Kinderzuschlag

Hallo. Hab ein paar Fragen zum Kinderzuschlag. Seit 09/17 habe ich einen Kitafreiplatz für meinen Sohn, da unser Einkommen zu wenig ist (Elternzeit seit 06/17). Zusätzlich bekommen wir Wohngeld und Antrag auf Kinderzuschlag läuft seit 01.09.2017. Sind aber berechtigt und werden es auch bekommen. Nun ist es aber so, dass wir ja dann quasi eine Nachzahlung ab 09/17 bekämen. Das ist ja erst mal ordentlich viel Geld, aber davon müssen wir ja auch die Schulden bezahlen die wir gemacht haben da dieses Geld ja bisher fehlte. Nun gibt es ja das sogenannte Zuflussprinzip und bei Alg2 zählen auch Nachzahlungen als Einkommen, soweit ich weiß und da interessiert es ja bekanntlich auch niemanden, wie man die letzten Monate über die Runden kam. Wie ist das aber dann mit dem Kitafreiplatz? Zählt hier die Nachzahlung des Kinderzuschlags auch als einmaliges Einkommen? Denn das hieße, dass wir dann mind. 1 Monat Kitagebühr nachzahlen müssten. Oder wird es dann wie bei Alg2 auf 6 Monate abgerechnet? Aber dann müssten wir ja höchstwahrscheinlich 6 Monate Kitagebühr zahlen. Aber wir können ja nichts dafür dass die Bearbeitung solange dauert. Ein Schelm der Böses dabei denkt, könnte meinen das ist Absicht.
Des weiteren frage ich mich wie das bei einer Steuerrückerstattung oder Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung ist.Wird dieser Betrag dann in einem Monat angerechnet oder auf 6 Monate verteilt?
Wer kennt sich da aus?

1

Kind
Einkommen zu gering
BuT Platz
Wohngeld
Kinderzuschlag

Ich hoffe Du merkst, dass es mit "Einkommen zu gering" dauerhaft keinen Spaß machen wird.

Könnt ihr an der Ursache was ändern, anstatt nach Wegen zu suchen, die staatlichen Hilfen weiter zu erhalten?

Es ist nicht die primäre Aufgabe des Staates, Menschen im erwerbsfähigen Alter und mit geringem Einkommen das Leben zu finanzieren.

2

Das war nicht meine Frage.
Ich habe einen Job. Ich befinde mich nur zur Zeit in Elternzeit und deshalb ist es knapp. Ich habe nicht vor, mein ganzes Leben auf den Staat angewiesen zu sein und Spaß macht mir das schon gar nicht. Die Alternativen sind entweder hungern bzw. Schulden machen und irgendwann auf der Straße sitzen oder mein Kind (4 Monate) allein zuhause lassen und arbeiten gehen. Dann brauch ich den Staat nicht.

3

Was ist mit dem Vater es Kindes?

weiteren Kommentar laden
4

Hallo,
ich habe zu Deinen Fragen folgendes gefunden:
https://www.123recht.net/Nachzahlung-des-Kinderzuschlages-ist-kein-Einkommen-im-Sinne-des-SGB-II-__a157935.html
Also sollte es eigentlich nicht angerechnet werden. Ob das Jobcenter das auch so sieht ist schwierig vorraus zu sehen. Vielleicht versuchen Sie es trotzdem. Im Zweifelsfall musst Du einen Widerspruch schreiben.
Wie das mit den Kitagebühren ist, weiß ich nicht.
Eine Betriebskosten Rückzahlung ist auf HartzIV anrechenbar, ausser Du hast Dir das Geld zur Begleichung der Betriebskosten vorher geliehen:
http://www.hartziv.org/news/20151202-hartz-iv-heizkostenrueckzahlung-nicht-immer-leistungsmindernd.html
Vielleicht solltest Du soche Fragen in einem Hartz IV Forum stellen. Ich denke die kennen sich da besser aus.;-)
Alles Gute,
Fichtelwichtel

6

Aber ich bekomme kein Hartz 4!!!!!!
Um dieses zu umgehen bekommen wir ja Wohngeld und Kinderzuschlag. Bei Hartz 4 sind mir die Dinge klar, wie es gehandhabt wird.