Steuern (unbewusst) hinterzogen, ist das ein Problem?

Hallo zusammen,

ich habe heute einen Korrekturbescheid des Finanzamtes für das Jahr 2012 (!!!) bekommen mit dem Hinweis, dass ich einen geringen, 3stelligen Betrag nachzuzahlen hätte.

Hintergrund: In dem Jahr (2012) hatte ich sehr viel Geld auf Tagesgeldkonten (Abfindung, Hausverkauf etc.). Offenbar hatte ich auf mehr als einem Konto einen Freistellungsauftrag laufen, was mir aber nicht bewusst war, wodurch die über den Freibetrag hinausgehenden Kapitalerträge nicht richtig versteuert wurden.
Details weiß ich nicht mehr, wie gesagt, das ist über 5 Jahre her.

Das Geld zahle ich natürlich, klar. Meine Frage ist: habe ich sonst irgendwelche Probleme daraus zu erwarten?
Der Bescheid mit dem Hinweis zu Nachzahlung ist ganz normal, also auch keine zusätzliche Strafzahlung o.ä., sondern quasi nur die gerechtfertige Nachforderung.
Für 2013 dürfte sich das erledigt haben, da hatte ich ein neues Haus gekauft, d.h. die Summen auf den Konten sind deutlich nach unten gegangen.

Wie gesagt, war auch ein pures Versehen und mir nicht bewusst.

Danke.

hundefrauchen

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Das hat aber lange gedauert, beim Finanzamt.

Hast Du etwa auch eine falsche Steuererklärung abgegeben, denn normal hättest Du das ja in der Steuererklärung für 2012 gerade ziehen können und auch müssen.

Die Freistellungsaufsräge werden von den Banken an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet. Die melden an Dein Fnanzamt. Wenn Du mehr frei stellst als erlaubt und das auch nutzt, führt das zuerst zu so einem Bescheid, wie Du ihn in den Händen hälst.

Ist dort keine Frage zur Erklärung des zu hohen Freistellungsauftrages aufgeführt?
Theoretisch kann das auch ein Steuerstrafverfahren werden ... es ist aber unwahrscheinlich.

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Ja, ich habe offenbar 2012 eine falsche Steuererklärung abgegeben. Wie geschrieben, komplett unbewusst. Nehme an, ich hatte damals zwei Tagesgeldkonten irgendwo bei zwei Banken und für beide einen Freistellungsauftrag erteilt. Keine Ahnung, wie gesagt, das war in 2012.
Nein, eine Frage steht nicht in dem Bescheid nur die Summe und bis wann ich die zu überweisen hätte.

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Hast für die Steuer 2012 überhaupt eine Anlage KAP abgegeben?
Dabei hätte es ja auffallen müssen, denn selbst wenn es 10 verschiedenen Banken sind, in der Anlage KAP ist es eine Zahl.

Egal, es ist passiert.
Schnell zahlen und hoffen.
Den Weg von Uli H. wirst Du nicht antreten, maximal sehe ich da Zinsforderungen und ein kleines Bußgeld, wenn überhaupt jemand Lust hat, das bei einem 3-stelligen offenen Betrag auszurechnen.

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"wodurch die über den Freibetrag hinausgehenden Kapitalerträge nicht richtig versteuert wurden. "

Das hat der Uli H. aus München auch gesagt. Ergebnis ist bekannt...

Es geht sich nicht um die Höhe der Summe sondern um die Tat als solches.

Wünsche Dir Glück

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Wirklich hilfreich. *Ironie*
Also sorry, aber zwischen 155 €uro und mehreren Millionen ist ja schon noch ein Unterschied.

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Der Uli hat ne ganz andere Sache betrieben. Der hat n Hals nicht zu bekommen und wurde zur recht dafür bestraft... hier gings um Millionen und nicht ein paar Euro. Für mich macht es auch ein himmelweiten unterschied ob jemand nicht alles beim Fiskus angibt, weil er es nicht weis oder hofft das nix passiert, damit mehr Geld über bleibt um seiner Familie einen normalen Lebensstandard (und hier red ich nicht von Luxus) zu leisten ja teilweise überhaupt um zu überleben... ich kenn ettliche die tatsächlich schwarz Arbeiten... Friseure die privat Haare schneiden etc. glaubst ja nicht das das versteuert wird. Da sag ich auch Leben und Leben lassen... auch ist mir klar das ich die Hälfte meiner Foneinlagen, wenn sie mir ausbezahlt werden versteuern muss, das sind dann aber auch keine Peanutbeträge wenns soweit ist... die TE hat aus Unwissenheit oder auch gehofftem nicht auffallen (mach ich auch ich bin da ehrlich - ich agier oft ala wo kein Kläger da kein Richter) einen aus Finanzamtsicht Peanutbetrag nicht angegeben und muss es nachversteuern. Erst wenn die Nachversteuerung ins Uferlose ginge würde das weite Kreise ziehen. Hier muss generell egal um was es geht erst was schlimmes passieren ehe man von Bestrafung redet. Ich mein, ich stand mal falschrum eingeparkt am Straßenrand (alle anderen standen mit der Schnauze nach rechts und ich nach links) - ich hab niemanden blockiert oder sonstiges... nur falsch rum - 15 Euro Busgeld... und auch ein Busgeld ist keine Strafe... da wird nix dokumentiert insofern man das bezahlt. Das ist so wenig Strafe wie ein Kredit keine Schulden sind - sondern erst zu Schulden werden wenn man die Raten nicht tilgen kann.

Popelbeträge werden in Rechnung gestellt und wenn man die bezahlt ist alles schniecke... kann man das nicht zahlen oder überschreitet der Fälligkeitsbetrag einen so hohen Rahmen das man Vorsatz nachweislich sagen kann (beim Ulli der fall) - dann wird man eingesperrt zum Tagessatz x auch wenn mans nachzahlt.

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Normalerweise wird man bei so geringfügigen Dingern erstmal vom Finanzamt angeschrieben und um ne Nachzahlung gebeten. Zahlt man das ist die Sache vom Tisch. Selbst das Finanzamt weis, dass der Normalbürger nicht ALLES weis und wissen kann. Vorsatz und wissentliche Steuerhinterziehung ist was anderes wie beim Schwarzarbeiten etc. Ich bin sogar ganz ehrlich, eigentlich ist es ne Schweinerei, dass man für seine eigenen Rücklagen aufm Konto noch Steuern zahlen muss und bestraft wird, weil man sein Geld zusammenhält... Immerhin zahlt man ja mit der Lohn- bzw. Einkommenssteuer und Mehrwertsteuer etc. schon mehr als reichlich an Steuern. Ich gib meinen Kontostand oder auch den des Sparbuchs meines Sohnens NIE irgendwo an oder zahl Steuern für Schenkungen von Geldern die mir z.b. meine Oma macht. Und selbst wenns wem auffällt das mein Sohn und ich dieses bestimmt über diesen Freibetrag hinaus kommen, dann zahl ich es nach und gut ist - wenns nicht auffällt fällts nicht auf und auch gut. Das ist wie Falschparken... wenn ich nicht dabei erwischt werde, super, wenn ich erwischt werde, zahl ich nen Strafzettel und wenn ich DEN nicht bezahl - ja dann muss ich echte Konsequenzen befürchten. Aber wo kein Kläger da kein Richter und ich bin echt nicht päpstlicher als der Papst. Die Tausenden Euro die ich denen jährlich (sorry aber ist so) in den Arsch pudere damit sie es zum Fenster raus werfen und ebensogut anzünden könnten um Schwachsinnsprojekte ala BER zu finanzieren.... ja neee wie gesagt wo kein Kläger da kein Richter und ich hab schon lange aufgehört die überkorrekte Schiene auf die mich meine Mutter einst stellte zu verlassen. Deswegen bin ich aber bei weiten noch nicht kriminiell nur weil ich Schenkungen oder Sparrücklagen aufm Konto nirgendwo angebe.

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Rücklagen an sich unterliegen auch keiner Steuer. Lediglich Erträge daraus (Zinsen usw.) werden versteuert. Und da muss auch keiner etwas angeben, das macht die Bank schon selbst. Das einzige, was man angeben kann, sind Freistellungsaufträge. Macht man dabei einen Fehler, siehe Startpost.
Schenkungen sind ebenfalls kein Problem. Die Freibeträge sind recht hoch und alles, was dann auffällig ist, landet automatisch bei den Finanzbehörden. Die Fragen von sich aus.

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Achso, ja dann... :) Hab da nämlich nie angegeben wenn mir meine Oma Geld geschickt hat und die hat uns jetzt vor 2 Wochen (angeblich gehts ihr gut) allen Kindern, Enkeln und Urenkeln "ihr Erbe" ausgezahlt... sprich jeder hat 1000 Euro bekommen. Ich bin mir auch relativ sicher. Wenn das die Bank automatisch macht ist auch gut... fällt dann für mich somit unter Bankbearbeitungskosten gar nicht auf, denn bei den MINIMINI-Zinsen, muss man ja schon im 5 Stelligen Bereich aufwärts Geld aufm Konto liegen haben das die Steuern hier auffällig wären.^^