Abrechnung und Unterlagen auch komplett vorliegen."

Fertig. Die 7 Wochen Frist bezieht sich auf den ET. Denn der ist bekannt. Solltet ihr z.b. 8 Wochen vor dem ET den Antrag stellen, dass Kind kommt dann aber schon in der 37. SSW und damit vor den eigentlichen 7 Wochen, beginnt die Elternzeit mit der Geburt des Kindes und nicht mit dem Tag wo es laut Berechnung terminiert ist. jeder weis das kaum ein Kind zum ET zur Welt kommt.

Die 2. Elternzeit könnt ihr dann auch erst einreichen, wenn das Kind bereits da ist und ihr den Geburstatag genau kennt.

Du selbst musst auch bis 7 Wochen vor Elternzeitantritt den Antrag einreichen. Aber du hast den Mutterschutz. Sprich der greift bis 8 Wochen nach der Geburt. Allerdings hab selbst ich bereits 2 Monate vor der Geburt den Antrag dafür abgeben das ich "2 Jahre in Elternzeit gehen werde und nach Bemessungsgrundlage des ET's dies vermutlich bis 19.03.2018 reichen würde. Sollte der Entbindungstermin auf einen anderen Tag fallen, würde sich die Elternzeit entsprechend vor oder zurück datieren und ich würde anhand der Geburtsurkunde die notwendigen Mittel zur Berechnung der Ansprüche nachhreichen, sobald das Kind auf der Welt ist und eine Geburtsurkunde vorliegt."

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Der Vater muss beide Monate in seiner Anmeldung angeben ( Elternzeit wird nicht beantragt)!

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Ich weis das es kein echter Antrag ist, weil ein Antrag eine Bewilligung bedeutet und hier nix bewilligt werden muss sondern nur rechtzeitig eingehen muss - mir fällt nur gerade ein alternatives Wort das passender ist nicht ein.

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Der Antrag auf Elternzeit ist ja " vorläufig" da der ET ja abweichen kann...Also ab Geburt. Aber die 2 Monate müssen festgelegt sein. Mein mann nimmt auch gleich nach der Geburt und dann nach einem Jahr. Das muss er beides fix a geben. Die Bestätigung bekommt der AG ja durch die Geburtsurkunde.

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Man muss immer den Antrag für 2 Jahre stellen. Das heisst wenn er jetzt vor Geburt den Antrag ab Geburt abgibt muss da auch schon drin stehen dass er xx Wochen nach Geburt dann nochmal für so und so lange elternzeit nehmen will. Im antrag sollte auch drinstehen daß man sich vorbehält die Elternzèit zu verlängern.❤

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1. es ist kein Antrag sondern eine Anmeldung und er muss auf jeden Fall direkt beide Monate angeben!

Er meldet Elternzeit ab Geburt an und nennt den voraussichtlichen ET.